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Änderungen bei der Offenlegung - Neue Spielregeln - Pflicht zur elektronischen Identifikation

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letzte Antwort am 20.07.2023 10:40:26 von TEST1
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gertkr
Einsteiger
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Nachricht 61 von 68
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Ich lese immer nur überall das sich natürlich Personen identifizieren müssen wenn Sie übermitteln wollen.

 

Wir sind eine Steuerberatungsgesellschaft mbH.

 

Wie soll das denn da laufen. Ich kann mich zwar persönlich registrieren und dann auch übermitteln. Aber ich übermittel ja nicht als natürliche Person sondern als GmbH.

 

Weiß da jemand etwas drüber?

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nd61be
Beginner
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es muss sich immer derjenige identifizieren, der die Offenlegung persönlich vornimmt. Die Offenlegung kann auch von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eingereicht werden, wenn sie sich zuvor im Unternehmensregister identifiziert haben. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich um eine Einzelkanzlei, um eine Steuerberatungs-, Buchprüfungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt, egal in welcher Rechtsform diese Gesellschaften geführt werden. Es gibt keine Vorschrift, dass das nur der/die Kanzleiinhaber/-in machen darf. Insoweit veröffentlichen bzw. hinterlegen Sie nicht als Steuerberatungsgesellschaft, sondern immer als diejenige natürliche Person, die die Einreichung im Unternehmensregister vornimmt.

martin65
Meister
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Nachricht 63 von 68
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dann verstehe ich nicht, warum explizit von einer "natürlichen" Person gesprochen wird, wenn es darauf ankommt, wer den Sendebutton drückt. Was wäre die Alternative?

 

Durch die Vorbereitungen bei beSt fällt es uns Steuerberatern aber nicht schwer uns mit dem elektronischen Personalausweis zu identifizieren. Das wäre ja dann einmal eine sinnvolle Anwendung der elektr. Perso..

 

 

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nd61be
Beginner
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Nachricht 64 von 68
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nicht nur das...! Mit dem ohnehin vorhandenen mIdentity-Stick wäre es m. E. ein Leichtes gewesen, dieses Medium für die Datev-Identifikation zu nutzen, statt in Kanzlei-Rechnungswesen die jetzige, sperrige Lösung zu programmieren.

 

Mittlerweile haben wir ja diverseste Identifikationsmedien, warum führt man das in Gottes Namen nicht kanzleiweit in ein Einziges zusammen? Oder die Datev verabschiedet sich von ihrer "Insellösung mIdentity" und die Identifikation läuft zukünftig generell über den elektronischen Personalausweis? 

 

Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

JörgW
Einsteiger
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Wie gehen die Kanzleimitarbeiter, die hier mitlesen, damit um? Lässt sich jeder identifizieren und zahlt die Gebühr dafür? Haftet jeder persönlich für etwaige Fehler im offengelegten Jahresabschluss? Gibt es von euren Kanzleileitungen Anweisungen oder eben die Info, dass die Kanzleileitung selbst ab sofort, den Senden-Button klickt?

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
wwinkelhausen
Fachmann
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Die Rechnung bezahlt natürlich die Kanzlei. Eine Kollegin verweigert die Identifizierung, der Chef weiß noch nicht so richtig, wie er damit umgehen soll. Wir hatten wegen Haftung beim Bundesanzeiger angefragt und trotz mehrfacher Nachfrage nie eine Antwort erhalten.

Dinosaurier
Neu_hier
Fachmann
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TEST1
Beginner
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Nachricht 68 von 68
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Ja Datev halt 

wie immer 

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letzte Antwort am 20.07.2023 10:40:26 von TEST1
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