@cwes schrieb:
@Steuerberater_DO schrieb:Warum sind Sie überhaupt noch bei der Datev? Die können es doch sowieso nicht.
Fun fact: Das entscheide immer noch ich.
Also ist doch genug Vertrauen da, dass die Datev es hinbekommt 🙂
@Steuerberater_DO schrieb:
@cwes schrieb:
@Steuerberater_DO schrieb:Warum sind Sie überhaupt noch bei der Datev? Die können es doch sowieso nicht.
Fun fact: Das entscheide immer noch ich.
Also ist doch genug Vertrauen da, dass die Datev es hinbekommt 🙂
Ich glaube, sonst wären ganz viele nicht mehr hier. Außerdem gibt es hier auch noch verzweifelte Anwender, die die Software nutzen, die der Chef vorgibt. 😁
Ich glaube im Übrigen, dass wir alle hier das Gleiche möchten. Produktive, funktionierende Software.
Ob kritisieren hilft, vielleicht
Ob loben hilft, vielleicht
Jeder versucht es halt auf seinen Weg.
Besser als wir machen alle nichts mehr und ergeben uns unserem Schicksal.
Das die Datev Software bauen kann / ?vielleicht konnte?, wissen wir ja alle.
@Steuerberater_DO schrieb:
KRW ist in vielen Dinge wie Word oder Excel. Der Funktionsumfang ist enorm, voll ausschöpfen werden den kaum welche.
Aber mit einem MVP muss ich über einen gewissen Zeitraum versuchen meine Prozesse mit Workarounds auszugleichen. Das die von DATEV angedachten Prozesse sofort und gleich greifen glaubt ja noch nicht einmal DATEV (... die KI lernt hinzu ...).
Und ja, von Word und Excel nutze ich auch nur einen Teil weil ich viele Dinge mit anderen Programmen mache.
@Steuerberater_DO schrieb:
Widersprechen muss ich Ihnen bei der fehlenden Zertifizierungsinstanz. KRW wird geprüft und dazu gibt es auch eine entsprechende Prüfungsbescheinigung. Darauf wird im Erstellungsbericht verwiesen. Ohne diese Bescheinigung wird Datev nichts an den Markt geben.
Das angefragte Testat wird ja auch nicht mehr bestätigen als die MVP Funktionalität. Was nicht vorhanden ist kann ja auch nicht testiert werden. Die ITSG will hingegen, dass alle Prozesse vollumfänglich im Programm vorhanden sind und mit den geforderten Schnittstellen zusammenarbeiten. Kleiner, aber durchaus relevanter, Unterschied.
Und wenn Sie sich den, im Übrigen nicht erwähnten, Schuh anziehen, kann Ihre Meinung zum Testat ja nun auch nicht sehr hoch sein.
@Steuerberater_DO schrieb:
Fachlich wird die Lösung funktionieren, ob alles dabei ist, was hier heute kennen, ist mehr als fraglich.
Damit wären wir dann endlich beim Kern der Sache.
@olafbietz schrieb:Weil DATEV Kanzlei-Rechnungswesen eben nicht in die Cloud portiert wird. Es wird eingestellt und dafür kommt ein völlig anderes "DATEV accounting next", von dem ich nichts Gutes erwarte.
Ob gut oder schlecht, der Name ich eindeutig falsch!
Es muss heißen "my DATEV accounting next"
Sorry, das musste sein.
@Steuerberater_DO schrieb:
@zieglerconsult schrieb:Und was ist Ihre Lösung? Wir lassen einfach alles so, wie es ist?
Ich liebe diese ‚Dann lassen wir eben alles wie es ist‘-Totschlagargumente und Null-Plan-Rhetorik. Nein – wir wollen Entwicklung. Aber nicht Rückentwicklung. Wir erwarten lediglich, dass man ein funktionierendes Gesamtsystem nicht zerreißt, bevor ein vollwertiger Ersatz existiert. MVP-Baukastenlogik ist keine Lösung für ein komplexes Kanzleisystem.
Und woher wissen Sie, was mit Jahresabschluss passiert?
Und Jahresabschluss? Da gibt’s aktuell nicht mal ein Konzeptpapier auch in Freds Filmchen nicht, aber sollten Sie mal mit Jahresabschluss gearbeitet haben könnte Ihnen auch auffallen, dass es wohl essentiell ist - Aber Sie scheinen ja mehr zu wissen als die zentralen Ansprechpartner. Vielleicht teilen Sie ja Ihre Glaskugel – unsere funktioniert nicht so gut.
