wir haben heute von zwei unterschiedlichen Mandanten identische Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern weitergeleitet bekommen, wegen angeblich unterlassener Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023. Es handelt sich um ein Fake - bitte Vorsicht, das dürfte vermutlich bei vielen Mandanten der Fall sein. Anhand der folgenden Merkmale ist erkennbar, dass es eine Fake-Mahnung ist: es ist unüblich, dass das Bundeszentralamt für Steuern eine ggfls. beim Bundesanzeiger nicht erfolgte Offenlegung anmahnt. Üblicherweise erfolgt eine Mahnung durch den Bundesanzeiger, und dann wird auch „nur“ eine Mahngebühr von € 103,50 festgesetzt (keine sonstigen Gebühr u. Ä.). es ist eine spanische (!) Bankverbindung angegeben, auf welche die Kosten überwiesen werden sollen. Üblicherweise müssen Mahngebühren an das Bundesamt für Justiz auf eine Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank überwiesen werden. für „kleine“ Kapitalgesellschaften müssen nur die Bilanzzahlen offengelegt werden, keine Umsatzzahlen. offenlegungspflichtig sind auch Unternehmen, welche gar keine Steuern bezahlen müssen. Insoweit wirkt bereits die nicht namentliche Anrede mit „sehr geehrter Steuerzahler/Steuerzahlerin“ seltsam. sowohl das angegeben Kassenzeichen als auch das Aktenzeichen entsprechen in keiner Weise dem bisher bekannten Aufbau. Zudem sind beiden heute hier aufgetretenen Fällen die Akten- und die Kassenzeichen identisch. auf dem „Bescheid“ sind keinerlei Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen aufgedruckt, auch das ist unüblich. Das Bundesamt für Justiz ist bereits informiert, wir warten noch auf eine Rückmeldung
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