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Frage an erfahrene Anwender: Digitale Belege bei Nicht-OPOS-Mandanten

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letzte Antwort am 09.09.2020 09:26:32 von Marcus_Reichl
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mosachse
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Frage an erfahrene Kanzleien beim Digitalen Belegbuchen

Hallo DATEV Community,

wir haben über 100 Mandate in Unternehmen Online. Alle Mandanten wurden von mir als technisch interessiertem Steuerberater persönlich eingerichtet. Insofern bin ich nicht ganz unerfahren.

Unser Ziel ist es, alle Buchhaltungsmandate auf Digitales Belegwesen umzustellen. Mit über 100 sind wir ganz gut unterwegs, aber längst noch nicht angekommen. Die Umstellung hat bis jetzt extrem viel Kraft, Zeit und Nerven gekostet.

Die wenigsten Probleme haben uns die Mandanten mit Offener-Posten-Buchhaltung bereitet.
Für diese Gruppe von Mandanten war die Umstellung auf digitales Belegbuchen relativ einfach und das Ergebnis in allen Belangen positiv.

Kopfzerbrechen bereiten uns aber nach wie vor die Mandanten ohne Offene Posten Buchhaltung („Nicht-OPOPS-Mandate“). Hier haben wir auch viele umgestellt, sind aber mit dem Ergebnis nicht zufrieden.
Nicht-OPOS-Mandate werden wie der Name schon sagt ohne offene Posten verbucht. Vereinfacht gesagt werden nur die Bank und die Kasse elektronisch eingespielt. Die Anfertigung der Buchhaltung ist in der Regel weniger aufwendig (weniger Buchungen als bei OPOS, Buchen nach Zufluss, keine Abstimmarbeiten, etc.). 
Nach der Umstellung auf digitales Belegwesen steht man als Kanzlei bei diesen Mandanten aber vor folgendem Problem:
Den Bankbewegungen und in der Regel auch den Kassenbewegungen sind keine digitalen Belege zugeordnet. Der Bearbeiter muss die Belege aus dem Posteingang einzeln den Buchungen zuordnen und verbuchen. Dies ist relativ zeitaufwendig und macht die zeitlichen Vorteile des digitalen Belegwesens zum großen Teil zunichte.
Obwohl unsere Bearbeiter große Anhänger des digitalen Belegbuchens sind, würden sie eine Bearbeitung mit Papierbelegen bei den Nicht-OPOS-Mandanten eigentlich bevorzugen (d.h. Einspielen von Kasse und Bank und Verbuchen der chronologisch hinter den Kontoauszügen eingeordneten Papierbelege). Die Bearbeitungszeit ist hier deutlich schneller, als wenn dem Bearbeiter unsortierte digitale Belege im elektronischen Posteingang angezeigt werden und er dann selbst zuordnen darf.

Als Lösung für das Problem gibt es mehrere Ansätze, die aber alle nicht richtig zufriedenstellend sind:

