Hallo in die Runde, als Quereinsteigerin in einer kleinen Steuerkanzlei mit 5 Mitarbeitern beschäftige ich mich unter anderem mit dem Thema Datenschutz und Verfahrensdokumentation. Nun stellt sich mir grundsätzlich erst einmal die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen und zu melden ist. Wenn ja, muss dies über einen Externen erfolgen oder kann es intern gelöst werden. Wenn intern, müssen entsprechende Qualifikationen nachgewiesen werden? ich danke vielmals vorab
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