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Fehler USt frühere Jahre Vorjahr

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letzte Antwort am 07.02.2024 13:51:46 von Beelzebub
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f_mayer
Fachmann
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Nachricht 1 von 24
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Bei Konto 1791 im SKR 03 wird der Vorjahressaldo auf der falschen Seite der Bilanz ausgeweisen.

 

Situation:

JA 2020 wurde auf Basis Zuordnungstabelle S4003/0000/203 erstellt. Konto 1791 hatte einen Saldo von 30 TEUR und erschien als Negativposten unter den sonstigen Verbindlichkeiten, zusammen mit den anderen Umsatzsteuerkonten.

 

JA 2021 auf Basis von Kontenzwecken. Bei den Vorjahreszahlen erscheint Konto 1791 nun als Positivposten unter den sonstigen Vermögensgegenständen.

 

Wie wird das gelöst? Nachdem ich in Dokument 1019199 Punkt 3.7 gelesen habe, sorge ich mich, dass wir hier eine unschöne Konstellation haben:

"Der Kontenzweck "Umsatzsteuer frühere Jahre“ ist ab dem Wirtschaftsjahr 2021 nicht mehr Teil des Gruppensaldos."

f_mayer
Fachmann
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Nachricht 2 von 24
4044 Mal angesehen

Ich habe mir jetzt damit beholfen, dass ich das Konto 1791 in 2020 in den Kontenzwecken von "Umsatzsteuer frühere Jahre" weg- und zu "Umsatzsteuer Vorjahr" hingeschlüsselt habe.

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bodensee
Experte
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Nachricht 3 von 24
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Wenn Sie einen Aktivsaldo haben Ust frühere Jahre dann umbuchen auf das Konto Forderungen Ust frühere Jahre, da ich mit dem SKR 04 buche habe ich das Konto im SKR 03 leider nicht parat. 

 

Aber dann müssen Sie an den Kontenzwecken nichts ändern. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
JE
Beginner
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Nachricht 4 von 24
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Ja, aber das muss man dann für alle Mandanten machen ! Grundsätzlich handelt es sich aber um eine Ford/Verb, die kurzfristig fällig ist. Der Ausweis wurde mE durch die DATEV zu Unrecht geändert ! Das verursacht eine Menge Mehraufwand !

DATEV-Mitarbeiter
Veronika_Panniger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 24
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Hallo @f_mayer,

 

in der Jahresabschlussauswertung in Kanzlei-Rechnungswesen ist die Bilanzsumme Vorjahr aufgrund Umsatzsteuer frühere Jahre abweichend.

 

Mit dem Jahreswechsel 2021 wurde der Ausweis der Umsatzsteuerkonten geändert.

 

Das Konto Umsatzsteuer frühere Jahre ist nicht mehr Teil des Gruppensaldos zur Umsatzsteuerforderung / Umsatzsteuerverbindlichkeit.

 

Begründung: Das Konto Umsatzsteuer frühere Jahre entspricht nicht der Laufzeit bis zu einem Jahr.

 

Im Dokument 1026048 finden Sie eine Abhilfe um den Ausweis zu verändern.

 

Hinweis: Für eine Übergangszeit ist eine Abweichung zwischen der Bilanzsumme aus dem Vorjahr möglich. Prüfen Sie deshalb, ob eine Erläuterung im Anhang möglich ist.

 

 

Freundliche Grüße

 

Veronika Panniger


Service Jahresabschluss

Freundliche Grüße

Veronika Panniger

Service Jahresabschluss
Uwe_Lutz
Überflieger
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@Veronika_Panniger  schrieb:

 

 

Begründung: Das Konto Umsatzsteuer frühere Jahre entspricht nicht der Laufzeit bis zu einem Jahr.

 

 


Wie kommen Sie denn auf den Gedanken?

