Servus Community,
keiner unserer Steuerberater ist im Besitz eines Personalausweises. Ich auch nicht --> Für die Nutzung von best werden diese nun genötigt sich einen Perso mit entsprechenden Registrierungsdaten zuzulegen.
A) Auf welcher Rechtsgrundlage erklärt die Kammer diesen Ausweis zum einzigen Authentifizierungsmedium? Die Kammerkarte/SmartCard mit Berufsträgerrechten müsste genügen.
Um Mitglied in der Kammer zu sein "muss" man einen Kammerausweis haben. In den Statuten habe ich nichts gefunden das der Besitz eines Persos Pflicht wäre. 🤔
--> Kann auch sein, dass ich als juristischer Laie etwas übersehen habe... vielleicht weiß jemand mehr als ich und kann die Paragraphenkette aufstellen?
PAuswG §1 Abs.2 Satz 3.
"Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."
Eine generelle Personalausweisplicht besteht also nicht.
B) Wen meine Annahme unter A falsch ist: Die Kosten für die Persos könnten, da nicht privat bedingt, nach meinem Dafürhalten voll in die Buchhaltung genommen werden? Eigentlich sollte man den bürokratischen HICKHACK und die Gebühren der Bundesdruckerei der Kammer in Rechnung stellen. 4*37€ + Zeitaufwand von xy Stunden.
DATEV ist Partner der Kammer beim Best? Super Sache, dass die bestehenden Authentifizierungsmedien keine Berücksichtigung finden. Eine SmartCard mit Berufsträgerrechten...Kammerausweise....
Nur mal als vielleicht spinnerte Idee. Aber mir geht es schon wieder auf den Kecks.
Einer (die Kammern) sagt "Springt" und die Partner und Mitglieder fragen "wie hoch?, wie weit?"
Die erste Antwort sollte zunächst mal lauten "Warum?"
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Grundlage ergibt sich aus
a) § 86d StBerG (Generell Einrichtung des Postfachs)
b) § 86f StBerG (Ermächtigung für das BMF, Einzelheiten insbesondere auch für das Identitäten Management, durch Verordnung zu regeln)
c) Dem Entwurf zu dieser Verordnung Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung - StBPPV) (bundesfinanzministerium.de)
hieraus § 4
Wie ersichtlich, ist der Personalausweis nicht die einzige Möglichkeit der Identifizierung, die die Verordnung vorsieht.
Die anderen von Ihnen genannten Karten wie z. B. die DATEV-Smartcard werden vermutlich (?) nicht die geforderte Sicherheitsstufe "hoch" im Sinne der EU-Verordnung 910/2014 erfüllen.
Zum Thema Passpflicht:
- Das PAuswG sieht vor, dass jeder einen Ausweis haben muss § 1 I PAuswG
- Als Ausweis gilt auch der Reisepass im Sinne des Passgesetzes
Da der Personalausweis aber bei der Kommune viel günstiger ist als der Reisepass und der Reisepass nur benötigt wird, wenn eine Auslandsreise in Länder außerhalb der EU erfolgt, ist zu vermuten, dass die Kombi Perso, aber kein Reisepass viel häufiger vorzufinden sein wird, als die Kombi Reisepass, aber kein Perso.
Aber wenn kein Perso vorliegt (sofern der freiwillige Verzicht darauf als Rechtsgrund anerkannt wird), sieht der Verordnungsentwurf eine Lösung vor => § 4 Absatz 4 der Verordnung - Identitätsnachweis durch öffentliche Beglaubigung. Kostet vermutlich genausoviel wie die Beantragung eines Personalausweises.
DATEV ist auch nicht "Partner" für das BEST, DATEV ist der beauftragte Dienstleister, der für die BStBK das BEST dienstleisterunabhängig programmiert. Nach erfolgtem Zuschlag nach einer Ausschreibung. Das BEST ist keine DATEV-Software.
"keiner unserer Steuerberater ist im Besitz eines Personalausweises. Ich auch nicht -"
Wieso hat den keiner einen Personalausweis?
Ich würde ja jetzt sagen, alles Reichsbüger. ACHTUNG, Scherz.
ich tippe mal, dass alle einen Pass durch Auslandsreisen haben und sich deshalb den Aufwand der Beantragung eines Persos zusätzlich sparen.
Okay, das klingt logisch. War mit aber (bisher) nicht bekannt weil mir auch eigentlich egal (ich habe beides). Die Kosten für den Perso waren aus meiner Sicht auch eher nebensächlich.....
