Hallo, zum Zeitpunkt des Abrufs der Arbeitsbescheinigung werden die Werte unterschiedlich bescheinigt. Entgelt beispielsweise ist für die letzten 12 Monate zu melden, maximal aber für 24 Monate. Generell sind folgende Werte zu bescheinigen: - Steuerliche Daten unter Punkt 1.1 der Bescheinigung: 12 Monate - Entgeltdaten unter Punkt 5 der Bescheinigung: 12 Monate, wenn mindestens 150 Kalendertage (5 Monate) mit Anspruch auf Arbeitsentgelt vorliegen, sonst 24 Monate - Arbeitszeiten unter Punkt 4 der Bescheinigung: 3,5 Jahre - Sozialversicherungsdaten unter Punkt 2.3 und 2.4 der Bescheinigung: 5 Jahre - Fehlzeiten unter Punkt 2.2 der Bescheinigung: 5 Jahre Diese Informationen finden Sie auch hier.
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