Da scheint es dann wohl auch unterschiedliche Auffassungen in unterschiedlichen Ländern zu geben...
Uns erreichte dann heute folgender (gekürzter) Wortlaut:
"Die Termine unserer Lehrgänge werden ersatzweise und sehr erfolgreich als Webmeetings durchgeführt"
Hier zeigt sich dann anscheinend auch der unterschiedliche Umgang mit e-Medien....
Mal sehen, wie das weitergeht...
Welcher Landesverband war das denn? Ich würde schon gerne meine Pflichtfortbildungsstunden in diesem Jahr absolvieren können.
Wenn es in Hessen nicht funktioniert: Online kann ich mich morgens 5 vor 9 in Deutschland auch nach Schleswig-Holstein oder wo auch immer einloggen . 🙂
Moin,
ich kann Ihnen hierbei nur voll und ganz zustimmen und muss in diesem Zusammenhang doch mal meine Steuerberaterkammer lobend erwähnen. Während vor Corona alle Informationsveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen angeboten wurden (worüber ich mich jahrelang geärgert und auch ein- zweimal beschwert habe), hat sie es jetzt hinbekommen innerhalb kürzester Zeit Online-Informationsveranstaltungen zu Corona zu veranstalten sowie eine Plattform ins Leben zu rufen. Das hat mich echt begeistert und ich hatte zum ersten Mal das Gefühl für meinen Kammerbeitrag auch eine Gegenleistung zu erhalten 😀.
Viele Grüße aus dem sonnigen Norden,
bfit
Eben! Denn die StB-Kammer im Norden ist da ziemlich fit! Man merkt das auch bei den Auftritten in den sozialen Netzwerken!
Und unabhängig von Corona ist es ja wohl jetzt an der Zeit, mal (und das ist dann doch Corona geschuldet) zügig über e-learning nachzudenken.
Auch da hat DATEV ja was voraus. Zumindest, gibt es Plattform ja schon länger (sieht mal von kleinen Krankheiten mal ab wie dem Flashplayer auf IOS-Systemen).
Sogar Schulen entwickeln da ja innerhalb kürzester Zeit eine hohe Aktivität des e-learning.
Kann denn das DATEV Consulting auch mal sein geballtes Wissen zu kleinen Seminaren zusammenfassen?
Ich warte seit Tagen auf eine Antwort, wie man sinnvoll eine E-Mail mit DATEV-Programmen erstellt und versendet:
4-Augen-Prinzip beim Versenden von E-Mails mit Outlook und/oder DMS
Auch wie man sich sicher digital bewegt, ist nicht allen klar:
Anleitungsvideo nebst ProCheck Musterprozess zur Prüfung eines Bescheides
@freiburgersteuermann schrieb:Kann denn das DATEV Consulting auch mal sein geballtes Wissen zu kleinen Seminaren zusammenfassen?
...
... fände ich perfekt, kurze Crash-Kurs-Seminare (z.B. 25 bis maximal 100 Industrieminuten), um sich ein bestimmtes Thema 'vorzuknöpfen', gruppiert in 'Einsteiger' und 'Fortgeschrittene'.
Lange Seminare sind für mich immer schwer zu ertragen und schwer einzuplanen.
Haben Sie das neue Seminar gesucht?
Art.-Nr. 77920
DATEV Eigenorganisation classic - digitaler Rechnungsversand
41 min. Kostenfrei in der Flatrate.
@vogtsburger Es gibt auf der Lernplattform aber doch schon einiges. Einfach mal im Datevshop schauen.
Hallo @dtx,
aufgrund der aktuellen Situation, dass derzeit weder Präsenzveranstaltungen noch Präsenzseminare stattfinden können, haben wir bereits kurzfristig reagiert und bieten im DATEV-Shop eine ganze Reihe von Präsenzseminarthemen alternativ als Onlineseminare an. Die Kollegen werden die Situation laufend weiter neu bewerten und sich darauf einstellen, Ihnen nach wie vor ein breites Weiterbildungs- und Beratungsangebot in verschiedenen, zum Teil neuen Formaten anzubieten. Sollte es in absehbarer Zeit wieder möglich sein, Präsenzseminare zu veranstalten, dann in jedem Fall unter Einhaltung der von Bund und Ländern vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen.
