Hallo DATEV Community, ich habe folgende Fragen bezüglich der Funktionalität des BAB: Es gibt bei uns ein Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs", bei welchem die Eingabe einer Kostenstelle Pflicht ist. Wo ist dieser Haken gesetzt, so dass immer ein Hinweis kommt, dass eine Kostenstelle einzugeben ist? Ich frage aus folgendem Grund: Wir haben ein Konto Mietleasing, über welches Maschinenleasingraten laufen. Das Problem ist, dass dort auch Drucker-Leasingraten drüber laufen. Die Drucker werden von verschiedenen Abteilungen genutzt. Mein Vorgänger hat dort einen prozentualen Verteilerschlüssel festgelegt. Das hat zur Folge, dass die Leasingkosten für die Maschinen am Ende im BAB nicht exakt mit den ausgegebenen Werten passen, da nach Verteilung ausgegeben wird. Dafür werden jedoch die Druckerkosten verteilt. Ich müsste mich demnach entscheiden, welche Kosten ich korrekt verteilt haben möchte. Meine Idee war jetzt, dass ich das Konto Mietleasing mit einer Kostenstellenpflicht versehe, da für mich die Leasingraten bedeutsamer sind, als ein paar 100,- € verteilte Druckerkosten. Wie wäre hier vorzugehen (das Konto aus der "Kontenverteilung" löschen etc.)?
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