Hallo Zusammen,
unser Mandant nutzt UO, und bucht dann selber in Kanzlei Rewe, mit Kassenführung, digitalisieren der Belege....
Gibt es eventuell eine "Arbeitsanweisung" wie er wann und was erledigen muss, mit Arbeitsschritten?
Auch bis zu dem Punkt, wenn er fertig ist die Daten monatlich der Kanzlei zur Verfügung zu stellen!?
Ich habe schon länger gesucht, aber es gibt einfach zu viele Dokumente ..... sehr verwirrend.
Vielen Dank!
Alles so auch, wie als wenn Sie als StB buchen würde? Ist doch völlig egal, wer hier bucht.
Muss ich Ihnen Recht geben auch ich habe so etwas für Mandanten schon gesucht.
Ich wurde nicht fündig. Daher learning by doing, aber funktioniert mittlerweile ganz gut.
Was es von der Datev gibt, ist wie ist das jeweils am sinnvollsten einzurichten:
mit Unteberaternummer oder ohne, Wie sind die Rechtevergaben, Smartcard ...., Lohndatenbereitsstellung in UO usw.
Kurzanleitungen, "Erste Schritte", Übersichten oder Schaubilder.
Ja, das vermisse ich auch.
Die gibt es zwar, aber sie sind sehr versteckt unter einem Riesen-Berg von Dokumenten.
Ich habe momentan in meinem Kopf eine "chaotische Lagerhaltung" für die Infos, etwa wie bei Amazon. Aber ich habe (anders als bei Amazon) nicht den Überblick über das gesamte Material.
Man will es dem/den Mandanten ja leicht machen mit dem Einstieg in "Unternehmen Online", man will aber auch nicht immer wieder angerufen werden wegen irgendwelcher Basics, die in irgendeinem Info-Dokument stehen.
Es ist tatsächlich etwas unübersichtlich.
Eine Linksammlung der allerwichtigsten Dokumente zum Einstieg wäre hilfreich
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Es gibt dazu ganz tolle Seminar. Und dazu gibt es durchaus ganz brauchbare Seminarunterlagen, die man aber auch im Shop kaufen kann (es sein denn, man hat einen KOB, der bekommt diese dann kostenlos).
Aber: erarbeiten Sie nicht mit dem entsprechenden Mandanten eine entsprechende Bearbeitungsweise, die ja sehr individuell sein kann? Da kann kein Dokument nachstellen. Letztendlich ist das Bearbeiten einer DUO-Buchhaltung ja fast genauso zu bewerkstelligen wie eine "Pendelorder-Buchhaltung".
Vielleicht detaillieren Sie Ihre Frage ein wenig mehr, dann kann man hier mehr darauf eingehen.
Dem Mandanten zu empfehlen ist das Seminar "DATEV Unternehmen online- Unternehmensprozesse aus der Praxis gemeinsam optimieren". Eignet sich aber auch für Angehörige von Kanzleien, die mehr über die DUO-Bearbeitung wissen wollen.
Ist übrigens Teil der Zertifizierung "DATEV-Experte für digitale Finanzbuchführung".
Sie haben natürlich Recht, dass es sehr individuell sein kann.
Aber da gibt es schon Probleme mit dem "Holen der Daten" in die BF, und wie die Daten dort verarbeitet werden, gibt es scheinbar verschiedene Wege...
Soll der Mandant beispielsweise die Belege hinter die Bankbewegungen legen, oder ist das gar nicht notwendig?
Kann in der BF das Holen der Daten ohne Absprache erfolgen, oder kann sich da was überschneiden?
Und die Sache mit den Rechtevergaben, welche Beraternummer......
Es wurden die Mandanten in UO mit unserer Beraternummer angelegt, war scheinbar nie ein Problem! Mit dem Nutzen der Bank in UO, nun aber doch.
Beim Umkopieren auf deren Beraternummer sind alle Kontoauszüge weg.
Und sowas passiert natürlich durch vielleicht viel "Halbwissen", aber auch durch das sehr verwirrende handling.
Schön das es ein kostenpfl. Seminar gibt, aber wäre es angesichts der Tatsachd dass die Datev UO ohne Ende versucht zu pushen, die diversen Dokumente in einen Fahrplan , hinweise und wenn dann bitte ein Dokument ohne dass ich wieder 5 links kriege und vor dort aus wieder links so das übliche Prozedere halt.