Der einzige, der hier eine Glaskugel hat, sind Sie: ALLES wird nicht funktionieren. Und das alles lesen Sie aus einem kurzen Filmchen heraus.
Ich traue der Datev durchaus zu, sich mit diesen Themen zu befassen. Sie tun das nicht.
Warum nutzen Sie dann überhaupt noch Datev und wechseln nicht jetzt schon zu den Wettbewerbern? In Ihrer Logik müssen Sie das sowieso tun, weil die Datev es nicht hinbekommt.
Ich traue es Datev nicht zu!
Nur wenn User wie @zieglerconsult hier so hartnäckig sind wird es in die richtige Richtung gehen.
@Steuerberater_DO schrieb:Warum sind Sie überhaupt noch bei der Datev? Die können es doch sowieso nicht.
"Geh doch!"
ist das neue
"Zukunft gestalten. Gemeinsam."
Warum sind Sie überhaupt noch bei der Datev? Die können es doch sowieso nicht.
Danke für die Nachfrage – und nein, es geht mir keineswegs darum, DATEV „schlechtzureden“.
Im Gegenteil: Die bestehende, lokal installierte DATEV-Software funktioniert seit vielen Jahren sehr zuverlässig, stabil und effizient. Genau deshalb arbeiten wir weiterhin damit. Ein vollständiger Anbieterwechsel war aufgrund der fachlichen Komplexität, der tiefen Integration in Kanzleiabläufe und der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter nie ein realistisches oder sinnvolles Szenario.
Der aktuell von DATEV geplante vollständige Umstieg in die Cloud ändert jedoch die Ausgangslage grundlegend. Wenn ohnehin ein unvermeidbarer technologischer Systemwechsel bevorsteht, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob man diesen Schritt nicht gleich nutzt, um zu prüfen, ob ein anderer Anbieter den Übergang vielleicht leichter, transparenter oder funktional passender gestaltet.
Dafür brauchen wir allerdings frühzeitig belastbare Informationen.
Momentan hören wir vor allem:
„Der SQL-Server fällt weg“
aber kaum konkrete Einblicke, wie das zukünftige Cloud-Rechnungswesen tatsächlich aussehen wird.
Ohne klare Fakten ist es für Kanzleien schwer, eine fundierte Entscheidung zu treffen – sei es zugunsten von DATEV oder eines alternativen Systems. Und genau diese Entscheidungssicherheit wünschen wir uns heute, lange bevor der eigentliche Migrationsdruck entsteht.
Es geht also nicht darum, DATEV den Rücken zu kehren, sondern darum, rechtzeitig planen zu können, welche Lösung für die Zukunft am besten geeignet ist.
Datev hat schon Pro nicht hinbekommen.
Datev Unternehmen online ist im Vergleich mit der Konkurrenz grauenhaft in der Bedienung für die Mandanten.
@tax schrieb:Datev hat schon Pro nicht hinbekommen.
Datev Unternehmen online ist im Vergleich mit der Konkurrenz grauenhaft in der Bedienung für die Mandanten.
Für unsere nicht un d ich wüsste nicht, wo das Problem liegen soll.
Was "Pro" jetzt in diesem Kontext verloren hat ?! *schulterzuck*
"im Vergleich mit der Konkurrenz grauenhaft.." Irgendwie widersprüchlich, dass Mandanten scheinbar mehrere Produkte für ein- und dasselbe nutzen.
Viel heftiger finde ich, wie man sich in Spekulationen verrennen kann bei dem Thema . . .
@Steuerberater_DO schrieb:
Im Übrigen heißt unser Beruf SteuerBERATER. Ich finde meine Erfüllung nicht daran, FiBu, JA und StE zu erstellen. Wenn mir dieser Teil des Berufs aus der Hand genommen wird, begrüße ich das sehr.
Beim Beraten bin ich gerne bei Ihnen. Aber auf welcher Basis beraten Sie denn ?
Aufgrund einer zu X% falschen oder ungenauen BWA auf einem Abschluss denn Sie nicht erstellt nur testiert haben. Auf Steuererklärungen die auf ungenauen Jahresabschlüssen basieren. Dann wünsche ich Ihnen viel Glück bei der korrekten Beratung.