  1. Von DATEV empfohlener Lösungsansatz: Nutzung von Belege Bank im Portal durch den Mandanten
    • Hier muss der Mandant nach der Digitalisierung die Belege selbständig im DATEV Portal seinen Bank- und Kassenbewegungen zuordnen
    • Diese Zuarbeit ist extrem aufwendig für den Mandanten
      • Umgewöhnung des Mandanten mit dem Portal zu arbeiten
      • Zuordnen jedes einzelnen Belegs an Bank und Kasse
      • Wechsel seiner Banking Software und Ausführung der Überweisungen im DATEV Portal
      • Sehr hoher Schulungs- und Supportaufwand für uns bzw. hohe Kosten wenn wir das auslagern
    • Ergebnis: sehr langsame Einführung in der Mandantschaft
    • Zum Vergleich: OPOS-Mandate müssen nur Belege digitalisieren und brauchen nichts im Portal zuordnen oder das Banking nutzen.
    • Deshalb war die Umstellung für uns für diese Mandate viel einfacher (Belege auf den Scanner und fertig, das DATEV Portal sprechen wir an, aber der Mandant muss es nicht nutzen)
    • Nicht-OPOS-Mandate sind bei dem Lösungsvorschlag der DATEV gezwungen mit dem DATEV Portal zu arbeiten. Damit treten auch die großen Schwächen von DATEV Unternehmen Online für den Mandanten ein wie:
      • Generelle Langsamkeit der Anwendung
      • Sehr schwache Nutzerfreundlichkeit
      • Bekannte Limitierungen (nur Windows, nur IE, nur gesteckte SmartCard mit aktuellem Sicherheitspaket, keine mobilen Endgeräte, etc.)
      • Stillstand bei der Weiterentwicklung des Portals seitens DATEV
      • keine Nennenswerten Verbesserungen in den letzten 5 Jahren
    • Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass wir den Mandanten möglichst nicht mit dem DATEV Portal arbeiten lassen sollten (kein Zuordnen von Belegen, kein Banking, etc.). Maximal stellen wir dem Mandanten Auswertungen bereit (Lohn, ReWe, etc.) oder lassen ihn Belege suchen.
    • Ein tägliches Arbeiten des Mandanten mit dem Portal sollte möglichst vermieden werden, weil einfach zu viele Probleme auftreten und sowohl die Mandanten als auch wir im Support viel zu viel Zeit investieren müssen.
    • Die Umstellung dieser Mandate ist viel schwieriger, denn das Arbeiten im Portal muss geschult werden, etc. Bei einigen Mandanten haben wir das Prozedere durch aber es war zu aufwendig. Wenn man dem Mandanten nur vorgibt seine Belege zu digitalisieren und die Nutzung des Portals außen vor lässt kamen wir viel schneller ans Ziel.
    • Insofern ist der Lösungsvorschlag von der DATEV nicht optimal

     2. Lösungsansatz: Auch Nicht-Opos-Mandate auf OPOS umstellen

    • Hier haben wir keine Erfahrungen
    • Verbuchen andere Kanzleien Mandanten wie Ärzte oder kleinere Unternehmen teilweise mit OPOS?

     3. Lösungsansatz: Verbuchung der Belege über Verrechnungskonten

    • Keine Verbuchung von Bank und Kasse, sondern Verbuchung der Belege konsequent über Verrechnungskonten (z.B. 1371 beim SKR 03)
    • Hier haben wir teilweise Erfahrungen. Die OCR Erkennung hilft, aber optimal ist es auch nicht

     4. Lösungsansatz: Belege als Kanzlei selbst zuordnen 

    • Unsere bisherige Lösung
    • Wir lassen die Nicht-OPOS-Mandanten nur die Belege digitalisieren. Der Mandant arbeitet also ansonsten genauso weiter wie er es immer gewohnt war
    • Die Belege kommen unsortiert bei uns im digitalen Posteingang an
    • Wir sortieren die eingespielten Bank- und Kassenbewegungen nach dem Betrag und ordnen Beleg für Beleg zu
    • Wie eingangs gesagt ist das teilweise relativ zeitaufwendig
    • Unwichtige Belege legen wir aus Zeitgründen einfach nur ob ohne Zuordnung 
    • im Ergebnis auch nicht optimal

Unsere Ansichten und momentane Arbeitsweise habe ich umfassend erläutert.

Unsere zentrale Frage:

Wie arbeiten andere Kanzleien mit Nicht-OPOS-Mandaten über digitale Belege zusammen?

Danke sehr und schönes WE

bodensee
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Nachricht 2 von 33
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Guten Tag Mosachse,

mit 100 Mandanten in UO sind ja gut dabei.

4-3 Rechner und UO habe ich nur mich selbst in UO und hier  nur den Debitorenpart, da ich hier auch schon lange Debitorisch buche. Bei anderen 4-3 Rechner kommt es aus meiner Sicht immer darauf an wie sind die Belege sortiert und hat man durch digitales Belegbuchen tatsächlich einen Vorteil. In meiner Kanzlei 'lohnen'  sich kleinere Buchhaltungen nicht umzustellen. Es wäre zwar eleganter und schöner aber wie selbst bemerkt haben zeitaufwändiger als direkt zu buchen. Für meine eigene Fibu hat die debitorische UO mit Buchungsassisstent eine deutliche Zeitersparnis erbracht so ca 20-25%.