Besten Dank für die Antwort. Den Weg sollte die DATEV unabhängig vom Fortgang der Pandemie weiterverfolgen.
Für mich war es früher nicht per se nervig, ein Präsenzseminar zu besuchen, sondern dafür quer durch die Republik fahren und übernachten zu müssen, wenn es "vor der Haustüre" mangels Interesse nicht zustande kam.
Nein, das Seminar zum Rechnungsversand suche ich nicht. Unsere Rechnungen schicke ich schon seit der Pilotphase per ZUGFeRD ins Unternehmen online unserer Mandanten.
Mir geht es beispielsweise um einen geprüften Steuerbescheid, der per E-Mail an den Mandanten geschickt werden soll. Alles soll so ablaufen, dass der Mitarbeiter prüft und vorbereitet, der Berufsträger versendet und alles richtig abgelegt und nichts vergessen wird.
Steuerbescheid per E-Mail: wenn ich mit Mailverschlüsselung komme, dann fangen die Mandanten immer an zu jaulen. Bescheide stelle ich z.T. in den TeamDrive (für die Mandanten im Ausland), den Rest verschicke ich - leider- immer noch mit der Post.
Zum Thema Rechnung per E-Mail: da ich die Smart-It nutze und dort irgendein Bug im System ist, der den automatischen PDF-Export in Outlook so zerschießt, dass die Mandanten die Mails nicht lesen können, arbeite ich jetzt mit einen händischen Work-around. Rechnung erstellen. Normal ausdrucken und dabei in der DocOrg ablegen. Die Rechnung in der DocOrg händisch kopieren und in eine Mail einfügen.
Meine Mandanten wollten die Rechnung per E-Mail, nur leider funktioniert es nicht automatisch wegen irgendeines Bugs in der EO. Ich hatte, als der Fehler aufgetreten ist, eine Anfrage bei der Datev gestellt. Wochenlang keine Antwort bekommen - von Kollegen habe ich gehört, dass es bei ihnen genauso war- dann bekam ich irgendwann die Antwort: Bug im System. Wir arbeiten dran. Keine Ahnung wie lange es dauert. Das war vor einem halben Jahr ??? Ist schon so lange her, ich weiß schon gar nicht mehr, wann es war. Danach habe ich nie wieder etwas gehört, ob der Bug behoben wurde.
Um mal auf den Titel hier zurückzukommen: Mehr Probleme als Lösungen.
Hallo Miteinander, ich würde gerne zum Topic Corona zurückkommen.
Wir interessieren uns wie die anderen Kolleginnen und Kollegen mit dem Thema Honorar in der Krise umgehen.
Wir wollen die Zusatzarbeiten für KUG nach Zeit abrechnen, Löhne natürlich normal wie abgerechnet. Ggfs. wird hier nach Augenmaß aber noch entschieden werden.
Die Beratungen zur Soforthilfe, Kredite, viele Stunden über Stunden an Telefonaten werden wir nicht abrechnen, dies sehen wir als Ersthilfe und Beratung an. Wir wollen als Berater in der Krise auch ansprechbar sein.
Die Frage die sich aber weiter stellt, ist die Frage der Fibu Pauschalen. Bei uns wird nach Pauschalen abgerechnet.
z. B: Branchen die im April komplett geschlossen hatten, wie verhält man sich hier mit den Pauschalen?
Freue mich über einen Gedankenaustausch.
Gruß!
Die Beratungen zu Soforthilfe, Kredite, die gefühlt 100 Newsletter (jeden Tag einen), die Telefonseelsorge habe ich nicht abgerechnet, d.h. ich mehr oder weniger selbst 3 Wochen fast nichts verdient.