@bodensee schrieb:
@Steuerberater_DO schrieb:
Im Übrigen heißt unser Beruf SteuerBERATER. Ich finde meine Erfüllung nicht daran, FiBu, JA und StE zu erstellen. Wenn mir dieser Teil des Berufs aus der Hand genommen wird, begrüße ich das sehr.
Beim Beraten bin ich gerne bei Ihnen. Aber auf welcher Basis beraten Sie denn ?
Aufgrund einer zu X% falschen oder ungenauen BWA auf einem Abschluss denn Sie nicht erstellt nur testiert haben. Auf Steuererklärungen die auf ungenauen Jahresabschlüssen basieren. Dann wünsche ich Ihnen viel Glück bei der korrekten Beratung.
Also wenn die BWA statt eines Gewinns von 210k einen Gewinn von 205k ausweist, wird das ein Beratungsergebnis nur in sehr geringem Ausmaß beeinflussen. Genausowenig wird es das Ergebnis einer Beratung beeinflussen, ob die Materialaufwandsquote 32,34% oder 32,53% beträgt. Wesentlichkeit!
Dafür muss nicht jeder Cent "sitzen". Und ich habe mehr als genug Erfahrung in Betriebsprüfungen, um zu wissen, dass die Prüfer auch nicht jedem Cent nachjagen. Wenn überhaupt eine BP stattfindet.
Und bevor Sie jetzt mit dem Argument Steuerhinterziehung kommen: Das subjektive Tatbestandsmerkmal muss auch erfüllt sein, die Erfüllung lediglich des objektiven Merkmals reicht nicht.
Außerdem habe ich in den letzten Jahren mehr als 50 neue Mandanten aufgenommen. Was ich da an Buchhaltungen von auch größeren Einheiten gesehen habe, hätte mir die Haare zu Berge stehen lassen, wenn noch welche da wären:
- ARAP auf der Passivseite
- OPOS aus 2013 ohne jede Auszifferung
- Anzahlungsrechnungen nicht ordentlich behandelt, so dass zweimal USt gezahlt worden ist
- Abschlüsse mit Saldo Klasse 9 herausgegeben und offengelegt
- Ein Kollege hat es sogar fertiggebracht, ALLE Ausgaben > 810 EUR zu aktivieren. Anlag sah entsprechend aus.
Über Qualitätsansprüche dieser Kollegen kann ich da nur lachen.
Natürlich kann ich meine Berufszufriedenheit davon abhängig machen, dass ich bei jedem Beleg jeden einzelnen Aspekt des § 14 UStG durchgeprüft habe, jeden Beleg umfangreich darauf abgeklopft habe, ob es nicht doch irgendwo einen privaten Bezug gibt oder mich 5 Minuten damit auseinandergesetzt habe, ob ein 100 Euro Beleg Materialaufwand oder doch eher sbA ist. Das sei jeden gegönnt.
Ich tue das nicht. Und ich wage zu bezweifeln, dass Mandanten für eine solch intensive Befassung Geld bezahlen.
Also wenn die BWA statt eines Gewinns von 210k einen Gewinn von 205k ausweist, wird das ein Beratungsergebnis nur in sehr geringem Ausmaß beeinflussen.
5K können aber sehr Wohl Einfluss auf die Beratung eines Unternehmens haben, vielleicht nicht immer - aber auch - bei steuerlichen Aspekten.
Ein Beispiel wäre der Bezug einer Hinterbliebenenrente, wo dieser Unterschied am Ende dazu führen kann, dass es Rentenkürzungen gibt oder nicht.
Auch bei Prüfungspflichten, Buchhaltungspflichten usw. können 5K einen Unterschied machen.
Vielleicht arbeiten Sie hier nicht so im Kleinen, aber es kann sehr wohl Relevanz haben.
@Steuerberater_DO schrieb:Und bevor Sie jetzt mit dem Argument Steuerhinterziehung kommen: Das subjektive Tatbestandsmerkmal muss auch erfüllt sein, die Erfüllung lediglich des objektiven Merkmals reicht nicht.
Mein Prof hat mir gelehrt:
Vorsatz heißt:
- mit Wissen und Wollen
- Absicht ist nicht erforderlich
- ein billigendes Inkaufnehmen genügt
@t_r_ schrieb:Also wenn die BWA statt eines Gewinns von 210k einen Gewinn von 205k ausweist, wird das ein Beratungsergebnis nur in sehr geringem Ausmaß beeinflussen.
