Hallo, Sie haben die Möglichkeit die Stammlohnart 201 zu verwenden und dort die Steuer- und SV Behandlung 9 oder 10 auszuwählen. Die Steuer- und SV Behandlung 9 ist Steuer- und SV-pflichtig, fließt aber nicht in das Gesamtbrutto. Die Steuer- und SV-Behandlung 10 ist nur Steuerpflichtig, fließt aber ebenso nicht ins das Gesamtbrutto ein. Wenn es sich um einen laufenden Bezug handelt, kann die Steuer- und SV Behandlung 5 (Bezüge Steuer- und SV-pflichtig; kein Gesamtbrutto) oder 83 (Bezüge nur steuerpfl., kein Gesamtbrutto) verwendet werden.
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