Fibu rechne ich monatlich mit einer Vorauszahlung auf die Jahresrechnung ab. Ich habe die "Gegenstandswerte" inzwischen mit Augenmaß nach unten angepasst und den Rechnungsbetrag geändert. Ich hatte allerdings keinen Mandanten, bei dem der März komplett ausgefallen ist. (Keine Gastro oder so. Mein Einzelhandel hat beschränkt weitergearbeitet und per Post verschickt.) Lohn (KUG) werde ich nach Aufwand abrechnen. Hält sich in Grenzen. Betrifft Stand heute nur einen Mandanten. War bei anderen Mandanten in Planung - mit dem Ergebnis, dass die arbeitsmäßig bis vor Ostern komplett abgesoffen waren.
Schauen wir wie es jetzt weiter geht.
Bei meinen Mandanten war die Panik & Angst (Stand heute im Vergleich zu Stand vor 4 Wochen) wirtschaftlich betrachtet relativ unbegründet.
Mundschutzmasken in Hessen ab kommenden Montag Pflicht
Im Anhang die Nähanleitung von Burda Mode(Schnittmuster; kennen die HobbyschneiderINNEN in der Community) zum selber nähen von Mundschutzmasken. Im Schnitt sind 2 Varianten. (Es handelt sich um einen kostenlosen Download bei Burda.)
Ich habe inzwischen ein paar Stück nach Variante 2 genäht und bin von diesem Schnitt sehr angetan. Die Prototypen nach anderen Schnitten habe ich inzwischen unauffällig im Rundorder entsorgt. Meines Erachtens nach, ist das der beste und durchdachteste Schnitt.
Das einzige, was ich am Schnitt geändert habe: ich verwende als Draht keinen Blumendraht, sondern Aluminium Craft Wire. Ist weicher, sehr biegsam und rostet nicht.
Stoff: Wenn alle Stoffe reißen und nichts zu Hause ist: Alte Baumwollbettwäsche (schön dicht gewebt!) kann man auch nehmen!
Viel Spaß beim Schneidern!
(Das ist m.E. auch ein Beitrag zu Corona-Probleme und Lösungen!)
@Gelöschter Nutzer
https://www.youtube.com/watch?v=hpEl7pYrrJU
Zitat:
"Ob Masken oder anderer Kleinkram - hin und wieder kommen Näher*innen in die Situation, dass von einem Projekt viele, viele kleine Stücke genäht werden müssen. Täschchen, Etuis, Wäsche oder Schlüsselanhänger, machmal gilt:
Masse! Masse! Masse! Bettina hat sich dem Thema angenommen und für euch dokumentiert, wie's am Beispiel der Masken besonders gut klappt. Dabei hat sie universelle Tipps gesammelt und auch den ein oder anderen Hack, der speziell bei Masken sehr gut funktioniert für euch aufbereitet. Habt ihr noch weitere Tipps? Teilt sie gern in den Kommentaren!
Wenn ihr Masken benötigt oder spenden könnt, klickt euch direkt rüber in unsere Datenbank: ..."
Und hier noch ein Modell für die Nähmuffel:
@dtx Danke für den Video-Tipp. Werde ich mir ansehen. Ich habe jahrelang Schneiderunterricht bei einer ganz tollen Lehrerin gehabt. (Bis zur hohen Kunst des Wintermantelnähens haben wir haben wir alles gemacht!)Wir haben von ihr sehr viel gelernt. Auch wie wir effizient zuschneiden und in Serie nähen können.
Grundsätzlich bin ich aber Steuerberaterin und keine industrielle Akkordnäherin. Ich nähe Accessoires a.k.a Mundschutzmasken aus tollen Stoffen, passend zum Outfit und nur für mich und meine Freundinnen plus Anhang.
Speedsewing ist deshalb nicht unbedingt angesagt.