Die Konkurrenz bietet für die 4-3 Rechner - wenn man den Buchhaltung beherrscht- aus meiner Sicht perfektes Produkt an :Lexoffice aus dem Hause Lexware. Haben  wenige aber einige Mandanten von mir im Einsatz. Vorgehensweise auf dem Startmenü oder neu Hochdeutsch dashboard kann man die Bankdaten abholen, soweit nichts besonderes, aber man kann nun via buchungstext a) zuordnen welche Ausgaben und Einnahmen das sind und dieser Bankbewegung einen online in der cloud bei Lexware hinterlegen beleg zuordnen. Wenn nun in den Einstellungen die richtigen Texte mit den Kontonummern verknüpft sind verbucht die Software den Vorgang Aufwand und Vorsteuer an Bank korrekt. Im dashboard wird bei der Bank angezeigt wieviele der buchungen noch nicht bearbeitet bzw. zugeordnet sind. So hat man am Anfang bei der Buchhaltung einmalig den Zuordnungsaufwand anschließend läuft die Buchhaltung weitesgehend automatisiert hat. Selbstvertändlich hat die Software eine Datevschnitttstelle so dasss die Buchungen - leider ohne Belege- in Kanzlei Rewe

eingelesen werden können und der Abschluss in gewohnter Manier durchgeführt werden kann. Neben der normalen Datevschnittstelle gibt es auch eine Verbindung zu Datev-Connect. Ich nehme an dass hier die Belege in Richtung UO transportiert werden könnten, habe ich jedoch noch nicht ausprobiert. MIr hatte es die automatische Verbuchung durch Zuweisung von Belegtexten angetan. Da frage ich mich als user und technisch afiner Steuerberater schon warum so etwas bei der Datev entweder nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Ich habe das System sicherlich nicht im Hinblick auf die GOBD untersucht, allerdings sollte man annehmen Lexware gehört zum Haufe Verlag dass die Formerfordernisse erfüllt sein sollten.

Leider kann ich Ihnen keine bessere UO Lösung anbieten.

Schönen Feierabend  vom Bodensee

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
mosachse
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Danke Ihnen sehr für Ihr Feedback!

Hinsichtlich eigener Kanzleibuchführung kann ich Ihre Aussage nur bestätigen. Die Rechnungssätze werden bei uns aus dem DATEV Rechnungsschreibungsprogramm exportiert und in KaReWe übertragen. Damit können wir unsere eigene Buchhaltung sehr schnell und genau anfertigen und haben vor allem auch das Mahnwesen im Griff.

Für Mandanten werden wir uns die Lexware-Lösung auf jeden Fall anschauen.

So wie Sie es beschreiben hört es sich der DATEV Lösung Unternehmen Online überlegen an. Wenn die Buchungen INKL. Belege dann über DATEV Connect Online komplett ohne Papier zu uns kommen können, wäre das vielleicht eine gute Alternative zu DATEV UO. Also quasi eine Alternative zum Lösungsansatz 1 in meinem Ursprungs-Post.

Wir würden uns freuen, wenn sich ggf. noch mehr Kanzleien so wertvoll einbringen würden wie Herr Eberhardt.

Wie gehen andere Kanzleien mit Einnahmen-Überschuss-Rechnern in UO um?

Gibt es auch Kanzleien, die die anderen aufgezeigten Lösungen (2-4) bevorzugen bei UO für EÜR?

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theo
Meister
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Kopfzerbrechen bereiten uns aber nach wie vor die Mandanten ohne Offene Posten Buchhaltung („Nicht-OPOPS-Mandate“).

Alles ausmisten Nicht-OPOS macht in Datev-Umgebung eigentlich nie Sinn (außer Zeit zu beanspruchen).

in dubio pro theo
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mosachse
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Danke Herr Behrens. Verstehe ich Sie richtig, dass die Einnahmen-Überschuss-Rechner in Ihrer Kanzlei (Ärzte, Handwerker, etc.) alle über offene Posten verbucht werden?

Dann läuft die Buchführung aber komplett digital bei diesen Mandanten, oder? (d.h. digitale Belege, elektr. Verbuchen von Bank und Kassenkonten, etc.).

Weil generell gilt ja, dass sich die Anzahl der Buchungen bei OPOS-Buchhaltungen erhöht, da im Vorfeld offene Posten eingebucht werden.

