Hallo Community,
ich habe gerade eine Information der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ergeben sich wohl geänderte Abläufe bei der Einreichung von offenlegungspflichtigen Unterlagen.
Die Änderungen starten wohl ab dem 1.8.22 und gelten für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen.
Ein Punkt des Ganzen ist (wir kennen die Problematik vom Steuerberaterpostfach):
Zur Identifikation als Übermittlungsberechtigter werden ab dem 01.08.2022 zunächst drei Identifizierungsverfahren bereitgestellt:
• ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren,
• ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren und
• eID (d. h. elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion).
Um Unannehmlichkeiten und Zeitdruck zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Identifikation möglichst frühzeitig durchzuführen. Entkoppeln Sie diesen Vorgang von der Übermittlung!
Das bedeutet, dass wir nun die zweite Anwendung haben, bei der der elektronische Personalausweis zum Einsatz kommen kann.
Na ja. Zum Glück gibt es endlich mal etwas Neues. Wäre auch sonst zu langweilig.
Gruß
Martin Heim
DATEV ist am Ball u. wird wohl den Assistenten updaten.....
Auszug daraus:
Natürliche Personen haben vor der Übermittlung der Abschlussdaten eine einmalige elektronische Identifizierung durchzuführen. Die Identifizierung muss über die Publikations-Plattform des Bundesanzeigers vorgenommen werden (www.publikations-plattform.de). Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie unter Angabe einer zusätzlichen Ident-Nummer wie gewohnt mit dem Offenlegungsassistenten übermitteln.
Danke, sehr guter Link!
Zum Glück habe ich die Online-Funktion vom Ausweis schon wegen dem Steuerberaterpostfach vor 4 Wochen aktiviert...
Verstehe ich das richtig, dass sich jeder Mitarbeiter, bzw. jeder der offenlegt, identifizieren muss?
Oder reicht es wenn sich nur eine Person aus der Kanzlei identifiziert?
Danke!
Beim Bundesanzeiger direkt geht das noch gar nicht, bei DATEV auch noch nicht. Also zumindest für den StB ggf. den elektronischen Personalausweis freischalten lassen und bei Bedarf ein Lesegerät besorgen bzw. auf dem Handy die App installieren.
Hab ich gestern auch gelesen und war etwas erschrocken.
Nun gut muss ich halt die Eid funktion am Perso aktivieren.
Ich lass mich überraschen ob und wie das für Mitarbeiter gehen wird/soll.
zum Glück nur für seltene Fälle schon ab 1.8.22 zutreffend:
Da bin ich mir nicht sicher, der Bundesanzeiger schreibt, dass für Übermittlungen ab 01.08.2022 die neue Rechtslage (Identifizierung?) gilt:
"Für eine reibungslose Umstellung wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH ihre Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) sowie die Software-Schnittstelle der neuen Rechtslage zum 01.08.2022 anpassen. So können Sie wie gewohnt Ihrer Übermittlung nachkommen."
Nur der Einreichungsort (Bundesanzeiger / Unternehmensregister) wechselt je nach Jahr.
mal sehen, ob das Dokument 1024083 aktualisiert wird...
@guenther schrieb:Da bin ich mir nicht sicher, der Bundesanzeiger schreibt, dass für Übermittlungen ab 01.08.2022 die neue Rechtslage (Identifizierung?) gilt:
"Für eine reibungslose Umstellung wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH ihre Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) sowie die Software-Schnittstelle der neuen Rechtslage zum 01.08.2022 anpassen. So können Sie wie gewohnt Ihrer Übermittlung nachkommen."
Nur der Einreichungsort (Bundesanzeiger / Unternehmensregister) wechselt je nach Jahr.
Der Bundesanzeiger schreibt aber auch:
Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen, elektronischen Identitätsprüfung für Übermittler von Rechnungsunterlagen und Unternehmensberichten.
Das heißt, die Identitätsprüfung ist nur bei Einreichung im Unternehmensregister und nicht bei der Einreichung beim Bundesanzeiger erforderlich.
Somit gilt dies erst für Veröffentlichungen mit WJ-Beginn ab dem 01.01.2022.
Es wäre sonst auch zeitlich alles sehr gequetscht, wenn die Identifizierung erst ab dem 01.08.2022 möglich ist und alle Veröffentlichungen ab dem 01.08.2022 mit Identifizierung erfolgen müssen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Habe ich exakt auch so verstanden.
D.h. für die Jahresabschlüsse bis 31.12.2021 bleibt erstmal alles beim alten.
Nichtsdestotrotz sollten mann dann vorbereitet sein und die abweichenden WJ nicht vergessen.🤣
@bodensee schrieb:und die abweichenden WJ nicht vergessen.🤣
Ja, aber da für die Neuregelung der WJ-Beginn ab 01.01.2022 maßgebend ist, werden alle abweichenden WJ 2021/2022 noch nach dem alten Prinzip veröffentlicht.
In 2022 ist eine Übermittlung mit Identifizierung also nur notwendig, wenn ich ein Rumpfwirtschaftsjahr habe, dass in 2022 beginnt und endet.