Die Schminktipps für die Mädels habe ich auch gleich mitgeliefert. 😷
Die letzten Wochen/Monate waren beruflich sehr anstrengend. Der berühmte 28.2. ..... Die letzten Wochen waren durch die Beratung der panischen Mandanten zusätzlich emotional sehr belastend. Ich versuche für mein seelisches Gleichgewicht ein paar wenige Dinge zu tun, die mich wieder in ein einigermaßen praktikables, arbeitsfähiges Gleichgewicht bringen: Ich höre wieder Klassik (Bach, Vivaldi etc. zur Zeit kein Stockhausen oder Schostakowitsch) und meinen Lieblingsjazz, ich hole mir ein mal pro Woche (auch wenn das bei meiner kleinen Kanzlei eine Ausgabe ist, die ich mir eigentlich nicht leisten kann) einen Strauß Blumen bei der Diakoniegärtnerei und ich nähe Accessoires (Mundschutz).
Herzliche Grüße und bleiben Sie (auch seelisch) gesund!
Grundsätzlich bin ich aber Steuerberaterin und keine industrielle Akkordnäherin. Ich nähe Accessoires a.k.a Mundschutzmasken aus tollen Stoffen, passend zum Outfit und nur für mich und meine Freundinnen plus Anhang.
Klasse!
Aber: keine Ahnung, wieviel daran ist, dass man "aufpassen" soll auf die Zunft der "Abmahnanwälte" mit dem Begriff "Mundschutzmaske"....
Nicht dass Sie noch Nachteile erwarten.....
Aber vielleicht gibt´s ja hier in dieser Community auch Anwälte, die dazu etwas zur Rechtsklarheit beitragen können.
Ist ja auch ein Arbeitsfeld für den einen oder anderen Mandanten (Schneider-Handwerk), die ja "Mund-Nase"-Zubehör anfertigen....
"Nach § 17a Versammlungsgesetz (kurz. VersG) gilt bei öffentlichen Versammlungen unter freien Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie auf dem Weg dorthin ein sog. Vermummungsverbot. Es ist verboten, in einer Aufmachung teilzunehmen oder Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet sind, eine Identitätsfeststellung zu verhindern."
Tankstellen-, Kiosk-, Bank-Räuber und Hooligans sehen ganz optimistisch in die Zukunft, wenn das Vermummungsverbot auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt ist 😁
@vogtsburger Zum Vermummungsverbot: vielleicht sollte man die schwarzen Masken, bei den man nur noch die Augen sehen kann, die à la GSG9, verbieten.
Und nur noch die bunten, mit Entchen und Teddys für die Kinder, die klassischen, passend zum Brioni-Binder für die Herren und die schicken, passend zum Hèrmes-Seidentuch für die Damen erlauben. 😘
Die genutzten Designs sollten dann zur Identitätsfeststellung mit den Stammdaten des Maskenträgers in der Corona-App eingepflegt werden.
Es gibt doch heute Fotodruck. Auf die Maske ist der fehlende Rest des Gesichts aufzudrucken.
Zitat aus der "Elbvertiefung", einem Hamburger Online-Lokalangebot der "Zeit" (Hervorhebungen im Original):
"Das Hamburgische Verwaltungsgericht hat die 800 Quadratmeter-Regel im Einzelhandel für unzulässig erklärt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines in der Innenstadt gelegenen Sportgeschäftes statt. Die Regel, wonach nur Läden mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern und solche, die ihre Ladenfläche entsprechend reduzieren, öffnen dürfen, sei »nicht geeignet, dem Zweck des Infektionsschutzes zu dienen«. In großen Geschäften sei der Schutz ebenso gut oder sogar besser als in kleineren zu erreichen. Zudem liege die Anziehungskraft des Einzelhandels nicht in großen Flächen, sondern in der »Attraktivität des Warenangebots«. Die Öffnung aller Läden würde demnach nicht, wie vom Senat befürchtet, zu mehr engen Kontakten führen. Der Senat hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht und beantragt, dass es bis zu einer Entscheidung bei der Regelung bleiben solle."
