Hallo, ich habe folgende drei Fragen zwecks der kalkulatorischen Abschreibung: Bei dem Wiederbeschaffungswert wird oft eine Inflationsformel verwendet. Wäre auch folgende Praxis möglich: Anschaffung einer Metallbandsägemaschine erfolgte im Jahr 2012 für 200.000,- € Über google wird herausgefunden, dass die gleiche Maschine inzwischen günstiger ist und nur noch 180.000,- € kostet. Kann ich dann die 180.000,- € in der kalk. Afa verwenden als Ansatz oder wäre es auch aufgrund des technologischen Fortschritts und da bestimmt ein höherwertiges Modell erwoben werden soll, zumindest sinnvoll, dann die 200.000,- € stehen zu lassen? Und da es schwierig ist, bei Maschinen einen konkreten Restwert/Schrottwert anzusetzen, würde ich pauschal 10% ansetzen. Ist das sinnvoll? Die Nutzungsdauer für die Maschine (unsere festgelegte Dauer) beträgt 15 Jahre, wäre also 2017 abgelaufen. Die Maschine ist jedoch noch im Einsatz. Heißt: Die kalkulatorische Abschreibung erfolgt weiterhin? Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
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