So etwas habe ich mir gestern Kanzleiintern für die ablge EST dokumente im DAP angedacht, weil in dem Fall mind. 70-100 SEiten pdf nur Dokus des Mandanten einfach im Jahr ablegen zu unübersichtlich wird, da dachte ich mir wäre doch schön wenn
im DAP einen Arbeitsmappe abgebildet werden könnte mit Mantelbogen Spenden, AGB, hh-DL , Anlage N 1+2, Anlage V 1-99, Anlage S und oder G, Anlage R, Anlage SO) und in den jeweiligen Registern die entsprechenden pdf Dokumente abgelegt sind. Quasi ähnlichh wie das beim Jahresabschluss ja möglich ist.
Hallo,
also wenn der Mandant in Rechnungswesen selber bucht in Verbindung mit Unternehmen online hat sich bei uns heraus gestellt, dass es die einfachste Variante ist, es über die Unterberaternummer des Mandanten zu machen.
Die Bank wird dann natürlich auch nochmal unter der Unterberaternummer an das RZ gesendet, damit der Mandant auch die Kontoauszüge sehen kann. Für die Kanzlei ist es hinsichtlich der Rechte/Sichtbarkeit ja egal auf welcher Beraternummer läuft.
Als Fahrplan läuft das dann nicht anders ab mit dem Buchen als in der Kanzlei. Der Mandant lädt die Belege in UO hoch und holt sich diese in der Buchhaltung dann über "Digitale Belege buchen". In der Buchhaltung bei ihm sind die Belege dann an die Buchungen geknüpft. Der Mandant sendet dann die Buchhaltung dann im geschicktesten Fall an das RZ und die Kanzlei kann sich die Daten dann aus dem RZ abholen und hat alle Buchungen inkl. Beleglinks von dem Mandanten. Mit der passenden SmartCard können also auch die Belege dann eingesehen werden.
workflow ist bei mir dto.
ABer mit Rechten freischalten, Unterberaternummer oder nicht, alt Bestände im RZ
Jahresabschlussarbeiten, Lohn usw. war das schon etwas ein Pfriemelei bis das alles so stand.
Soll der Mandant beispielsweise die Belege hinter die Bankbewegungen legen, oder ist das gar nicht notwendig?
Kann in der BF das Holen der Daten ohne Absprache erfolgen, oder kann sich da was überschneiden?
Und die Sache mit den Rechtevergaben, welche Beraternummer......
Es wurden die Mandanten in UO mit unserer Beraternummer angelegt, war scheinbar nie ein Problem! Mit dem Nutzen der Bank in UO, nun aber doch.
Das sind die individuell zu lösenden Fragen...
Wenn der Mandant eine 4/3 Rechnung hat und Lust auf DUO, dann kann er durchaus die Belege den Zahlungen in der Bank zuordnen.
Das wäre aber die Ausnahme, deutlich effektiver und mit besseren Auswertungen arbeiten Sie, wenn alle DUO Buchführungen über OPOS gebucht werden.
Dann muss niemand in DUO arbeiten - es werden die Belege hochgeladen und diese dann direkt in Rechnungswesen gebucht. Anschließend Bankabruf, dann klappt auch die Zuordnung ganz gut.
Die Frage Unterberaternummer oder nicht wird nur relevant, wenn der Mandant die Kanzlei wechselt, dann wird es einfacher, wenn der Mandant DUO unter der eigenen Nummer hat.
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Die Frage Unterberaternummer oder nicht wird nur relevant, wenn der Mandant die Kanzlei wechselt, dann wird es einfacher, wenn der Mandant DUO unter der eigenen Nummer hat.
Und wenn der Mandant selbst Einblick nehmen will.
Denn (nur) so kann man die Rechte für die Smartcards besser verwalten (ich nehme an, Sie statten den Mandanten nicht mir Kanzlei-Smartcards aus....)
Nur weil der Mandant einer Unterberaternummer hat, heißt es ja noch nicht das er unter dieser auch im UO angelegt ist. Die Unterberaternummer bekommt der Mandant schließlich quasi automatisch beim Bestellen von UO.
Denn wie Sie schon sagten, die SmartCards der Mandanten laufen immer unter der Unterberaternummer und werden dann eben entsprechend freigeschaltet.
Ich würde die Bestände aber grundsätzlich auf die Unterbaeraternummer des Mandanten anlegen bzw. umstellen.
Ich würde die Bestände aber grundsätzlich auf die Unterbaeraternummer des Mandanten anlegen bzw. umstellen.