@Gelöschter Nutzer schrieb:@dtx...
Grundsätzlich bin ich aber Steuerberaterin und keine industrielle Akkordnäherin. Ich nähe Accessoires a.k.a Mundschutzmasken aus tollen Stoffen, passend zum Outfit und nur für mich und meine Freundinnen plus Anhang.
Speedsewing ist deshalb nicht unbedingt angesagt.
...
Herzliche Grüße und bleiben Sie (auch seelisch) gesund!
Danke, das wünsche ich Ihnen auch. Was das "Akkordnähen" anbelangt, möchte ich zu bedenken geben, daß man den Bedarf an Masken sehr weit unterschätzt, sofern die Trageregeln befolgt und die Dinger gewechselt werden sollen, sobald sie anfangen feucht zu werden (was auch insofern Sinn hat, als das Atmen dann zunehmend beschwerlicher wird).
Abhängig vom Arbeitsweg, von der körperlichen Bewegung und der eigenen Konstitution dürfte man bei einem Vollzeitjob am Tag sechs Stück brauchen, eher noch mehr (Tragezeit ein bis zwei Stunden, zur Arbeitszeit kommt dann auch noch die in den Öffis und im Discounter). Mit Einmalmasken ginge das bei den Preisen, die derzeit dafür aufgerufen werden, richtig ins Geld.
1. Bedruckter Stoff kann nicht warm (von Kochen ganz zu schweigen) ausgewaschen werden.
2. Abgemahnt werden kann nur, wer im allgemeinen Geschäftsverkehr medizinische Wirkungen verspricht, die die feilgebotene Ware nicht hat.
Im Übrigen hat das Hamburgische OVG dem Antrag des Senats stattgegeben, die Regelung bis zur Entscheidung über die Beschwerde bestehen zu lassen.
Zur Verwunderung von Prof. Drosten werden jetzt auch wieder Einkaufszentren geöffnet, die überwiegend kleinteilige Einzelhandelsgeschäfte zusammenfassen. Und an den Arbeitsstätten, wo die räumlichen Verhältnisse so beengt sind, daß man Abstandsregeln überhaupt nicht einhalten kann, wurden bzw. werden vom Personal auch die übrigen Hygienevorschriften mißachtet. Das ist mir nicht etwa Mitte März, sondern am Freitag voriger Woche in mehreren Arztpraxen, einer Apotheke und gestern in einer Bürogemeinschaftsanlage aufgefallen.
Von wegen Vernunft und Solidarität. Wir tun alles dafür, daß eine zweite Welle richtig durchschlagen kann.
Ich hatte bei Frau Pavani (www.naturstoff.de) Bio-Baumwollperkal (schöööön dicht gewebt) gekauft und erst mal bei 95°C gewaschen und in den Trockner gepackt. Mit kochfestem Gummi sind diese Masken kochfest.
Ich verwende aber auch bedruckte Baumwolle ( hohe Qualität), die ich erst einmal bei 60°C und Trockner vorbereitet habe. Drosten meinte 60°C und ordentlich heiß bügeln würde ausreichen. Zur Not kann man bei 60°C auch noch mit Sagrotanwäschedesinfektion waschen. Man muss auf gute Stoffqualität achten. Beim Vorbehandeln bin ich gnadenlos, wenn der Stoff heiß waschen nicht aushält, dann mach ich mir nicht die Mühe zu nähen.
Glücklicherweise mache ich Homeoffice. Ich brauch Mundschutz nur zum Einkaufen. Ich wohne auch nicht in der Stadt, sondern direkt am Waldrand. Außer Wildwutzcrossing geht da nicht viel ab.
Zum Thema 2. Welle: das wird jetzt richtig heftig. Da gebe ich Ihnen Recht!
