Hallo DATEV-Community,
ich habe eine Frage zum Thema Strom.
Vereinfacht dargestellt nehmen wir an, es wurde im Januar 2024 eine PV-Anlage angeschafft für 200.000,- €. Die Abschreibung und Nutzungsdauer liegt bei 20 Jahren.
Weitere Annahme: Die PV-Anlage deckt den gesamten Strombedarf der Firma.
Abschreibung: 10.000,- €
Kalk. Zinsen: 3000,- €
Instandhaltung: 5.000,- €
Versicherung: 3.000,- €
Sonstiges/Wartung: 2.000,- €
Gesamt: 23.000,- €
Wäre es dann so, dass ich 23.000,- € auf die verschiedenen Kostenstellen als Stromkosten umlegen müsste?
Meines Erachtens kann man die Stromgestehungskosten nicht in Energiekosten ummünzen, da es Aufwendungen zur Stromerzeugung sind und kein Verbrauch darstellen.
Um Energiekosten zu haben, müsste man auf der anderen Seite Einnahmen aus der Energielieferung haben.
Ist das Geld / das Vermögen noch da? Nein? Dann muss es umgelegt werden. Ob als "Stromkosten" oder wie auch immer. Sonst kommen am Ende zu niedrige (z.B.) Stückkosten heraus.
Die Frage war, kann man diese Kosten als Stromkosten umlegen.
Dass die Kosten anderweitig verteilt werden müssen (Instandhaltung von Anlagen, AfA u.s.w.), steht meines Erachtens gar nicht infrage.
Auch gehe ich bei vorgenannter Fragestellung davon aus, dass hier alle anderen Komponenten der Beurteilung, ob die Anlage Unternehmensvermögen oder eigenständige Unternehmen ist, bereits im Vorfeld geprüft wurden.