5K können aber sehr Wohl Einfluss auf die Beratung eines Unternehmens haben, vielleicht nicht immer - aber auch - bei steuerlichen Aspekten.
Ein Beispiel wäre der Bezug einer Hinterbliebenenrente, wo dieser Unterschied am Ende dazu führen kann, dass es Rentenkürzungen gibt oder nicht.
Auch bei Prüfungspflichten, Buchhaltungspflichten usw. können 5K einen Unterschied machen.
Vielleicht arbeiten Sie hier nicht so im Kleinen, aber es kann sehr wohl Relevanz haben.
Ja, das ist richtig. Und deswegen schaue ich mir an, was wesentlich ist und was nicht. Bei einem kleinen Kiosk sind 5k eine ganz andere Nummer als bei einem Unternehmer, der 150 Mitarbeiter beschäftigt.
@olafbietz schrieb:
@Steuerberater_DO schrieb:Und bevor Sie jetzt mit dem Argument Steuerhinterziehung kommen: Das subjektive Tatbestandsmerkmal muss auch erfüllt sein, die Erfüllung lediglich des objektiven Merkmals reicht nicht.
Mein Prof hat mir gelehrt:
Vorsatz heißt:
- mit Wissen und Wollen
- Absicht ist nicht erforderlich
- ein billigendes Inkaufnehmen genügt
Denken Sie, dass in Großkonzernen jeder Beleg so geprüft wird, wie das mancher Kollege macht? Nein.
Wir haben da Tax Compliance Systeme installiert, die ein vernünftiges IKS abbilden. Ein solches Compliance System wirkt enthaftet.
Genauso machen wir das jetzt auch: Es wird gebucht, danach werden Reviews und Plausibilitätsprüfungen vorgenommen und dokumentiert. Ziel: Finden von Fehlern. Rutscht was durch? Klar.
Aber liegt ein bedingter Vorsatz vor? Da wünsche ich dem Staatsanwalt mal viel Spaß, das nachzuweisen.
Und als ob bei einer rein manuellen Buchhaltung keine Fehler passieren würden. Kommen Sie gerne mal vorbei, dann zeige ich Ihnen, was erst letzte Woche von einem Kollegen übertragen worden ist.
Wir haben da Tax Compliance Systeme installiert, die ein vernünftiges IKS abbilden. Ein solches Compliance System wirkt enthaftet.
Bitte nicht übel nehmen und deshalb sagen die "kleinen Leute", die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
Den Kioskbesitzer ohne Compliance System betrachtet man als Steuerhinterzieher, wenn ihm "versehentlich" ein Beleg hinter den Schrank rutscht und im Konzern heißt es, ist halt trotz IKS durch die internen Kontrollen gerutscht.
Das ist aber jetzt schon zu viel Polemik und führt nicht dahin, wo wir hin wollen...
... guter Software der Datev. 😁
@t_r_ schrieb:Wir haben da Tax Compliance Systeme installiert, die ein vernünftiges IKS abbilden. Ein solches Compliance System wirkt enthaftet.
Bitte nicht übel nehmen und deshalb sagen die "kleinen Leute", die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
Den Kioskbesitzer ohne Compliance System betrachtet man als Steuerhinterzieher, wenn ihm "versehentlich" ein Beleg hinter den Schrank rutscht und im Konzern heißt es, ist halt trotz IKS durch die internen Kontrollen gerutscht.
Das ist aber jetzt schon zu viel Polemik und führt nicht dahin, wo wir hin wollen...
... guter Software der Datev. 😁
Da muss man schon differenzieren: Wenn willentlich Falschbuchungen gemacht werden, hilft auch kein IKS.
Aber wollen Sie bei Siemens deswegen Steuerstrafverfahren einleiten, weil da bei einigen Rechnungen nicht alle Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllt worden sind? Und wenn ja, gegen wen denn alles? Angefangen vom Buchhalter über dessen Führungskräfte bis hinauf zum CFO? Wobei das gegen die Buchhalter und deren FK schon allein aufgrund des Standorts irgendwo in Indien lustig wäre.
Die Finanzverwaltung kennt auch das Prinzip der Wesentlichkeit :-).
