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Buchung von Belegen aus Dänemark

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letzte Antwort am 22.08.2024 15:16:30 von Guy_34
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Guy_34
Beginner
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Hallo liebe DATEV Community,

 

ich habe folgende Frage:

 

Wenn wir z.B. aus Irland google Rechnungen bekommen, werden diese mit dem Steuerschlüssel 190 eingebucht und die entsprechende Umsatzsteuer-ID wird eingegeben (IE).

Nun haben wir eine Baustelle in Dänemark. Uns hat ein Mitarbeiter Tankbelege von dort mitgebracht. Wie buchen wir diese steuertechnisch ein? Auf den Belegen steht keine ID-Nummer. Einfach ohne Steuer einbuchen?

 

 

 

Kategorie von @Katharina_Schoenweiss ergänzt.

alma82
Aufsteiger
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Hallo,

 

was kaufen Sie denn bei google, dass Schlüssel 190 greift? Ich kenne nur 940 in dem Zusammenhang.

 

Und für den Rest sollten Sie sich vielleicht mit dem Thema "Vorsteuervergütungsverfahren" auseinandersetzen.

 

Gruß Alma82

 

 

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f_mayer
Meister
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Nachricht 3 von 21
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@Guy_34  schrieb:

Wenn wir z.B. aus Irland google Rechnungen bekommen, werden diese mit dem Steuerschlüssel 190 eingebucht und die entsprechende Umsatzsteuer-ID wird eingegeben (IE).


Komisch, irgendwie finde ich diesen Steuerschlüssel nicht, wo muss ich suchen?

 

Generell können Sie Vorsteuer eines anderen Landes nur in diesem Land geltend machen, was meines Wissens dort eine steuerliche Registrierung erfordert, was im Regelfall den Aufwand nicht Wert ist, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

alma82
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 21
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Eigentlich ist es ja auch Schlüssel 19 (nehme ich an) und 94 was beim Buchen (bei unserer standardmäßig 4 stelligen Sachkontenlänge) mit Füllnull als 190 und 940 getippt wird.

wwinkelhausen
Meister
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Dann will ich mal hoffen, dass Sie bei Google nur Handys kaufen und keine sonstigen Leistungen beziehen. Ansonsten wie oben beschrieben Steuerschlüssel für §13b UStG und nicht für innergemeinschaftlichen Erwerb. Der ist nur für Waren.

Dinosaurier
rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 21
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@f_mayer  schrieb:
Komisch, irgendwie finde ich diesen Steuerschlüssel nicht, wo muss ich suchen?

@Guy_34 könnte 19 meinen (plus 0, weil direkt auf Kosten gebucht).

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Usus
Fortgeschrittener
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Die Tankquittungen aus anderen EU-Staaten sind grundsätzlich brutto zu buchen ohne VoSt-Abzug.

In wieweit ein Vorsteuervergütungsverfahren in dem jeweiligen Land angestrebt werden kann, hängt von den entsprechenden länderspezifischen Regelungen ab.

rschoepe
Experte
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Nachricht 8 von 21
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@Usus  schrieb:

hängt von den entsprechenden länderspezifischen Regelungen ab.


Und davon, ob sich das überhaupt rechnet. Wenn dann jemand eine Stunde daran sitzt für 10 € Vorsteuererstattung …

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Moonshine
Erfahrener
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Bei einer Tankstelle bezieht man ja Waren (Kraftstoff. Kann man dann nicht seine USt ID zeigen und könnte die dann nach IG Erwerb beziehen, oder bin ich jetzt schon so müde, dass ich dummes Zeug denke.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Moonshine  schrieb:

Bei einer Tankstelle bezieht man ja Waren (Kraftstoff. Kann man dann nicht seine USt ID zeigen und könnte die dann nach IG Erwerb beziehen, oder bin ich jetzt schon so müde, dass ich dummes Zeug denke.


Ich nehme mal an, dass sich das Fahrzeug dann gerade an der Tankstelle im Ausland befindet.

 

Eine Lieferung in das EU-Ausland (Deutschland) findet dann durch die Tankstelle nicht statt. Und der Kraftstoff wird auch nicht vom deutschen Unternehmer mit nach Deutschland genommen, sondern doch (zumindest teilweise) durch Benutzung im EU-Ausland verbraucht.

