Sehr geehrter Herr Frauenknecht,
es wäre schön, wenn Sie mir antworten würden.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Willen
Hallo Herr Willen,
zuerst einmal die wichtigste Information die allen interessiert. Wir gehen nach derzeitigen Stand davon aus, dass die Übermittlungen der 2022er Abschlüsse an das Unternehmensregister innerhalb der nächsten 4 Wochen möglich sein wird.
Warum 4 Wochen? Bei der Übermittlung über die neue Schnittstelle an das Unternehmensregister treten leider immer noch Probleme auf, die den erfolgreichen Abschluss unserer Tests verhindern. Geschuldet ist dies sicherlich auch der sehr kurzen Implementierungszeit auf Seiten des Bundesanzeigers als auch auf DATEV-Seite. Wie zuvor schon erwähnt, stehen wir zur Klärung dieser Probleme im engen Austausch mit dem Bundesanzeiger.
Wir wissen, dass diese Situation für unsere Anwender unbefriedigend ist, aber glauben Sie mir, das ist sie auch für die DATEV!
Sobald die Probleme gelöst und unsere Qualitätsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen sind, informieren wir hier an dieser Stelle und auch im Dokument Offenlegung: Abschlüsse 2022 an das Unternehmensregister übermitteln ist nicht möglich .
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Liebe Datev,
das Identifizieren bei BAnz klappt problemlos.
Ist es möglich, denn Code für die Mitarbeiter irgendwo zentral zu hinterlegen im Programm (Stammdaten o.ä.), da dass Programm ja weiß, wer vor dem Rechner sitzt und wir nicht die Daten bei jedem MA eingeben müssen? Stichwort: wo war jetzt mein "Secret-Code".
Wir wollen solche Prozesse zentral und früh steuern.
Danke!
Hallo Norddeutsch_Gunns,
Ihre Anregung, das Secret zentral hinterlegen zu können, haben wir aufgenommen. Nachdem das Secret - ähnlich einer Kreditkarten-Pin - personenbezogen ist, müssen bei einer eventuellen Umsetzung datenschutz- und sicherheitsrelevante Aspekte zwingend berücksichtig werden. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir derzeit noch keine Aussage treffen können, da wir noch in der Prüfung der Möglichkeiten sind.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Liebe Datev,
vielen Dank für die Info und die Aufnahme.
Dem ist zu widersprechen. Das Secret (Identifikationskennzeichen) ist für den Verantwortlichen einsehbar. Bitte dazu dann mal ein Quelle angeben, warum es nicht zentral hinterlegt werden kann (Norm Datenschutz). Da es einsehbar ist, ist es auch keine PIN.
Es soll auch "nur" gewährleistet werden, dass der Mitarbeiter nicht bei jeder Veröffentlichung sein Kennzeichen eingeben muss. Es kann ja ausgegraut sein.
Bitte hier nicht wieder auf Abwehrt gehen, sondern nach Lösungen suchen! Danke!
Das interessiert mich auch: was ist die "Best Practice" hier?
Jeder MA muss sich registrieren, oder nur der Kanzleiinhaber oder alle verantwortlichen StB? Und wie wird es in der Praxis tatsächlich gehandhabt.
Das würde mich ebenfalls interessieren 🙂
So, vier Wochen sind mehr als rum...
Wie ist denn der Stand?
Sehr geehrter Herr Frauenknecht,
wie sieht es aus? Wann kann ich die Übermittlungen nun endlich über DATEV durchführen?
Mit freundlichem Gruß
Thomas Willen
... in dem von Herrn Frauenknecht verlinkten Dokument steht jetzt (Stand 04.10.2022), noch mindestens drei Wochen.
Das ist echt arm...
Hallo zusammen,
ich kann Ihren Unmut zu diesem Thema sehr gut verstehen. Auch wir sind äußerst unzufrieden☹️, dass keine Übermittlung❌ an das Unternehmensregister für das Wirtschaftsjahr 2022 funktioniert.
Wir tun und haben bereits unser Bestes getan, dass es baldmöglichst funktioniert👍.