Wie ich schon sagte, dass führt hier zu weit.
Ich hatte in letzter Zeit öfter mit Menschen zu tun, die aus Konzernstrukturen kamen. Die meinten sich alles so zurecht biegen zu können, dass es für sie passend war. Das kriegt man dann schon mit dem Prüfer diskutiert.
Das funktioniert im Mittelstand aber nicht mehr so gut.
Und ja, grundsätzlich meine ich, auch bei Unternehmen wie Siemens muss man den Leuten an den Kragen. Da ist ja auch schon bei vielen anderen nichts passiert und das ist das, was die Menschen sehen und an unser Rechtssystem zweifeln lassen.
Siehe Holzmann, siehe Wirecard, siehe VW, siehe CumEx, siehe Uli Hoeneß usw.
Und mit solchen Complince-Systemen waschen die sich alle am Ende die Westen rein. Nein, die E-Mail habe ich nie gesehen, natürlich nicht, weil ich sie nicht sehen wollte und laut IKS auch nicht sehen musste. Was beim teuren Geschäftsessen auf Sylt auf Firmenkosten besprochen wurde, wird ja nirgends protokolliert.
Das ist so ähnlich, wie die ganzen tollen ISO-Systeme, die immer am Prüftag funktionieren und vorher und nachher nicht. Waren Sie schon einmal eine Woche vor dem ISO-Termin in einem Unternehmen, da wird dann alles auf links gedreht.
@Steuerberater_DO schrieb:
@t_r_ schrieb:Wir haben da Tax Compliance Systeme installiert, die ein vernünftiges IKS abbilden. Ein solches Compliance System wirkt enthaftet.
Bitte nicht übel nehmen und deshalb sagen die "kleinen Leute", die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
Den Kioskbesitzer ohne Compliance System betrachtet man als Steuerhinterzieher, wenn ihm "versehentlich" ein Beleg hinter den Schrank rutscht und im Konzern heißt es, ist halt trotz IKS durch die internen Kontrollen gerutscht.
Das ist aber jetzt schon zu viel Polemik und führt nicht dahin, wo wir hin wollen...
... guter Software der Datev. 😁
Da muss man schon differenzieren: Wenn willentlich Falschbuchungen gemacht werden, hilft auch kein IKS.
Aber wollen Sie bei Siemens deswegen Steuerstrafverfahren einleiten, weil da bei einigen Rechnungen nicht alle Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllt worden sind? Und wenn ja, gegen wen denn alles? Angefangen vom Buchhalter über dessen Führungskräfte bis hinauf zum CFO?
Die Finanzverwaltung kennt auch das Prinzip der Wesentlichkeit :-).
Da haben Sie natürlich Recht. Aber darf die Frage gestellt werden ist dann auch OK ? Moralisch oder Rechtlich ?
rechtlich m.E. auf gar keinen Fall , weil es wird doch in jeder BP und in den Talkrunden so ich Sie noch mitbekomme das Postulat der Steuergerechtigkeit hochgehalten.
Das dies schon lange nicht mehr stimmt wissen die Prüfer, die SGL und Vorsteher der Finanzämter Sie und ich und vermutlich alle die sich mit dem Thema beschäftigen. Ist es daher ok das beim Kiosk eine Einzelbelegprüfung stattfindet und wehe ein Beleg ist nicht ok- meine BP Erfahrung- dann fliegt der Beleg raus. Das dies bei Mercedes, Telekom um mal noch ein paar andere der Dax 30 zu nennen überhaupt nicht möglich ist, ist pragmatisch völlig klar. Aber dann muss man auch sagen das ungleich geprüft wird. Bei den Großkonzernen so mein Wissenstand sitzen permanent Konzernprüfer um Auslandssachverhalte von vorneherein FA - konfrom zu lösen. Wenn der MIßstand nicht aufgelöst wird müsste man für die Kleinen eben auch plausible Freiräume / Grenzen usw. einräumen. Aber das traut sich politisch wieder niemand.
Aber ich lass es jetzt gut sein, weil das führt in eine Diskussion die endlos und von uns nicht lösbar ist bzw. nur mit Hilfe der Politik lösbar wäre und damit es gelöst werden könnte müsste man unsere pol. Systeme schon umbauen.