 

Wo liegt dann hier noch ein IG-Erwerb vor?

jjunker
Allwissender
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Nachricht 11 von 21
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Wenn wir z.B. aus Irland google Rechnungen bekommen, werden diese mit dem Steuerschlüssel 190 eingebucht und die entsprechende Umsatzsteuer-ID wird eingegeben (IE).

@Guy_34 bekommt Ihr von Google regelmäßig Waren aus Irland, jeden Monat ein Google Pixel im Direktvertrieb 🤗oder sonstige elektronische Leistungen? (Werbung Cloudlösungen, ...) Weil dann wäre das denke ich der 94er Schlüssel und nicht der 19er. 🤔

 

Einfach ohne Steuer einbuchen

 

Ja.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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Guy_34
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Sorry, natürlich der 94er Schlüssel, nicht 190 bei Irland.

Danke für den Hinweis mit ohne Steuer einbuchen.

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f_mayer
Meister
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Nachricht 13 von 21
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Ein Hinweis noch, bei dem 94-er Schlüssel poppt ja ein Fenster auf, in dem man dann den konkreten Einzelfall  auswählen muss.

 

Einmal musste ich bei mehreren Buchungen den Schlüssel 94 nachtragen, jedes mal das doofe Fenster.

 

Es gibt ja aber auch drei- und vierstellige Buchungsschlüssel, dort sind diese verschiedenen Sachverhalte schon aufgedröselt, d.h., es gibt mehre Steuerschlüssel und man kann direkt den richtigen Sachverhalt wählen und spart sich das Fenster.

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Guy_34
Beginner
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Nachricht 14 von 21
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Danke für die bisherigen Auführungen. Jetzt habe ich nochmal ein konkretes Beispiel:

 

Wir befinden uns in Dänemark und unsere Monteure kaufen vor Ort bei einer Firma Trennscheiben und Dichtungsbänder (Materialeinsatz für die Baustelle vor Ort).

Die Rechnung ist ausgegeben in dänischen Kronen + 25% Steuer.

 

Wie können wir die 25% Steuer umgehen?

 

Aktuell wäre es ja so:

Ist es hier korrekt, dass wir den Bruttobetrag der dänischen Kronen in EUR umrechnen und dann auf SKR03 Konto 3200 Wareneingang einbuchen?

 

Und wäre die Alternative folgende:
Der Materiallieferant setzt unsere ID auf die Rechnung und seine ID auch und schreibt uns die Rechnung netto aus (spielt das eine Rolle ob in dänischen Kronen oder EUR) und wir buchen dann auf 3425 ein?

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Usus
Fortgeschrittener
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Das Problem, Material in Dänemark gekauft, verbleibt in Dänemark, ist für Arbeiten an einem Grundstück. Hier hilft auch nicht die USt-ID, sondern nur ein Fiskalvertreter.

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Guy_34
Beginner
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Das würde bedeuten, 3200 wäre das richtige Konto zum Bebuchen?

 

Ich könnte jedoch hier aktiv werden?

 

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/InlaendischeUnternehmer/inlaendischeunternehmer.html

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tu_heggi
Fachmann
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Ich wäre ja eher für 506 - neue vierstellige BU-Schlüssel 😉

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Usus
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Konto 3200 ist erst mal richtig und ja das Vorsteuervergütungsverfahren müsste hier helfen.

Dok.-Nr.: 0630916

Die Antragsteller können ihre Erstattungsanträge nur elektronisch einreichen (Art. 7 RL 2008/9/EG). Der Antrag ist in dem Staat, in dem der Antragsteller ansässig ist, elektronisch zu stellen. So kann z.B. ein deutscher Unternehmer, dem im europäischen Ausland Vorsteuerbeträge entstanden sind, seinen Erstattungsantrag beim BZSt einreichen (s.a. § 18g UStG).

 

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Usus
Fortgeschrittener
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Eine solche Warenlieferung ist meines Erachtens kein 13b-Fall.

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tu_heggi
Fachmann
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korrekt, der Schlüssel ist für sonstige Leistungen

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Guy_34
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Nachricht 21 von 21
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Ihnen vielen Dank für die Hilfe und auch allen anderen. So mache ich es dann.

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letzte Antwort am 22.08.2024 15:16:30 von Guy_34
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