Hallo DATEV Community,
ich habe folgende Fragen bezüglich der Funktionalität des BAB:
Es gibt bei uns ein Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs", bei welchem die Eingabe einer Kostenstelle Pflicht ist. Wo ist dieser Haken gesetzt, so dass immer ein Hinweis kommt, dass eine Kostenstelle einzugeben ist?
Ich frage aus folgendem Grund: Wir haben ein Konto Mietleasing, über welches Maschinenleasingraten laufen. Das Problem ist, dass dort auch Drucker-Leasingraten drüber laufen. Die Drucker werden von verschiedenen Abteilungen genutzt. Mein Vorgänger hat dort einen prozentualen Verteilerschlüssel festgelegt. Das hat zur Folge, dass die Leasingkosten für die Maschinen am Ende im BAB nicht exakt mit den ausgegebenen Werten passen, da nach Verteilung ausgegeben wird. Dafür werden jedoch die Druckerkosten verteilt. Ich müsste mich demnach entscheiden, welche Kosten ich korrekt verteilt haben möchte.
Meine Idee war jetzt, dass ich das Konto Mietleasing mit einer Kostenstellenpflicht versehe, da für mich die Leasingraten bedeutsamer sind, als ein paar 100,- € verteilte Druckerkosten. Wie wäre hier vorzugehen (das Konto aus der "Kontenverteilung" löschen etc.)?
ReWe -> Stammdaten - Kosten- und Leistungsrechnung -> Kost-Systeme
richtiges System auswählen und bearbeiten und Prüfung abschalten oder Konto :
Alternativ unter relevante Konten herausnehmen, sollte auch funktionieren, dann ist das Konto aber nicht mehr in der KLR drin.
man kann doch wenn es sich um Leasing Maschinen handelt den Verteilschlüssel ins KOST-Feld eingeben und bei anderen Leasing-Dingen die tatsächliche Kostenstelle
Verteilerschlüssel sind gut und können mittels "#" gut genutzt werden. Nur müssen Sie dazu auch angelegt werden 😄
Natürlich könnte @Guy_34 das auch einfach ändern oder eben einen neuen anlegen. Hier scheint wohl eine Schulung "KLR in Datev" sinnvoll. Denn das Thema ist sehr komplex und man muss sich da echt viel einarbeiten.