Aber sicher ist es sinnvoll, dies relativ bald ab dem 01.08.2022 anzugehen, damit man nicht in 2023 da steht und nicht übermitteln kann.
Jap sehe ich auch so, mal sehen ob ich das noch vor meinem Urlaub hinbekomme. Wollte ja noch die Signaturkarte der Bundesdruckerei in Auftrag geben. Ging das letzte Mal nicht- mit dem üblichen Text versuchen Sie es später noch einma. 😓
Bis dahin gilt das Aidgesetz gekoppelt mit dem Nachhaltigkeitsgestz. Jeder Werkstudent der nicht elektronisch ins Lei Register seinen Lou hochladen zahlt Bußgeld. Das wird bald durch ein Gericht überwacht. Welches auch für das Transparenzregister zuständig ist.
Hallo zusammen 🙂,
nur eine kleine Info ℹ️:
Wir haben eben das oben genannte Dokument Offenlegung: neue Pflichtfelder im Assistenten / Identifizierungsverfahren beim Bundesanzeiger (Dok.-Nr. 1024083)🆕 mit den uns vorliegenden Informationen aktualisiert.
Weiterhin gilt🔜:
Detailliertere Informationen zur Vorgehensweise liegen uns derzeit nicht vor. Sobald der Bundesanzeiger uns weitere Informationen zur Verfügung stellt, ergänzen wir dieses Dokument.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Mal eine generelle Frage zu den "Identifizierungen". Für alle Berater muss doch grundsätzlich eine Identifizierung vorliegen (Vollmachtsdatenbank, Berufsregister....). Zusätzlich müssen alle Mitarbeiter die z.B. elektronisch von der Finanzverwaltung VaST abholen, auch identifiziert werden?! Praktisch müssen alle Kanzleien ja mindestens eine "identifizierte" elektronische ID haben.
Warum wird mit den verschiedenen Portalen (siehe auch beST) nicht abgeklärt, dass diese als Basis grundsätzlich anerkannt werden????
Dann könnten z.B. alle für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung oder die Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank haben, mit den entsprechenden Medien als "Identifiziert" gelten??
Warum muss hier immer ein neues Verfahren gesucht werden?
Leider scheinen hier die Kammern und Verbände eher leise im Hintergrund zu agieren?!
Ist die Datev hier bemüht oder aktiv einen solchen "barrierefreien" Zugang zu den diversen Portalen bzw. Schnittstellen zu realisieren?
Für die Berater und Angestellten wäre es ein Segen!
Hallo zusammen,
zur generellen Frage ❔ von @Nutzer_8888:
Mit Einführung der Steuerberater-Plattform wird eine digitale Infrastruktur mit einer digitalen Identität der Steuerberater:innen etabliert. Diese ist tatsächlich prädestiniert in den genannten Beispielen eingesetzt zu werden.
Gespräche mit dem Bundesanzeiger wurden deshalb hierzu auch frühzeitig geführt 🗨. Leider greifen die Termine allerdings nicht ineinander⚙️🚫.
Die neue Pflicht zur Identifikation beim Bundesanzeiger startet ab 01.08.2022🔜.
Die erste Stufe der Steuerberater-Plattform startet im Januar 2023.
Darüber hinaus wird die Steuerberater-Plattform eine digitale Identität🆔 vorerst „nur“ für Steuerberater:innen bereitstellen. Soweit sich der Kanzlei-Mitarbeiter:in beim Bundesanzeiger identifizieren muss, ließe sich das erst perspektivisch über die Plattform abdecken.
Wir werden auf jeden Fall den jeweils aktuellen Stand der Steuerberater-Plattform mit ihren Funktionen 🔧 in die betroffenen Programme integrieren. Um so den daraus möglichen Komfort für Sie bereitzustellen und nutzbar zu machen👍.
Um die angesprochenen „barrierefreien“ Zugänge auch in externen Prozessen - z.B. gegenüber dem Bundesanzeiger - nutzen zu können, setzt das eine Anbindung des Dritten voraus.
Zusammen mit der Bundesteuerberaterkammer arbeiten wir daran, dies auch zeitnah mit dem Bundesanzeiger zu ermöglichen🙂.
Aussagen sind zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht möglich.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Finde, dass sich das zumindest perspektivisch erstmal gut anhört.
Glaube hier sollte man künftig etwas lauter sein und wünschenswert wäre auch, dass die Kammern und Verbände hier die Interessen der Steuerberatenden etwas präsenter sind, weil über diese sicher die eigentlichen "Schlüssel" beeinflusst werden können - DATEV wäre ja hier eher "nur" ein privat agierender Softwareanbieter neben anderen ...
Anbei als Hinweis:
Die Identifizierung erfolgt im Berech Publikations-Plattform
https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet#b
Es gibt wie angekündigt 3 Verfahren. Personalausweis ist mit E-ID per BANZ-ID am einfachsten. Kostet 12 EURO.
Die anderen Verfahren kosten wohl 22 EURO.