Einen konkreten Zeitpunkt wann es funktioniert✔️, können wir leider noch nicht festlegen und kommunizieren📆. Wir schätzen es aktuell so ein, dass es bis mindestens Ende Oktober 2022 nicht funktionieren wird☹️. Wenn unsere Tests zur Übermittlung erfolgreich abgeschlossen sind, geben wir die Übermittlung unmittelbar frei✔️.
Wir informieren Sie sobald es etwas Neues gibt in dem nachfolgenden Dokument: Offenlegung: Abschlüsse 2022 an das Unternehmensregister übermitteln ist nicht möglich (Dok.-Nr. 1024837)
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Unfassbar! Mir fehlen die Worte!
Wenn die Worte fehlen: Einfach wie Meister Rudolph lustige Smileys und grüne Haken usw. verwenden. Da wird doch die inhaltsleere, dennoch schlechte Nachricht gleich viel verdaulicher!?
"Ironie aus": Inhaltlich und in der Form einfach nur peinlich.
Weiß man wann eine Übermittlung eines Abschlusses 2022 über DATEV geht? Ich muss eine Liquidation offen legen...
Vg
Im Zweifel über den Bundesanzeiger direkt einloggen und die Zahlen halt wie Manuel von Hand eingeben, dann ist zumindest übermittelt, auch wenn Datev das nicht hinkriegt.
Hallo Fruchtzwerg,
wir haben eben das Dokument 1024837 aktualisiert.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Frauenknecht,
weshalb schreiben Sie nicht gleich hier in Ihre Nachricht "Verzögerung bis Ende November"?
Unfassbar, wie wir von Monat zu Monat vertröstet werden und für mich überhaupt nicht mehr nachvollziehbar!
Gruß
Thomas Willen
Bitte dieses Anliegen nicht vergessen!
unfassbar trifft es. Ich bin mal gespannt wie lange es dauert bis wirklich der erste Kollege beginnt mangels Leistungserfüllung die Rechnung der Datev zu kürzen, weil schließlilch ist die Datev ja Weltmeister darin alles was irgend geht zu bepreisen.
Sorry liebe Datev aber das geht beim besten Willen nicht - nicht funktionsfähige Software auf den Markt zu werfen sie es das man es nicht merkt Lovor und Midizone oder sei es das technsich nicht funktioniert.
Das führt bei uns zu Mehraufwand den uns letztlich unsere eigene Genosschenschaft schuldet.
Mit geht es hier weniger ums Geld als ums Prinzip.
Wenn ich mangelnde Leistung abliefere zahlt mein Mandant völlig zu Recht auch nicht.
Jeder MA muss sich registrieren, oder nur der Kanzleiinhaber oder alle verantwortlichen StB? Und wie wird es in der Praxis tatsächlich gehandhabt.
Hat da schon jemand eine Antwort zu gefunden?
Auch wenn wir noch nicht übermitteln können, könnten wir die Zeit noch nutzen, den Fall vorzubereiten, dass es geht!
Liebe Grüße
FranziskaLorenz
Jeder der übermittelt muss sich registrieren.
Die Frage ist auf welche Art es gibt ja 2 oder gar 3 Durchführungswege. In meiner Kanzlei bin bislang nur ich registriert via elekt. Ausweisfunktion.
1 Mitarbeiter werde ich dann noch registrien via video. Die anderen übermitteln nicht.
Ist ja aber auch erst für Abschlüsse ab 2022 notwendig bzw. wenn Liquidation oder Rumpf WJ evtl. auch früher.
@Bernhard_Frauenknecht
wie sieht es denn mit dem Stand 2022 aus?
langsam ist es doch schon Ende November?
VG
Hallo @fruchtzwerg,
wir kommen dem anvisierten Termin näher und wir sind Ihnen noch eine Antwort schuldig.
Der Bundesanzeiger wird am 30.11.2022 eine fehlerbereinigte Schnittstelle zum Unternehmensregister für Jahresabschlüsse 2022 freigeben. Ende letzter Woche haben wir diese Schnittstelle vom Bundesanzeiger in einem Testsystem erhalten. Seitdem erfolgen unsererseits Qualitätsprüfungen und Anpassungen in den eigenen Systemen, die aufgrund der Anpassungen des Bundesanzeigers notwendig geworden sind.