Die Leute haben nicht verstanden, dass Corona nicht vorbei ist (" wir haben ja jetzt genug gelitten, wohin geht es denn jetzt im Sommer in Urlaub?"), sondern gerade erst angefangen hat. Wenn ich sehe, dass in China wieder runter gefahren wird, obwohl es dort wirtschaftlich sehr schlecht aussieht, da weiß ich, wie ernst die Lage wirklich ist. Ich habe gestern Abend nur kurz in ein Video "Live aus Beijing" eines Facebook-Sprachkurses reingeschaut. "Wir sind hier in der Shopping Mall. Alle Läden sind offen." Das hat das junge Mädel wiederholt. Und nochmal wiederholt. Da war gähnende Leere! Die Stand da ganz alleine. Ich war zu müde, um mir das Video zu Ende anzusehen. Vor Corona hat ich mir ein ähnliches Video von einem Marktgang angesehen, da ging der Bär ab!
Hier in Deutschland: schönes Wetter, das Eiscafé verkauft Eis. Dann sitzen sie wie die Hühner auf der Stange auf den öffentlichen Sitzgelegenheiten und denken nicht an Mindestabstand.
Es muss erst richtig schlimm kommen, bevor die Doofen zu Vernunft kommen. Und dann ist die Wirtschaft wirklich in die Grütze gefahren.
Ich bin inzwischen so weit, dass ich meine Einkaufsorte nach Hygienestandards aussuche.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Zum Thema 2. Welle: das wird jetzt richtig heftig. Da gebe ich Ihnen Recht!
...
Es muss erst richtig schlimm kommen, bevor die Doofen zu Vernunft kommen. Und dann ist die Wirtschaft wirklich in die Grütze gefahren.
Wobei Bomben und Auszeichnungen bekanntlich stets die Falschen treffen (gerade frage ich mich, warum man Ihnen auf jeden Ihrer Beiträge nur ein Bussi geben kann).
Aber im Ernst:
Es gibt sehr wenige Arztpraxen, die man genaugenommen nicht schon von Amts wegen schließen müßte, weil die Wartezimmer kaum größer als ein durchschnittliches Kinderzimmer sind, am Tresen kaum genug Platz ist, daß sich dort mehr als eine Person aufhalten dürfte - von den Sprechzimmern ganz zu schweigen, in denen sich eine korpulente Person kaum zwischen Schreibtisch und Liege durchquetschen kann.
In der Wohnung meines leider viel zu früh verstorbenen Onkels brächte man heute zwei davon und notfalls auch noch eine Apotheke unter. Und in so einer Karnickelbox trägt dann, selbst wenn der Laden voll ist, noch nicht mal das Personal Mundschutz und Handschuhe. Was will man da von den Leuten auf der Gass verlangen ...
Es geht aber auch anders. Eine Augenarztpraxis mit drei Ärztinnen, die Platz ohne Ende und einen weiteren Wartebereich im Atrium vor der Eingangstür hat. Von den Fünfersitzreihen wurden die mittleren drei Sitze gesperrt. An der Praxistür steht ein Stuhl mit einem Körbchen, wo man seine Karte ablegt. Herein kommt nur, wer als nächstes zur Untersuchung soll. Wer ohne Mundschutz kommt, wird sofort weggeschickt - ohne Ersatztermin.
Zitat:
Glücklicherweise mache ich Homeoffice. Ich brauch Mundschutz nur zum Einkaufen.
Neben den dummen Sprüchen aus der Politik und in den Medien, die sinngemäß lauteten, daß die Mundbedeckung einem selbst ja eh nichts bringe und der Nachbar eben sehen solle, wie er mit der Infektion klar komme, gab es auch die Empfehlung, das Ding nicht nur aus purem Altruismus zu tragen, sondern auch, um sich nicht immer wieder unbewußt ins Gesicht zu fassen.
Zitat:
Ich bin inzwischen so weit, dass ich meine Einkaufsorte nach Hygienestandards aussuche.
