Hallo Herr Ehlers, vielen Dank für Ihre Antwort! Wie ich soeben feststellen musste, bin ich mit den Begrifflichkeiten Verfahrensdokumentation und Verarbeitungstätigkeiten durcheinander geraten. Soweit ich verstanden habe, haben wir als Kanzlei die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Genügt hier eine Auflistung der genutzten Programme oder müssen hier ausführlich aus den Leistungsbeschreibungen und Datenschutz-Steckbriefen die relevanten Informationen gezogen werden?
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