Bingo. Wer im Besitz eines gültigen in Deutschland ausgestellten Reisepasses ist braucht keinen Perso. Siehe den zitierten Paragraphen.
Und das neue ANO macht keinen Gebrauch mehr vom neuen Personalausweis. Läuft bei uns Deutschen 🇩🇪😂.
Vielleicht gibt es in Deutschland eine zentrale Stelle für: Wie schaffen wir es unsere Bürger bei der Digitalisierung abzuhängen, vollständig zu verwirren und möglichst uneinheitlich zu bleiben, damit uns die Papierlobby vom Hals bleibt?
37€ das Ding ist 5 Jahre gültig? Dafür gehe ich lieber nen Becher Eis essen.
Mal zurück auf die Frage. Welches Recht hat die Kammer das besagte Ausweisdokument vorauszusetzen?
Nope, der der "neue" Perso ist 10 Jahre gültig, beim "alten" Grauen war die Gültigkeit auf 5 Jahre festgelegt und konnte verlängert werden, aber das ist prähistorisch.
Der Grund war vermutlich die Überlegung, dass in D jeder einen Ausweis auf gesetzlicher Grundlage benötigt und der Perso die elektronische Funktion besitzt. Wie üblich wurde der Ausweis mit Perso gleichgesetzt und die Ausnahme des Reisepasses schlich übersehen. Schon hat die Kammer den Gesetzentwurf so vorgeschlagen und niemand hat diese kleine Lücke bemerkt.
kleine Lücke bemerkt.
Kleine Lücke? Der Überwiegende Teil meines Freundes- und Bekanntenkreises hat keinen Perso. Wofür auch?
Und ja wahrscheinlich wurde es übersehen.
Zu vermuten, dass bei den Kammern jemand sitzt der Gesetzestexte lesen und verstehen kann war wahrscheinlich töricht. 😬
Armes Deutschland.
10 Jahre Gültigkeit
Rechtsgrundlage siehe die genannte Verordnung.
Sollte die endgültige Verordnung davon abweichen, wird die BSTBK das sicherlich umsetzen
Verordnung? 🤔 Übersehe ich gerade nen Link in dem Thread hier?
Wenn man hier nur auf 5" mit liest. Danke 😇
@noescher danke für die umfangreiche Antwort.
Einen Punkt übersehen Sie. Perso und Reisepass sind in Kombination teurer als der Reisepass alleine. Warum wenn ein gültiger Reisepass vorliegt einen Perso dazu nehmen?
Bleibt darauf abzustellen, dass der Perso für einen StB als Betriebsausgabe anzusehen ist. Er ist berufsrechtlich offensichtlich dazu gezwungen einen zu haben. Zivilrechtlich besteht diese Notwendigkeit nicht. Mag jetzt ein Winkel Advokatenzug und kleinlich sein. Aber wofür ist man in der Branche. 🤗
@jjunker ,
hätte jetzt nicht damit gerechnet, dass Andere ständig ihren Reisepass in der Gesäßtasche mitführen.
Entweder müsste das Gesäß flach sein oder der Reisepass muss sich dem brasilianisch-runden Po anpassen 😅
... eigentlich dachte ich immer, man sei verpflichtet, einen Personalausweis vorzeigen zu können, z.B. bei Polizeikontrollen, bei Behörden u.a. und dass der Reisepass für solche Zwecke nicht ausreicht
... aber man sieht, dass es immer und überall andere Meinungen geben kann 😉
Es gibt eine Pflicht ein Ausweisdokument zu besitzen, es gibt aber keine Mitführungspflicht. Die Fahrerlaubnis muss auch nur mitgeführt werden, wenn ein Fahrzeug gefahren wird, für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Bei einem Grenzübertritt sieht es natürlich anders aus.
Super Sache, dass die bestehenden Authentifizierungsmedien keine Berücksichtigung finden. Eine SmartCard mit Berufsträgerrechten...Kammerausweise....
Dies dachte ich mir (und viele andere sicherlich auch) bereits bei den Überbrückungshilfen. Gut, diese sind ja weder durch die Kammer noch durch DATEV verbrochen worden. Aber hier in diesem Zusammenhang... Hmmm....
Hallo,
ich muss mal ganz ketzerisch fragen.... Was passiert denn, wenn ich mich nicht registriere?
@DoreenLinsel schrieb:Hallo,
ich muss mal ganz ketzerisch fragen.... Was passiert denn, wenn ich mich nicht registriere?
Sie können dann u.a. keine Klagen mehr formgerecht beim Finanzgericht einreichen bzw. fortführen.