Da bin ich ganz bei Ihnen
Nur weil der Mandant einer Unterberaternummer hat, heißt es ja noch nicht das er unter dieser auch im UO angelegt ist. Die Unterberaternummer bekommt der Mandant schließlich quasi automatisch beim Bestellen von UO.
Denn wie Sie schon sagten, die SmartCards der Mandanten laufen immer unter der Unterberaternummer und werden dann eben entsprechend freigeschaltet.
Nur zu Klarstellung:
Unterberaternummer bekommt man nicht automatisch.
Viele sehen das mit den SC der Mandanten durchaus kontrovers anders. Das gab hier schon sehr philosophische Diskussionen...
Unterberaternummer bekommt man nicht automatisch.
Wenn Sie für einen Mandanten bestelln schon, bzw. es muss bei der Bestellung eine Beraternummer angegeben werden, dies kann die der Kanzlei sein, eine vorhandene oder eine neue anlegen lassen. Da eine Beraternummer nichts extra kostet, würde ich immer diesen Weg gehen.
Ich lege immer erst die Beraternummer an und bestelle dann einen Tag später die SW etc...
Es funktioniert aber auch problemlos in einem Schritt.
Hallo Herr Hofmeister,
aus welchem Grund legen Sie erst eine Beraternummer an und bestellen irgendwann später Software?
Ich kann nicht erkennen, wo hier ein Vorteil liegen könnte. Sind Sie so nett und bringen etwas Licht in mein Dunkel?
Hallo,
wie bereits von einigen hier angemerkt, ist die Arbeitsweise sehr individuell, daher tun wir uns mit der Erstellung eines „Fahrplans" schwer.
Sie finden im Hilfe-Portal unter www.datev.de/hilfe-duo bei „Unternehmen online einrichten" eine Art „Fahrplan" für den Einstieg.
Zusätzlich haben wir im Info-Dokument 1071265 eine "Checkliste zum erfolgreichen Einstieg in DATEV Unternehmen online".
Wir planen im April 2019 einen Leitfaden mit den „Standardprozessen" für Mandaten, die nur Belege hochladen oder bezahlen (etwa 70% unserer Anwender), zu veröffentlichen.
Viele Grüße aus dem sonnigen Nürnberg.
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Endlich ein Leitfaden!
Danke!
Hallo Community,
seit heute finden Sie im Hilfe Portal unter "Arbeiten mit Unternehmen online" einen Leitfaden für die Bearbeitungsform "Standard". Der Fokus liegt hier bewusst auf Mandanten, die nur Belege hochladen oder bezahlen. Zum einen sind das etwa 70% unserer Anwernder. Zum anderen ist die Arbeitsteilung zwischen Kanzlei und Mandanten, die selbst vorerfassen, sehr individuell, so dass hier ein Leitfaden schwer umsetzbar ist.
Wir haben den Leitfaden in Zusammenarbeit mit Kanzleien erstellt und hoffen, dass er Ihre Mandanten im Arbeitsalltag unterstützt
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Vielen Dank für diese Informationen.
Doch warum wird nicht über das Scanmodul und den Belegtransfer - digitalisiert?
Mein Mandant macht das so wie im Leitfaden beschrieben, kann somit nur immer die Belege einzeln scanen, da er diese nicht bearbeiten/heften/entheften kann und dann müssen die Belege auch aus dem Ordner anschließend gelöscht werden, da diese beim Hochladen im abgelegtem Ordner verbleiben.
Da er also nicht mehr weiß, wurden die Belege bereits hochgeladen, bekommen wir viele Belege doppelt oder nicht vollständig....
Bei den Mnd., bei denen wir das über den Belegtransfer organisiwren, passiert das nicht.
Wie ist das zu händeln?
Guten Morgen,
wir haben uns im Leitfaden für den Dokument-Upload online entschieden, da die Anwendung im Browser läuft und wir viel Zuspruch hierfür enthalten. Im Leitfaden weisen wir auf die anderen Optionen hin (S.12), so dass jeder die für ihn passende Upload-Möglichkeit aussuchen kann.
Selbstverständlich können Sie den Mandanten auch mit dem Belegtransfer arbeiten lassen Weitere Informationen dazu finden Sie hier Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1035205
Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Radicek
PM Unternehmen online Kommunikation
DATEV eG
Vielen Dank.
Aber kann man auch über Dokument-Upload die Belege bearbeiten, da beispielsweise Rechnungen sehr oft auch als pdf gescannt werden, dann nicht einzeln... und so das entheften nicht mehr möglich ist!?