@Jonas_Kreitschmann schrieb:
Die Unterschiede der neuen Funktionalität im Vergleich zum Rechnungswesen-Archiv-DVD sind neben der Kostenfreiheit und der deutlich schnelleren Verfügbarkeit auch die Einstellung des Programms DATEV Rechnungswesen-Archiv.
Mit anderen Worten: Aus Sicht der Datev kann die Archiv-DVD mit Wegfall von REWE-Archiv nicht mehr als Archivierungssystem für inaktive Buchführungsbestände "missbraucht" und damit Datev um die laufenden Gebühren geprellt werden. Pro move.
Ich habe gerade folgendes in den FAQ zum Beleghandling gefunden:
"Grundsätzlich ändert sich auch hier nichts im Vergleich zur DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD. Über den Download-Link erhalten Sie eine ZIP-Datei. Nach dem Entpacken der Datei sehen Sie Ihre Prüfungsdaten (mehrere Exportdateien), unter anderem die Datei "belege.csv" und den Ordner "Belege". Innerhalb der Datei "belege.csv" können die Belege nach mehreren Kriterien durchsucht werden (zum Beispiel Belegdatum, Betrag, Rechnungsnummer). Lesen Sie in der Datei "belege.csv" die Beleg-ID des gewünschten Belegs ab und suchen Sie diese ID dann im Ordner "Belege" (über Strg + F)."
Also ja, die Belege werden mitgeliefert. Und ja, die Belege kann man einem Buchungssatz zuordnen. Aber alles manuell? Keine Verknüpfung? Händisch suchen in einem Wust von Belegen? Im Zeitalter der KI? Wow.
Den Satz "Grundsätzlich ändert sich auch hier nichts im Vergleich zur DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD." kann ich da nicht bestätigen. Und zeitgemäß ist das auch nicht.
@olafbietz schrieb:Ich habe gerade folgendes in den FAQ zum Beleghandling gefunden:
"... Innerhalb der Datei "belege.csv" können die Belege nach mehreren Kriterien durchsucht werden (zum Beispiel Belegdatum, Betrag, Rechnungsnummer). Lesen Sie in der Datei "belege.csv" die Beleg-ID des gewünschten Belegs ab und suchen Sie diese ID dann im Ordner "Belege" (über Strg + F)."
OMFG. @Jonas_Kreitschmann wer schreibt sowas, ohne dabei vor Scham im Boden zu versinken? Das ist nicht "Digitalisierung 2024", das ist "Dear customer, go f... yourself" - Belege suchen mit STRG+F, ernsthaft.
Wir brauchen eine Lösung, mit der wir einen REWE-Bestand vollständig, unveränderlich und abgeschlossen archivieren und ansehen können - unabhängig davon, ob in Nürnberg ein RZ läuft und mehr oder weniger kompetente Mitarbeiter herumhopsen. Wo ist diese Lösung?
... geht gaaar nicht, dass man sooo in einer groooßen Dokumentensammlung arbeiten soll
Es fehlt wenigstens ein entsprechender Viewer, der mit Hyperlinks arbeitet und der die verknüpften Belege direkt in einem separaten Fenster anzeigen kann
@vogtsburger schrieb:
Es fehlt wenigstens ein entsprechender Viewer, der mit Hyperlinks arbeitet
Es muss kein Programm mitgeliefert werden. Den Viewer hat auch jeder Prüfer auf dem Laptop: einen Browser.
Die Daten müssen nur in einem zeitgemäßen Format kommen.
@cwes schrieb: Wir brauchen eine Lösung, mit der wir einen REWE-Bestand vollständig, unveränderlich und abgeschlossen archivieren und ansehen können - unabhängig davon, ob in Nürnberg ein RZ läuft und mehr oder weniger kompetente Mitarbeiter herumhopsen. Wo ist diese Lösung?
Folgende Annahme: Die DATEV programmiert alles, wozu sie bzw. die Kunden durch §§ verpflichtet sind. Und darüber hinaus alles, was der DATEV Umsatz bringt.
Frage an @cwes: Wenn Sie diese Annahme teilen - unter Hinweis auf welchem §§ sollte DATEV so eine Lösung programmieren?
Wenn sich kein § findet, ist es schneller, billiger und einfacher, die eigenen Prozesse anzupassen als auf eine Programmlösung der DATEV zu hoffen.
Aufbauend auf der obigen Annahme:
Warum ist es verwunderlich @olafbietz , dass die DATEV eine Lösung erstellt, die in das Prüfprogramm der Finanzverwaltung eingespielt werden kann, aber außerhalb dessen nicht effektiv nutzbar ist?
ein Handling wie in "Auswertungen Rechnungswesen Online (ohne Kennzeichen PDF (neues Design) )" wäre aus meiner Sicht ideal geeignet
@noescher schrieb:Folgende Annahme: Die DATEV programmiert alles, wozu sie bzw. die Kunden durch §§ verpflichtet sind. Und darüber hinaus alles, was der DATEV Umsatz bringt.