Ich hatte dabei eine Fehlermeldung. Die Identifizierung hat aber funktioniert.
Oben rechts unter meine Daten findet man dann die Ansprechpartner. Dort erfolgt auch die Identifizierung und hat einen Überblick der Personen die Identifiziert sind.
Ebenfalls findet man dort das Identifikationskennzeichen. 4 Blöcke mit Buchstaben und Ziffern.
Ich befürchte, dass es kein Prüfziffernverfahren dazu gibt und somit DATEV bei dem Assistenten nicht sicherstellen kann, dass man sich nicht versehen hat. Wahrscheinlich in der Praxis per Copy & Paste.
Hallo,
ja die Identifikation hat soweit geklappt und ich habe jetzt auch dieses lange Identifikationskennzeichen (4 Blöcke und je 4 Ziffern) erhalten. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das auch tatsächlich der vom Kanzlei-Rewe bei der Veröffentlichung geforderte Code-ID (Secret) ist, die Übermittlung ist zumindest damit fehlgeschlagen. Programme sind auf dem aktuellsten Stand. Ich musste eine Liquidationseröffnungsbilanz veröffentlichen, Stichtag in 2022, daher schon nach DIRUG.
BANZ sagt - keine Ahnung Datev fragen. DATEV sagt: liegt in der Verantwortung des BANZ.
Ich habe es jetzt direkt beim BANZ über die Vorlagen erledigt, bevor ich mich noch länger herumärgern muss. Wie immer gibt es keine ordentliche Prozessbeschreibung an der man sich entlang arbeiten könnte.
beim bundesanzeiger sind 4 blöcke mit bindestrich hinterlegt. vlt geht es damit?
und name lt perso sollte passen.
mit neuem perso und banz app ist die identifiktationsarbeit überschaubar.
ich such mal nach nem fall für ne testschaltung.. interessiert mich jetzt auch.
Ja Identifikation hat 5 Minuten gedauert, bei mir wollte der BANZ allerdings die Identifikation per IDNow App, wofür die BANZ-ID App ist, hab ich noch nicht verstanden. mit der ID mit den 4 Blöcken und Bindestrich funktioniert es nicht, wie schon geschrieben.
Stehe ebenfalls vor diesem Problem. Die ID mit den Bindestreichen funktioniert nicht...
Hallo DATEV, gibt es eine Lösung?
Was kommt denn da für eine Fehlermeldung?
Grundsätzlich nimmt DATEV das bei uns an.. allerdings gehen die Daten nicht an den Bundesanzeiger raus.
Hab keinen Fall wo ich das "scharf" testen könnte..
Hallo zusammen,
bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Übermittlung von 2022er-Abschlüsse an das Unternehmensregister folgendes Dokument:
Offenlegung: Abschlüsse 2022 an das Unternehmensregister übermitteln ist nicht möglich.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
"Bitte beachten Sie das Dokument..."
Warum schreiben Sie nicht einfach, dass die Schnittstelle nicht funktioniert und die Probleme nicht beim Anwender liegen?
Unfassbar! Weshalb erhält man den Hinweise nicht in der Fehlermeldung nach der Übermittlung? Stattdessen wird man wieder einmal auf aufwendige Fehlersuche geschickt.
Ich zitiere einmal die Fehlermeldung, damit Leidensgenossen in der DATEV-Community fündig werden:
#RZK84008 Das Programm im RZ meldete bei der Bearbeitung des Auftrags einen Fehler zurück.
Weil Datev aus ihren eigenen Fehlern nicht lernt.
Ich weiss nicht wie oft ich - RZ ging nicht - und die DFÜ lieferte immer Fehler das etwas bei mir im Haus nicht stimmt.
Dann gehe ich natürlich auf die Suche und finde nichts. Es gab damals noch keine RZ Status.
Datev hat immer die Fehler auf die Kanzleien geschoben und das ging viele Jahre so.
Ich befürchte das fängt jetzt mit der Offenlegung von vorne los und das wird erst der Anfang sein, durch das permanente authentifizieren mittels E-Personalsausweis, oder Smartcard Berufsträger oder oder oder gibt es dem Grunde nach immer neue Fehlerquellen an was es hängen kann.
Moderne Software würde ich sagen checkt dies oder hat eine Checkliste parat mit Hyperlinks und dann sollte man recht schnell erkennen wo der Fehler liegt, bei Datev:
"Bitte beachten Sie das Dokument xyz" wenn's richtig dumm läuft ist das Dokument nicht richtig verlinkt oder nicht mehr auffindbar. 😜
Hallo zusammen,
bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Übermittlung von 2022er-Abschlüsse an das Unternehmensregister folgendes Dokument:
Offenlegung: Abschlüsse 2022 an das Unternehmensregister übermitteln ist nicht möglich.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Frauenknecht,
nun ist fast eine Woche vergangen. Können Sie schon sagen, was Ihre Analyse und der Kontakt mit dem Bundesanzeiger ergeben haben bzw. ab wann die Übermittlung über DATEV endlich möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Willen