 

Wenn im Abschluss 2022 noch eine USt-Verbindlichkeit für 2020 ausgewiesen wird, hat dies über die Laufzeit der noch bestehenden Verbindlichkeit nichts zu sagen. Die Verbindlichkeit stammt zwar aus dem Jahresabschluss 2020 - das aber zum 31.12.2022 noch eine Laufzeit von mehr als einem Jahr vorliegt, halte ich eher für sehr unwahrscheinlich.

 

Insoweit sollten Sie sich dazu noch einmal überlegen, ob diese Anpassung sinnvoll war und nicht wieder zurückgenommen werden sollte.

DATEV-Mitarbeiter
Bettina_Dotzauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 24
3475 Mal angesehen

Hallo @Uwe_Lutz,

 

Sie haben Recht. Leider kann Ihnen meine Kollegin nicht zeitnah selbst antworten, daher übernehme ich das stellvertretend.

 

Die Begründung war im Dokument Bilanzsumme Vorjahr aufgrund Umsatzsteuer frühere Jahre abweichend: Ausweis ändern (Dok.-Nr. 1026048)  falsch. Dementsprechend war auch die Antwort meiner Kollegin @Veronika_Panniger  leider falsch. Das tut uns Leid 🤝.

 

Wir haben die Begründung im Hilfe-Dokument im Kapitel 2 berichtigt 🖊.

 

Freundliche Grüße

 

Bettina Dotzauer

Service Jahresabschluss & Anlagenbuchführung

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 24
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Hallo Frau @Bettina_Dotzauer ,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Ich habe mir das angepasste Dokument mehrfach durchgelesen. Eine Begründung kann ich nicht finden. Es steht dort zwar der Text "Begründung:". Was dann aber folgt ist eine Beschreibung der technischen Änderung. Warum das Konto "Umsatzsteuer frühere Jahre" aus dem Gruppensaldo entfernt wurde, ist in dem Dokument nirgends angegeben und ist für mich auch nach wie vor nicht nachvollziehbar.

 

Wenn sich aus dem Gruppensaldo Umsatzsteuer eine Forderung ergibt und aus dem Konto Umsatzsteuer frühere Jahre eine Verbindlichkeit, ist dies im Jahresabschluss zu saldieren. Wenn also künftig das Konto USt frühere Jahre einen gegenläufigen Saldo hat, wird der Abschluss m.E. falsch.

 

Insoweit würde mich eine Begründung für das Vorgehen nach wie vor interessieren.

 

Und wenn die DATEV dabei bleibt, dass das Konto USt frühere Jahre nicht mehr im Gruppensaldo aufgenommen wird, ist m.E. auch eine Lösung notwendig, wie man dann einen korrekten Ausweis des Gruppensaldos USt und des Kontos USt frühere Jahre auf der gleichen Seite der Bilanz erreicht, ohne manuelle Anpassungen vornehmen zu müssen. 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Bettina_Dotzauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 24
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Hallo Herr @Uwe_Lutz,

 

das Konto wurde aufgrund von Rückmeldungen, dass der Ausweis im Gruppensaldo nicht richtig ist und für einen komfortableren Saldenvortrag geändert.

Nach den Rückmeldungen wurde die Abfrage im Gruppensaldo intern geprüft und zum Jahreswechsel 2020/2021 geändert. 

 

Aktuell ist eine erneute Änderung des Gruppensaldos nicht geplant.

 

Wenn Sie den Kontenzweck im höchsten Jahr anpassen, wie im Dokument beschrieben, wird dieser automatisch bei der Jahresübernahme ins Folgejahr übernommen.

Somit erhalten Sie immer den Ausweis im Gruppensaldo, ohne nochmal eine Änderung vornehmen zu müssen.

 

Schönes Wochenende 

 

Bettina Dotzauer

Service Jahresabschluss & Anlagenbuchführung

 

bergerflorian
Aufsteiger
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Werte DATEV,

 

könnte bitte diese Änderung, die nichts als unnötige Mehrarbeit verursacht, möglichst rasch wieder zurück-geändert werden?

 

Danke!