Sollte man eigentlich auch bei den Ärzten und Apothekern so machen. Funktioniert nur in einem auf Effizienz getrimmten Gesundheitswesen nicht, das der Gesundheitsminister ausweislich seiner Aussagen vom Februar diesen Jahres noch weiter zusammenstreichen will:
Die Kreditprogramme werden nicht so laufen, wie sich das Berlin und Wien erhofft haben:
Zitat:
"Die EU-Kommission treibt die Sorge, dass ein wirtschaftliches Auseinanderdriften der EU-Länder so weit führt, dass der Unterschied zwischen Arm und Reich irgendwann die Euro-Zone oder gar die gesamte EU auseinanderreißt."
und
"Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier würde gerne Bankkredite an Unternehmen mit Liquiditätsnöten zu 100 Prozent staatlich absichern, damit sie schneller fließen können. Doch dagegen wehrt sich Vestager – zuletzt am Montag im Europäischen Parlament. Kredite bis maximal 800.000 Euro dürfen zu 100 Prozent von Berlin abgesichert werden, mehr sei nicht möglich. Das hat Vestager deutlich gemacht."
Glaubt man dem Spiegel, so legt es die Versicherungswirtschaft - ebenso wie die Autoindustrie - gerade darauf an, massenhaft von den Kunden auf Leistungen aus den Betriebsunterbrechungsversicherungen verklagt zu werden:
Zitat:
"Eine pauschale Antwort auf die Frage, wer recht hat, gibt es nicht. Aber es gibt Hinweise, dass sich einige Versicherer billig und zulasten der Kunden aus der Affäre ziehen wollen.
So schrieb die Versicherungskammer Bayern (VKB), die zur Sparkassen-Finanzgruppe gehört, noch am 4. März an ihre Kunden: "Das Coronavirus ist im Deckungsumfang der bestehenden gewerblichen Betriebsschließungsversicherung enthalten." Man stelle das "Coronavirus 2019-nCoV" den in den Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich. Als Basis gelte die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 1. Februar, mit der das Coronavirus meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz wurde."
Dem Artikel nach scheint die "Kammer", so wie etliche andere Versicherer, davon nichts mehr wissen zu wollen. Wer sich nicht mit gar nichts oder 10 bis 15 Prozent abspeisen lassen wolle, müsse zu Gericht gehen.
Außerdem dazu:
Zum Thema § 56 IfSG:
Jetzt, wo die Bilanz zum 31.12.2020 beim Bundesanzeiger eingereicht werden muß, tröpfeln Bescheide der Landesdirektion ein, Quarantäneentschädigungen die Monate Oktober bis Dezember 2020 betreffend. Die Anträge seien ausweislich der Bescheide fristgemaß gestellt und Mitte Februar 2021 bei der Behörde eingegangen. Soweit, so schlecht.
Nun stellt sich heraus, daß sich die von den Mandanten beantragten Zeiträume häufig nicht mit denen decken, die die Gesundheitsämter an die Landesdirektion gemeldet haben. Die zeitlichen Abweichungen sind zum Teil eklatant. Dabei erscheint es heute schwer nachvollziehbar, ob damals überhaupt bzw. in jedem Fall schriftliche Quarantäneanordnungen ergangen sind und den Mandanten "schlichte Übertragungsfehler" hätten unterlaufen können. Schließlich kann man von keinem Zettel auch nicht falsch abschreiben. Unabhängig davon, ob er sich zu seinen Gunsten oder zu seinen Ungunsten geirrt hat, zahlt die Landesdirektion stets nur für den jeweils kürzeren Zeitraum. Ohne das jetzt nachgerechnet zu haben, dürften dem Mandanten über die Vielzahl der betroffenen Arbeitnehmer eine gute vierstellige Summe vorenthalten worden sein.
Nimmt man nun den Eingangssatz der Bescheide ernst, wären jetzt noch nachgereichte Anträge für versehentlich nicht beantragte Tage aus dem Spätherbst 2020 wohl verfristet. Eine Rechtsbelehrung zu einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlanzeige. Hat jemand Rechtsmittel eingelegt und könnte mit Erfahrungen helfen?