Weil die nur zu 100% digitale Daten ab dem 01.01.23 annehmen? So wie bei der Grundsteuer? 😂 Papier hat in Deutschland die Hoheit über alles Digitale.
@metalposaunist schrieb:Weil die nur zu 100% digitale Daten ab dem 01.01.23 annehmen? So wie bei der Grundsteuer? 😂 Papier hat in Deutschland die Hoheit über alles Digitale.
Schauen wir mal, mit welcher Intensität das durchgesetzt wird.
Ist ja zunächst mal kein reines "DATEV-Thema", sondern betrifft den ganzen Berufsstand.
@DoreenLinsel schrieb:Hallo,
ich muss mal ganz ketzerisch fragen.... Was passiert denn, wenn ich mich nicht registriere?
Aus den FAQ der BStBK:
Hier die kompletten FAQ:
@beSt-FAQ schrieb:1. Mit wem kommuniziere ich über das beSt und mit wem nicht?
Über das beSt kommuniziere ich in erster Linie mit den Gerichten, den Steuerberaterkammern
und anderen Steuerberatern.
Mein persönlicher Eindruck:
1) Gericht - also bei uns zu 100 % überflüssig
2a) Steuerberaterkammern - gibts da Rundschreiben? -> steht da was wichtiges drin? (bin kein Steuerberater, nur Mitarbeiter)
2b) Steuerberaterkammern - Rechnung muss (glaube ich) online abgerufen werden -> also zu 100% überflüssig
3) andere Steuerberater -> wenn wir keinen Abgang haben (Zugang von Mandanten wollen offensichtlich die Meisten aktuell sowieso nicht) -> zu 100% überflüssig
Wenn mich mein persönlicher Eindruck in die Irre führt, darf ich gerne korrigiert werden. 🙂
Nur so als kleiner Hinweis, das Finanzgericht ist auch ein Gericht und der Folge war die de-mail für StB Pflicht. Es geht dann weiter mit dem Arbeitsgericht und endet noch nicht beim Mahngericht. Die bisherige Verpflichtung zur digitalen Erreichbarkeit griff auch bei StB, beA ging nicht, also DE-Mail. Wird dann zukünftig durch beSt ersetzt.
Es ist ein Trugschluss zu sagen, der StB hätte in der Regel nichts mit der elektronischen Gerichtskommunikation zu tun. Auch der passive Zugang muss betrachtet werden, ein StB kann verklagt werden oder in eigener Sache ein Mahnverfahren führen. Und schon ist man dabei.
wir führen keine Klagen beim Finanzgericht.
Ich habe kürzlich Post von meiner Gemeinde erhalten. Mein Personalausweis ist abgelaufen.
"Wir weisen Sie darauf hin, dass jede Person gemäß §1 PAuswG ab dem 16. Lebensjahr der Ausweispflicht unterliegt.
Wird gegen diese Ausweispflicht verstoßen, kann dies, mit Bußgeldern nach § 32 Abs. 3 PAuswG geahndet werden.
Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin im Bürgerbüro ...
Ihr persönliches Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich"
@m_brunzendorf schrieb: "Mein persönlicher Eindruck: " ... " zu 100% überflüssig"
Digitalisierung in Deutschland.
Es wird was neues eingeführt, das nicht sofort von allen für alles genutzt werden kann - dann muss es natürlich überflüssig sein.
@DoreenLinsel schrieb: Was passiert denn, wenn ich mich nicht registriere
Die Nichtregistrierung ist ein Verstoß gegen eine Berufspflicht aus dem Steuerberatungsgesetz.
Neben dem großen Problem des möglichen Empfangs von Verwaltungsakten (Das Postfach wird aktiv, unabhängig von der Registrierung) und den damit verbundenen Konsequenzen wird sich daher irgendwann auch die zuständige Kammer vor Ort melden und auf eine baldige Registrierung hinwirken.
@noescher schrieb:
Oder soll ein 2-Klassen-System bei Steuerberatern eingeführt werden?
Gibt es das nicht schön längst? Die Schere bei der Digitalisierung ist dazu schon zu weit auseinander. Sonst hätten wir ganz viele Probleme mit DATEV nicht, wenn 98% alle nach digitalen Standards arbeiten würden.
Schon heute werden Mandanten sich Steuerberater nach allg. Digitalisierungsgrad / Programmkenntnis entscheiden. Wie @Michael-Renz erreichen uns Neumandate z.B. auch über personio. Wer kein personio nutzt, vergibt damit die potentielle Chance auf Neumandate und die, die personio nutzen, sind wohl nicht oldschool mit Papier unterwegs 😉.