Interessanter Ansatz von Ferdinand von Schirach bei Caren Misoga ab Minute 13.13
Vertrauenskrise und Empörungskultur – haben wir den Kompromiss verlernt? | Caren Miosga
@t_r_ schrieb:Wie ich schon sagte, dass führt hier zu weit.
Ich hatte in letzter Zeit öfter mit Menschen zu tun, die aus Konzernstrukturen kamen. Die meinten sich alles so zurecht biegen zu können, dass es für sie passend war. Das kriegt man dann schon mit dem Prüfer diskutiert.
Das funktioniert im Mittelstand aber nicht mehr so gut.
Also was ich in den BP mit dem Amts-Prüfer habe diskutieren können, hätte ich bei der Groß- und Konzern-BP nie durchbekommen.
Ich glaube, jetzt weiß jeder aus welchem Holz hier wer geschnitzt ist.
Dennoch gibt es, egal in welchem Sphären wir uns bewegen, den Wunsch nach gutem Handwerkszeug!
Und, soviel will ich auch mal der DATEV unterstellen, ist dies auch das Interesse der DATEV, denn sonst würden sie ebenfalls jedem, der eine etwas andere Meinung hat, empfehlen doch zu gehen.
Der Schlüssel liegt doch in der konstruktiven Kritik - für gutes Handwerkszeug!
Also was ich in den BP mit dem Amts-Prüfer habe diskutieren können, hätte ich bei der Groß- und Konzern-BP nie durchbekommen.
Die Themen, um die es bei mir ging, würde bei einer Prüfung im Konzern vermutlich erst überhaupt nicht angefasst. Es ließ aber halt an der ein oder anderen Stelle tief blicken.
Das dies schon lange nicht mehr stimmt wissen die Prüfer, die SGL und Vorsteher der Finanzämter Sie und ich und vermutlich alle die sich mit dem Thema beschäftigen. Ist es daher ok das beim Kiosk eine Einzelbelegprüfung stattfindet und wehe ein Beleg ist nicht ok- meine BP Erfahrung- dann fliegt der Beleg raus. Das dies bei Mercedes, Telekom um mal noch ein paar andere der Dax 30 zu nennen überhaupt nicht möglich ist, ist pragmatisch völlig klar. Aber dann muss man auch sagen das ungleich geprüft wird. Bei den Großkonzernen so mein Wissenstand sitzen permanent Konzernprüfer um Auslandssachverhalte von vorneherein FA - konfrom zu lösen. Wenn der MIßstand nicht aufgelöst wird müsste man für die Kleinen eben auch plausible Freiräume / Grenzen usw. einräumen. Aber das traut sich politisch wieder niemand.
In der Konz-BP sitzen aber auch andere Kaliber als in der Amts-BP. Da kommt das Geld aber auch aus TP-Sachverhalten, Funktionsverlagerungen, IP-Rechnungen etc. Die Sachverhalte sind nicht so clear-cut wie § 14 UStG.
Die Konzernprüfer haben sie nie auch nur einen Beleg angeguckt, weil die Mehrsteuern daraus Peanuts waren im Vergleich zu dem, was sie bei den anderen Themen rausgeholt haben.
Bei den "Kleinen" wird aber insoweit ein Auge zugedrückt, als dass viele Unternehmen noch niemals einen Prüfer gesehen haben. Für den, der dann geprüft wird, ist es natürlich doof, wenn da jemand Belege von 3 Jahren durchgeht und die rausholt, bei denen eine Angabe fehlt.
Genau so wird immer argumentiert und deshalb fahren meine solche Leute, dann ihre privaten PKW betanken zu können, weil es ja nicht auffällt, wenn ein paar Belege mehr da sind.
Nur um mal ein Beispiel zu nennen, was ich meine...
Die Konzernprüfer haben sie nie auch nur einen Beleg angeguckt, weil die Mehrsteuern daraus Peanuts waren im Vergleich zu dem, was sie bei den anderen Themen rausgeholt haben.
Wie halt bei der Deutschen Bank. 😁
Und ja, genau mit diesen Argumenten wird den Großen immer Zucker in den Allerwertesten geblasen. Siehe Abwrackprämien, Autogipfeln usw.. Man muss ja die 1000 Arbeitsplätze dort retten und nicht die einzelnen bei 1000 Kleinunternehmen. Das ist ja dann "nur" ein Arbeitsplatz der gerettet wird.