Haben Sie also im Zuge der Umstellung auf digitale Buchführung bei den EÜR-Mandanten auf OPOS umgestellt (2. Lösungsansatz in meinem Ursprungs-Post)?

deusex
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Hallo, ich betreibe eine kleine Kanzlei und stelle ebenso schrittweise auf UO um; Neumandate werden möglichst dazu "überredet" ebenso die Digitalvariante einzuführen. Letzte Woche habe ich den 25ten UO-Mandant eingerichtet, richte generell alle über Fernwartung ein und habe selbst in der Kanzlei im Herbst 2010 auf UO umgestellt.

Ich richte ALLE nach Ihrer Variante 2 ein ! Ausnahmslos. Eben gerade deswegen, damit wir uns mit den von Ihnen geschilderten Problemen nicht rumschlagen müssen.

In den letzten Jahren hat sich diese Variante als die Effizienteste herausgestellt. Unabhängig der Gewinnermittlungsart wird jeder als OPOS-Mandat eingerichtet und sämtliche Ein- und Ausgansrechnungen eingescannt; Barbelege werden in die UO Kasse  gescannt.

Belege kommen in der Kanzlei keine mehr an; ggf. Darlehensauszüge, Kreditkartenabrechnungen o.ä. via pdf-mail.

Nur auf den ersten Blick hat man Mehraufwand mit dieser Variante. Sind sämtliche Rechnungen eingescannt und verbucht, erfolgt im Rahmen der Verbuchung der Finanzkonten eine automatische Zuordnung von Zahlung zu Beleg und damit Ausgleich des OP.

Sicherlich ergibt sich ggf. ein Abstimmungsbedarf; gleichwohl jedoch auch eine weitere Kontrollfunktion über die offenen Posten.

Per Saldo ist der Aufwand mit der händischen Verknüpfung um ein Mehrfaches höher, als die Variante 2.

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mosachse
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Top Beitrag, Deus Ex! Danke

deusex
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Packen Sie Auftragsverwaltung online für einen Fünfer im Monat drauf und Sie haben den Leistungsumfang von Lexoffice.

Habe einen EDV-technisch sehr affinen Mandanten, der Lexoffice gekündigt hat und mit UO und seinen Modulen die bessere Variante sieht.

Anwendermeinung ! Übrigens ist mit Auftragsverwaltung online nochmals eine deutlich bessere Schnittstelle als bei Lexoffice und was ich via TeamViewer so ausgetestet habe, ist Lexoffice NICHT das perfekt Produkt.

UO dient ja in gewisser Weise auch als Kundenbindungsprogramm. Da werde ich einen Teufel tun Lexoffice zu empfehlen !

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deusex
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Sehr gerne. Bitte.

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bodensee
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Ich habe Lexoffice sicherlich nicht auf Herz und Nieren geprüft  da zumindest einer meiner anwendenden Mandaten technisch ebenfalls sehr afin ist ( Suchmaschinenoptimierer) und ich ihm als Alternative UO online angeboten und gezeigt habe war sehr schnell klar das ein Umstieg nicht in Frage kommt. Welcher technisch versierte Internetuser ist bitte heute noch mit dem IE unterwegs ( Edge nicht freigegeben). Die Geschwindigkeit in Lexoffice ist um ein vielfaches höher bei ganz normaler mobiler Datenleitung als bei UO und im Gegensatz zu Datev ist Lexoffice eben gerade für buchhalterische Laien die nicht in Buchungssätze denken gemacht und erfüllt lt. meiner Meinung die Erfordernisse im Gegensatz zu Datev sehr gut. Bei selbst buchenden Mandanten habe ich grundsätzlich nie ein Problem mit Fremdsoftware, insofern die Buchhaltung min. zu 90% der Buchhaltung entspricht die in meiner Kanzlei gefertigt wird. Ansonsten wird der Zusatzaufwand bepreist. Wenn ich mir dann nur auszugsweise anschaue was hier auf dem Markt ausserhalb von Addison und Datev los ist, werden wir Steuerberater kaum darum herumkommen sich auf Fremdsoftware die kompatibel ist einzulassen. Denn letztlich ist unser Beratungs know how gefragt. Daher aus meiner Sicht je früher desto besser.

