Hallo Community,
ich habe gerade eine Information der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ergeben sich wohl geänderte Abläufe bei der Einreichung von offenlegungspflichtigen Unterlagen.
Die Änderungen starten wohl ab dem 1.8.22 und gelten für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen.
Ein Punkt des Ganzen ist (wir kennen die Problematik vom Steuerberaterpostfach):
Zur Identifikation als Übermittlungsberechtigter werden ab dem 01.08.2022 zunächst drei Identifizierungsverfahren bereitgestellt:
• ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren,
• ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren und
• eID (d. h. elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion).
Um Unannehmlichkeiten und Zeitdruck zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Identifikation möglichst frühzeitig durchzuführen. Entkoppeln Sie diesen Vorgang von der Übermittlung!
Das bedeutet, dass wir nun die zweite Anwendung haben, bei der der elektronische Personalausweis zum Einsatz kommen kann.
Na ja. Zum Glück gibt es endlich mal etwas Neues. Wäre auch sonst zu langweilig.
Gruß
Martin Heim