@Steuerberater_DO schrieb:
Und bevor Sie jetzt mit dem Argument Steuerhinterziehung kommen: Das subjektive Tatbestandsmerkmal muss auch erfüllt sein, die Erfüllung lediglich des objektiven Merkmals reicht nicht.
"Ja, da haben wir 5k (50k) Gewinn zuwenig ausgewiesen. Wissen Sie, wir wollten uns Arbeit in der Buchführung sparen, deswegen haben wir die Automatismen nicht allzu intensiv kontrolliert. Tut uns leid, war keine Absicht." - Das wird als Argument in der Strafverhandlung sicher super ankommen. (Abgesehen davon, dass ja alle vor dem Gesetz gleich sind, und deswegen vermutlich gar kein einzelner Beschuldigter identifiziert werden kann, und deswegen gar kein Strafverfahren eröffnet werden wird)
@cwes schrieb:
@Steuerberater_DO schrieb:
Und bevor Sie jetzt mit dem Argument Steuerhinterziehung kommen: Das subjektive Tatbestandsmerkmal muss auch erfüllt sein, die Erfüllung lediglich des objektiven Merkmals reicht nicht.
"Ja, da haben wir 5k (50k) Gewinn zuwenig ausgewiesen. Wissen Sie, wir wollten uns Arbeit in der Buchführung sparen, deswegen haben wir die Automatismen nicht allzu intensiv kontrolliert. Tut uns leid, war keine Absicht." - Das wird als Argument in der Strafverhandlung sicher super ankommen.
Genauso machen wir es!
Es hat keinen Sinn.
Ja, das ist richtig. Und deswegen schaue ich mir an, was wesentlich ist und was nicht. Bei einem kleinen Kiosk sind 5k eine ganz andere Nummer als bei einem Unternehmer, der 150 Mitarbeiter beschäftigt.
Nach diesen Ausführungen war das so wohl nicht gemeint. Und (leider?) sind 5K bei größeren Unternehmen wohl auch vernachlässigbar.
@t_r_ schrieb:
Ja, das ist richtig. Und deswegen schaue ich mir an, was wesentlich ist und was nicht. Bei einem kleinen Kiosk sind 5k eine ganz andere Nummer als bei einem Unternehmer, der 150 Mitarbeiter beschäftigt.
Nach diesen Ausführungen war das so wohl nicht gemeint. Und (leider?) sind 5K bei größeren Unternehmen wohl auch vernachlässigbar.
Sie sind nicht wesentlich. Oder wird irgendeine Entscheidung des Unternehmers anders ausfallen, je nachdem, ob der Gewinn 1.200k oder 1.205k beträgt?
Und welcher Prüfer leitet bitte bei 5k Abweichung bei einem zvE in dieser Größenordnung in einer BP ein Steuerstrafverfahren ein? Das wird im Prüfungsbericht im Mehrergebnis dankend gekommen und das war's.
Wenn Sie da eine andere Auffassung haben, ist das Ihr gutes Recht. Wenn Sie den Aufwand bezahlt bekommen, den es benötigt, um diese Abweichung sicher zu eliminieren, umso besser.
Ich bezweifle allerdings stark, dass Mandanten in Zukunft noch eine hohe Zahlungsbereitschaft aufweisen werden, um den Gewinn um 0,4% genauer ausgewiesen zu bekommen. Wenn meine Auffassung richtig ist, werden alle Kollegen, die meinen, auf KI verzichten zu können und die Richtigkeit der Buchhaltung über andere Wege sicherzustellen, ein Problem bekommen.
Wenn Sie Recht haben, freue ich mich auch. Dann rechne ich das ab, was Sie abrechnen, allerdings mit einem deutlich geringeren Aufwand.
Leider ist genau das das Problem.
Der kleine Mann muss in die Abstimmung von Cent-Beträgen, ordentlichen Nachweisen und händische Nacharbeiten investieren. Dies ist mehr Aufwand. Die Großen können über kleine Unstimmigkeiten hinweg bügeln, da geht es um große Zahlen.
Sie schreiben, dass sie dann ebenso abrechnen, dass kann doch nur zu Unmut führen und hat lange nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Eigentlich geht es uns sogar um den Erhalt dieser "kleinen" Unternehmen. Wir suchen nach machbaren und bezahlbaren Lösungen damit es weiterhin das nette Massagestudio oder den sympathischen Handwerker um die Ecke gibt.