Frage an @cwes: Wenn Sie diese Annahme teilen - unter Hinweis auf welchem §§ sollte DATEV so eine Lösung programmieren?
Die Annahme teile ich nicht. Es gibt genug §§, dass ich es für höchst unsicher halte, eine Lösung zu programmieren, die alle §§ erfüllt.
Ich gäbe mich (wie oben geschrieben) schon mit einem "einfachen" Snapshot eines Bestandes zufrieden, den ich dann auch ansehen kann (nicht mit STRG+F).
@noescher schrieb:Aufbauend auf der obigen Annahme:
Warum ist es verwunderlich @olafbietz , dass die DATEV eine Lösung erstellt, die in das Prüfprogramm der Finanzverwaltung eingespielt werden kann, aber außerhalb dessen nicht effektiv nutzbar ist?
Also, auf dem Datenträger, der hier vor mir liegt steht "DATEV Rechnungswesen Archiv-DVD". Und genau das ist es dann nicht mehr.
Es wird künftig nur ein "Nur für den Prüfer-Datensatz". Wäre ja ok, wenn es das Rechnungswesen Archiv für den Berater weiter geben würde.
Es ist ein down-grade.
Wenn DATEV keine DVDs mehr brennen will: kein Problem. Einfach einen ISO-Download anbieten, den ich hier als Laufwerk einbinde.
@olafbietz schrieb: Es wird künftig nur ein "Nur für den Prüfer-Datensatz". Wäre ja ok, wenn es das Rechnungswesen Archiv für den Berater weiter geben würde.
Gibt es doch. Im Rechenzentrum. Kostet halt nur gut XXX € (Inaktivsetzen Rechnungswesen-Archiv und Belege-Online-Archiv)
Ich bleibe bei meiner Annahme...
Klarstellung: Ich fände es gut, wenn DATEV günstige und brauchbare Lösungen programmieren würde, die den Berater unterstützen und nicht nur § umsetzen. Ich aber diesbezüglich nicht mehr sehr hoffnungsvoll. Wie meine Annahme zeigt.
Evtl. haben Sie mich falsch verstanden.
Meine Aussage zusammengefasst: Wenn es keinen § gibt, der DATEV dazu verpflichtet, eine Export-Lösung als Archiv für den Berater anzubieten, warum soll DATEV das programmieren?
@noescher schrieb:Gibt es doch. Im Rechenzentrum. Kostet halt nur gut XXX € (Inaktivsetzen Rechnungswesen-Archiv und Belege-Online-Archiv)
Wenn Ihr XXX in einem angemessenen Rahmen wäre, wäre ich sogar bei Ihnen. Bei XXX habe ich aber lieber die DVD oder das entsprechende ISO.
@noescher schrieb:Evtl. haben Sie mich falsch verstanden.
Meine Aussage zusammengefasst: Wenn es keinen § gibt, der DATEV dazu verpflichtet, eine Export-Lösung als Archiv für den Berater anzubieten, warum soll DATEV das programmieren?
Warum soll die DATEV etwas für den Berater anbieten, was nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Ist diese Frage ernstgemeint?
Weil diese Genossenschaft bitte für ihre Genossen arbeiten und nicht nur Finanzamtspflichten erfüllen soll?
@olafbietz schrieb: Weil diese Genossenschaft bitte für ihre Genossen arbeiten und nicht nur Finanzamtspflichten erfüllen soll?
Volle Zustimmung.
Aber: Theorie trifft auf Praxis...
@noescher schrieb:Evtl. haben Sie mich falsch verstanden.
Meine Aussage zusammengefasst: Wenn es keinen § gibt, der DATEV dazu verpflichtet, eine Export-Lösung als Archiv für den Berater anzubieten, warum soll DATEV das programmieren?
Wenn Sie das so sehen muss ich mir die Frage stellen ob DATEV überhaupt noch für den Anwender zukunftsfähig ist. Der Mandant könnte ja auf die Idee kommen zu einem Berater mit einem zukunftsfähigen Programm zu Wechseln, der Altberater hängt dann mit der Aufbewahrungspflicht auf eigene Kosten im Rechenzentrum, äh... in der DATEV Cloud.
@noescher schrieb:@olafbietz schrieb: Weil diese Genossenschaft bitte für ihre Genossen arbeiten und nicht nur Finanzamtspflichten erfüllen soll?
Volle Zustimmung.
Aber: Theorie trifft auf Praxis...