Eine Freigabe der Schnittstelle ist erst dann möglich, wenn der gesamte Prozess erfolgreich durchlaufen werden kann. Die Tests sehen momentan erfolgsversprechend aus, sodass wir davon ausgehen die Schnittstelle voraussichtlich nächste Woche freigeben zu können.
Selbstverständlich informieren wir Sie an dieser Stelle, sobald die Schnittstelle freigegeben wird.
Viele Grüße aus Nürnberg
Stephanie Schramm
Teamleitung Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Community,
die Jahresabschlüsse für das Jahr 2022 können ab sofort über unseren Offenlegungsassistenten an das Unternehmensregister übermittelt werden! In der letzten Nacht wurde die Schnittstelle an das Unternehmensregister freigegeben, nachdem wir gestern unsere letzten Tests erfolgreich abschließen konnten.
An dieser Stelle wollen wir auch daran erinnern, dass die Übermittlung der Jahresabschlüsse 2022 eine vorhergehende Registrierung / Identifizierung beim Bundesanzeiger stattfinden muss. Informationen hierzu stehen auf den Seiten des Bundesanzeigers oder im Dokument 1024083 zur Verfügung.
Viele Grüße aus Nürnberg
Stephanie Schramm
Teamleitung Service Jahresabschluss
DATEV eG
Liebe Datev,
wird das "secret" nun vorbelegt? Wenn nein, warum nicht?
Hallo Norddeutsch_Gunns,
das Secret wird speicherbar sein. Die Funktion wird im Service-Release von Kanzlei-Rechnungswesen enthalten sein, das voraussichtlich am 30.12.2022 ausgeliefert wird.
Wie es programmtechnisch aussehen wird, können Sie dem Dokument 1024083 - Offenlegung: neue Pflichtfelder im Assistenten / Identifizierungsverfahren beim Bundesanzeiger entnehmen, das morgen in aktualisierter Form zur Verfügung steht.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
An diesem Punkt bin ich auch angekommen.
Mein Chef ist der Meinung, dass sich dort nur die Steuerberater bzw. Partner der Steuerkanzlei registrieren sollen und jeder Sachbearbeiter über deren Kennung die Offenlegung durchführen soll.
Hat hier jemand eventuell schon Erfahrungen gemacht, die er weitergeben möchte?
Gruß
Markus Weidlich
ich fürchte, das wird nicht zulässig sein. In den Nutzungsbedingungen des Unternehmensregisters heißt es dazu: "vor jeder Datenübermittlung nach § 11 Abs. 2 URV hat der tatsächliche Übermittler die eigenen Ansprechpartnerdaten auszuwählen und bestätigt dies in einer separaten Checkbox. Eine Falschangabe stellt in diesem Fall einen Identitätsmissbrauch dar und kann ggf. strafrechtlich und oder berufsrechtlich verfolgt werden.
Das würde ich nicht riskieren wollen.
Leider kann mir aber bis jetzt Niemand verlässlich sagen, wie das denn funktionieren soll. Die Datev sagt in ihrem Hilfedokument 1024083 dazu leider auch nichts Verwertbares aus. Hier wird nur von einem PP-Kundenkonto oder einer Easy-Registry gesprochen. Keine Ahnung, wie das funktionieren soll.
Weiß Jemand hierzu Näheres???
Nein - hier wird leider falsch subsumiert. Niemand will, dass jemand Fremdes veröffentlicht. Es geht lediglich darum, dass die Daten in dem persönlichen Account gespeichert werden. Dies ist zulässig, genau wie das Speichern einer PIN. Dass es übrigens keins ist, hatte ich schon erwähnt.
Die smartCard-ID wird ja auch gespeichert sowie viele andere persönliche Daten und dem Account des Steuerfachangestellten.
Hier von Identitätsmissbrauch zu sprechen, ist völlig abwegig.