 

MfG, FB

gnoll
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 24
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Hallo @Bettina_Dotzauer ,

 

dass eine Änderung des Bilanzausweises aufgrund von (wie vielen?) Rückmeldungen, dass die jahrelang gehandhabte und nicht beanstandete Praxis nicht richtig sei, ohne rechtliche Prüfung erfolgt, ist schon ein starkes Stück.

 

Die Begründung, dass dadurch der Saldovortrag "komfortabler" wird, hat leider rein gar nichts mit einem handelsrechtlich richtigen Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden zu tun...

 

Ich schließe mich dem Petitum an, den Ausweis wieder HGB-konform zu gestalten.

 

Ohne Worte...

 

G.

JEW
Beginner
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Hallo DATEV,

 

ich schließe mich den anderen Kommentatoren an. Die Herausnahme der USt Vorjahr/frühere Jahre aus dem Gruppensaldo führt zu Mehraufwand und ist eine unnötige Fehlerquelle !

 

Bitte ändern Sie das so bald wie möglich. 

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 24
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Hallo Community,

 

bei dem Ausweis der Umsatzsteuerforderung/ Umsatzsteuerverbindlichkeit scheiden sich die Geister. Ein Teil unserer Anwender möchte diese Forderungen/Verbindlichkeiten aller Jahre saldieren. Der andere Teil dagegen möchten die Umsatzsteuerforderung/ Umsatzsteuerverbindlichkeit jedes Jahr getrennt ausweisen. Mit verschiedenen Bilanzkommentaren lassen sich die unterschiedlichen Varianten begründen.

 

Nach unserer Auffassung ist die Umsatzsteuer eine Jahressteuer. Nach dem Saldierungsverbot § 246 Abs. 2 HGB muss zunächst für jedes Jahr getrennt betrachtet werden, ob es sich um eine Umsatzsteuerverbindlichkeit oder eine Umsatzsteuerforderung handelt. Eine Saldierung der Forderungen und Verbindlichkeiten der früheren Jahre, des Vorjahrs und des aktuellen Jahrs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie können prüfen, ob eine Aufrechnung nach § 226 AO möglich wäre. In diesem Fall wäre dann ein saldierter Bilanzausweis zulässig.

 

Unser Fazit:

In der Praxis gibt es verschiedene Sichtweisen zum Ausweis der Umsatzsteuerforderung/ Umsatzsteuerverbindlichkeit. Wir prüfen, ob wir für die Zukunft eine flexiblere Lösung anbieten können.

 

Viele Grüße  

Sabine Bosch-Frühauf 

Service Jahresabschluss  

Neu_hier
Erfahrener
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Nachricht 14 von 24
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Ich halte die (verspätete) Begründung der DATEV "Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB" für absolut nachvollziehbar und korrekt. 

Die Umsatzsteuer eines jeden Jahres entsteht unabhängig von anderen Jahren und ist (eine erklärte Aufrechnung § 226 AO/ § 387 BGB hier mal ausgenommen - dies ist m.E. nach erklärter Aufrechnung sowieso zu buchen und somit nach meinem Verständnis keine Saldierung in diesem Sinne) eine Schuld/Verbindlichkeit mit eigener Festsetzung, Verjährung und Zahlungsverpflichtung.

Die Bilanz wird somit durch die Änderung der Kontenfunktion nicht falsch, sondern erst richtig.

Danke
Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin community,

hallo Frau @Sabine_Bosch-Fruehauf ,

 

ja, diese Begründung kann ich nachvollziehen und dass es hier unterschiedliche Ansichten gibt, ist klar.

 

Aber m.E. entspricht die Umsetzung nicht der Begründung.


Das Konto "USt Vorjahr" ist nach wie vor Bestandteil des Gruppensaldos. Nach der Begründung müsste dies auch als gesonderte Position betrachtet werden.

 

Wenn dies also getrennt betrachten werden soll, dann bitte auch vollständig.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz,

 

Sie haben recht. Wir werden natürlich die „USt Vorjahr“ in unsere Überlegungen einbeziehen.