Dazu müssten sich die richtigen Leute zur Wahl stellen. Ich habe keine gefunden.
Und dafür gab es vorab eine Diskussion über die Bepreisung und Datev feiert sich über die Nichtberechnung ... wenn dem so ist, dass der Download lediglich für den Prüfer nutzbar sein wird und nicht als Archivierungsmöglichkeit dienen kann, was ist dann die Lösung außer den Bestand monatlich zu bezahlen? Es könnte ja einen Fall geben, bei dem das Inaktivsetzen warum auch immer nicht in Frage kommt und man einfach nur einen - bestenfalls von der Kanzlei unabhängig - nutzbaren Bestand möchte. Eigentlich bin ich nicht so leicht zu schockieren.
Wer gibt Bescheid, dass das:
nicht exakt der Anwenderwunsch war, sondern wenn die digitale Bereitstellung des RW-Archivs?
Hallo,
vorausgeschickt sehe ich mich auch als Servicedienstleister, der auch sein Geld damit verdient, die Buchführung zu bearbeiten, zu beraten und diese u.a. zusammen mit den verknüpften Belegen in einem Datenbestand zu speichern, womit ich gerne keine Ratschläge haben mag, dass der Mandant in irgendeiner Form dafür verantwortlich ist.
Ich finden die Einstellung so grundsätzlich nicht in Ordnung, kann aber jeder machen wie er will.
Wenn also die Mandanten-DVD aka Prüfer-DVD abgeschafft ist, die der Prüfer ohne Weiteres für die Betriebsprüfung nutzen konnte, wie erhalte ich künftig die Daten der Prüfungszeiträume inklusive der verknüpften Belege für die Betriebsprüfung? Kurz und schmerzlos.
Danke für eine ganz einfache Info; ggf. @Jonas_Kreitschmann ?!
@noescher schrieb:@olafbietz schrieb: Es wird künftig nur ein "Nur für den Prüfer-Datensatz". Wäre ja ok, wenn es das Rechnungswesen Archiv für den Berater weiter geben würde.
Gibt es doch. Im Rechenzentrum. Kostet halt nur gut XXX € (Inaktivsetzen Rechnungswesen-Archiv und Belege-Online-Archiv)
Nur am Rande:
Zu beachten ist hier auch die Sichtweise des Mandanten:
Er läd jahrelang Belege hoch und zahlt monatlich seine Rechnung für Unternehmen Online und Belege Online. Wenn er jetzt seinen Betrieb aufgibt, habe ich ihm bislang für XX € eine Archiv-DVD gegeben. Damit hat er auch weiterhin vollen Zugriff auf seine Belege. Wenn ich den Bestand inaktiv setze, kostet das dem Mandanten XXX € und er hat fortan keinen Zugriff mehr auf seine eigenen Belege. Auch nicht in einem Nur-lese-Modus.
Eine Archiv-DVD kann ich an einen Folgeberater (auch Nicht-DATEV-Berater) weitergeben. Den Zugriff auf Belege online nicht.
Also kann man das inaktiv setzen wohl kaum mit der Archiv-DVD gleichsetzen. Nur für diejenigen, die vielleicht ernsthaft darüber nachdenken.
Aber lassen wir das. Ist sowieso sinnlos. Die Diskussion wird wie gewohnt nichts ändern. Siehe Telemodul. Sie Abstimmung zur Satzungsänderung bis das Ergebnis für die Genossenschaft stimmt.
Vielleicht gründet sich bald ein Unternehmen mit Bezug zur DATEV-Geschäftsführung, das die Lücke erkennt, ein Tool programmiert und diese Lösung dann teuer verkauft.
Auf der kostenpflichtigen DVD waren/sind nach meinem Verständnis die gleichen Daten in der gleichen Struktur wie bei der neuen Download-Variante.
Wer zukünftig eine DVD benötigt, lädt die Daten zukünftig kostenfrei herunter und brennt sich eine DVD.
@eliansawatzki schrieb:Auf der kostenpflichtigen DVD waren/sind nach meinem Verständnis die gleichen Daten in der gleichen Struktur wie bei der neuen Download-Variante.
Wer zukünftig eine DVD benötigt, lädt die Daten zukünftig kostenfrei herunter und brennt sich eine DVD.
Das geht so künftig ? Dann wäre ja nur viel Rauch um Nichts . . . im Gegenteil, wenn dies tatsächlich kostenlos ginge. Sehr gut.
Soweit ich das alles richtig interpretiert habe, eben nicht. Das Programm Rechnungswesen Archiv entfällt. Damit und durch nur noch das Vorhandenseins des FA-Exports, ist eine Selbstnutzung wie bisher wohl ausgeschlossen. Aber ich lasse mich gerne aufklären.
@eliansawatzki schrieb:Auf der kostenpflichtigen DVD waren/sind nach meinem Verständnis die gleichen Daten in der gleichen Struktur wie bei der neuen Download-Variante.
Wer zukünftig eine DVD benötigt, lädt die Daten zukünftig kostenfrei herunter und brennt sich eine DVD.
Es geht nicht um das Medium DVD.
Das Handling einer Archiv-DVD ist doch grundlegend anders, besser und komfortabler als das, was da kommen soll.
Siehe FAQ (mein Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Ende-der-Pr%C3%BCfer-DVD/m-p/405601#M55078).
Hallo @eliansawatzki
Nein. So wird es ja leider nicht sein.
Das Programm Rechnungswesen-Archiv wird eingestellt. Damit entfällt die Möglichkeit sich Belege, die direkt am Buchungssatz hängen anzuschauen.
Wenn der Prüfer dann einen Beleg sehen möchte, muss ein Kanzleimitarbeiter oder der Mandant diesen manuell aus einem riesigen Verzeichnis voller Belege raussuchen und… Drucken?!?
MfG, F.Lange
nein...so wir das nicht sein.
Der Prüfer hat immer die DVD bekommen und konnte sich daraus dann den Prüferexport ziehen.
Mit Prüfungsdaten und Belegen.
Die Daten kann er dann in seinem Tool einlesen und zu den Belegen springen (sofern der Belegordner den richtigen Pfad hat).
Jetzt bekommt man einfach diesen Prüferexport direkt geliefert und er kann die Daten, wie gehabt, einlesen und dann wieder zu Belegen springen.
Ich finde es super.. runter laden, in irgend ein FVDrive hochladen und fertig..
das Handling mit den DVD's ist aber einfach nur umständlich und erzeugt Müll..
P.S.:
Schlecht ist es natürlich für die Mandanten, die z.B. nach Aufgabe noch archivieren müssen und in der ungünstigsten Konstellation ersetzendes scannen genutzt haben...
Da fehlt einfach noch der Download der Daten aus UO, die man dann theoretisch in UO per Belegtransfer o.ä. wieder hochschubsen könnte... L*xware usw. können das ja auch (für Rewe die Buchungsdaten und eine ZIP mit Belegen erzeugen die man hochschubsen kann)
Hallo @Jonas_Kreitschmann
Vorneweg: Mit der Rechnungswesen-Archiv-DVD konnten die Belege aus der Dokumentenablage oder DMS dem Prüfer nicht zur Verfügung gestellt werden. Details hierzu finden Sie im Hilfedokument Rechnungswesen-Archiv-DVD - Belege aus Dokumentenablage / DATEV DMS für die ... - DATEV Hilfe-Center.
In diesem Hilfedokument ist doch beschrieben, wie es eben doch funktioniert.
Wenn Sie die Archiv-DVD als reinen Datenträger für den Prüfer verstehen: o.k.
Dann sollten Sie die neue Lösung aber bitte nicht als Ersatz anpreisen.
Es gibt ja diverse Archiv-Szenarien - z.B.:
Ein Mandant hat DATEV gekündigt, hat aber viele Jahre mit dem Mittelstandspaket gearbeitet und massenhaft Ein- und Ausgangsrechnungen in DMS oder Dokumentenablage gespeichert.
Wie soll der denn seinen Aufbewahrungspflichten nachkommen? Noch x Jahre weiter an DATEV zahlen? Obwohl er nichts davon mehr produktiv nutzt?
Ein Steuerberater schließt seine Kanzlei. Der Mandant (hat mal mit DATEV-Lösungen gebucht) hat sein Geschäft eingestellt und braucht deshalb keinen neuen Steuerberater. Wie kann er seine Aufbewahrungspflichten erfüllen?
Wie hier bereits andere schrieben: die neue Lösung ist rein fürs FA gedacht!?
Dann reicht ja auch der existierende GdPDU-Export aus Rechnungswesen.
Ist das wirklich zu Ende gedacht?
MfG, F.Lange
Hallo @boomboom
nein...so wir das nicht sein.
Der Prüfer hat immer die DVD bekommen und konnte sich daraus dann den Prüferexport ziehen.
Aber das Ding heisst „Archiv-DVD“ und nicht „Prüfer-DVD“.
Mit Prüfungsdaten und Belegen.
Aber nur, wenn die Belege in DUO lagen.
das Handling mit den DVD's ist aber einfach nur umständlich und erzeugt Müll..
Völlig richtig. Es geht ja nicht um das Medium DVD sondern um das Programm mit dem man sich die Daten komfortabel inkl. Belege anschauen kann.
MfG, F.Lange