 

 

Viele Grüße  

 

Sabine Bosch-Frühauf 

Service Jahresabschluss  

Beelzebub
Beginner
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Nachricht 17 von 24
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Hallo Frau Bosch-Fruehauf,

 

ich habe aktuell dasselbe Problem, um es etwas auszuschreiben:

Zum 31.12.2021 wurden die Konten 1575, 1576, 1776, 1780, 1789 und 1790 saldiert dargestellt unter "Umsatzsteuerforderungen". 

Ich habe in Summe eine "Umsatzsteuerforderung", weshalb es unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird, so wie es sein muss. 

 

Beim Vortragen der Salden ins neue Jahr habe ich die Forderung aus dem Vorjahr auf das Konto 1546 gebucht und die Zahllast, was im Vorjahr auf 1790 stand auf 1791.

 

Nun weicht die Bilanzsumme zum 01.01 von der Bilanzsumme zum 31.12. ab, da die saldierte Darstellung nicht mehr vorhanden ist. 

 

In dem Dokument 1026048 wird eine Lösung beschrieben, die m.E. nicht auf meinen Sachverhalt passt. 
Ich möchte, dass die Darstellung im aktuellen Jahr die dem Vorjahr entspricht und nichts an dem Vorjahr ändern. Zudem ist das Vorjahr bereits abgeschlossen und eine Änderung in den Kontenzwecken macht m.E. keinen Sinn. 

 

Muss ich für die Lösung meines Problems den Kontenzweck gem. Dokument 1026048 im aktuellen GJ ändern?

 

VG

 

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Beelzebub
Beginner
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Nachricht 18 von 24
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Hallo Herr Lutz,

 

könnte ich erfahren, wie Sie das Problem damals gelöst haben oder hätten. 

 

VG

 

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Roland_Ecke
Einsteiger
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Nachricht 19 von 24
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Die Lösung ist so simpel wie naheliegend:

 

Die "USt frühere Jahre" wird nicht mehr auf 384500 vorgetragen, sondern auf 3841xx (wobei das xx die jeweilige Jahreszahl repräsentiert. 384121 also für USt aus 2021 beispielsweise.

 

Das macht am Ende auch noch das Abstimmen einfacher.

Beelzebub
Beginner
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Nachricht 20 von 24
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Das löst leider nicht mein Problem.

In meinem Sachverhalt geht es darum, dass das Konto USt. frühere Jahre nicht im Gruppensaldo im neuen Jahr mit enthalten ist, wodurch sich die Bilanzsumme 01.01. zum 31.12. des Vorjahres um den Betrag abweicht, weil es statt in einer "saldierten" Darstellung bzw. unter der Gruppe "Umsatzsteuerforderung" bei den sonstigen Vermögensgegenständen, in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. 

 

 

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Roland_Ecke
Einsteiger
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Nachricht 21 von 24
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Verstehe ich nicht. 3841xx ist doch im Gruppensaldo enthalten. Das Konto 384500 ist damit obsolet geworden.

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Beelzebub
Beginner
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Nachricht 22 von 24
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Ich glaube, ich verstehe jetzt wie Sie das meinen.

 

Da ich im Vorjahr in Summe eine Forderung habe, muss ich dann also die Umsatzsteuerforderung statt auf 1546 auf 1790 sowie die Umsatzsteuerzahllast aus den Vorjahren auf 1790 buchen, damit es saldiert auf der Aktiva dargestellt wird?

 

 

Roland_Ecke
Einsteiger
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Nachricht 23 von 24
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Richtig - diese seltsamen Konten außerhalb der Umsatzsteuerkonten sollte man am besten gar nicht anfassen. Man wird sonst gar nicht fertig mit Abstimmen.

 

Dann die Sachkontenlänge auf 6 erweitern und man hat 99 Jahre Platz für frühere Umsatzsteuern 🙂

Beelzebub
Beginner
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Nachricht 24 von 24
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Das mit der Erweiterung der Sachkontenlänge ist ein guter Vorschlag.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

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letzte Antwort am 07.02.2024 13:51:46 von Beelzebub
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