Letztlich muss sich natürlich wie immer Mandant entscheiden was für Ihn und seine Bedürfnisse das beste ist.

Lexoffice kam vor allem deswegen zum Einsatz weil durch die Browserbasierte Lösung sowohl die ios Welt als auch Windows problemlos angesteuert werden kann und weil im vorliegenden Fall die Buchhaltung über 3 Standorte ( orginäre Betrieb hier kommen die Rg. an und werden gescannt; zahlungen werden vom anderen Standort aus getätigt und Überwachung und Schnittstelle zum STB verfügt und durch die Cloudlösung alle immer auf den selben Datenbestand zugreifen. Löst UO auch das ist schon klar, vlt. Buchhalterisch besser, aber mit Sicherheit nicht mit der grafischen Oberfläche und der Geschwindigkeit.

So nun genug über Fremdsoftware geredet ich sollte leide noch etliche 2015er Abschlüsse fertigstellen.

Sonnige Grüße vom Bodensee

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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mapex
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hallo deus ex,

wenn sie von der 2. variante sprechen, meinen sie dann, dass alle eingerichteten mandate OPOS verwenden

ODER bezieht sich das auf die versionen "standard" und "erweitert" in DUO?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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deusex
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Hallo, alle Mandate werden OPOS-Mandate. Alle Belege werden debitorisch/kreditorisch abgewickelt; Ausnahme Belege für die Kasse.

"Standard" oder "erweitert" in UO hatte ich nicht erwähnt, aber auch da werden alle auf "erweitert" geschaltet.

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mapex
Fachmann
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und wenn sie in UO alle auf erweitert einrichten, wer kontiert dann die belege? der mandant oder die kanzlei?

denn wenn ich mit rechnungsbüchern arbeite muss ich doch hier zwingend vorarbeit leisten oder nicht?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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0815
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Hallo,

nicht annähernd so modern und elegant wie die genannten Lösungen; aber nachfolgendes könnte gerade bei "Oldschool-Mandanten" , die sich mit "allem Onlinezeugs" schwer tun auch funktionieren. Denn öfters sind ja doch die EÜRler diejenigen, die technisch noch nicht so weit fortgeschritten sind.

Sie lassen den Mandanten seine gewohnte Papier-Ablage machen. Seine Rechnungen heftet er nach Bezahlung bzw. Zahlungseingang in den Bezahlte-Rechnungen-Ordner. Am Monatsende scannt er seine Rechnungen in der Reihenfolge wie im Ordner in eine PDF-Datei ein. Diese PDF-Datei sollte dann ja der Reihenfolge auf der Bank entsprechen. Die Belege können dann in der Kanzlei z.B. in den DMS-Belegen abgelegt werden.

Vorteile:

  • keine Zusatzkosten
  • besser als nix für die Mandanten, die sich ansonsten gar nicht vom Papier lösen mögen
  • je nach technischer Ausstattung Volltextsuche möglich -> immer noch schnellere Wiederauffindbarkeit als bei reiner Papier-Belegablage

Nachteile:

  • so einige ...
  • keine Belegverknüpfung
  • Reihenfolge muss stimmen
  • separates Scrollen beim Buchen nötig
  • keine 'Live-Überallverfügbarkeit'
  • ...

Just my two cents ...

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deusex
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Was ich immer wieder in regelmäßigem Turnus zum Thema Unternehmen online feststelle und immer wieder meinen Senf dazugeben will:

Das Thema wird zu oft zu arg verkompliziert und zu oft um die Ecke gedacht. UO muss ein absoluter Mehrwert für den Mandanten in Zeit und Kosten darstellen (wobei das Eine das Andere bedingt).

Auf Seiten der Kanzlei reduziert sich der Aufwand für die Buchführung ggf. um die Hälfte, ohne dass die Vergütung gleichwohl um die Hälfte reduziert sein muss.

Leider lese ich auch hier wieder, wie auch in der Vergangenheit, Arbeitsabläufe, die die Sache unnötig erschweren, womit ich nochmals unseren Ansatz darstellen möchte.

Kurze Darstellung workflow beim Mandant:

Rechnung geht ein, wird geprüft und eingescannt und zwar nicht erst am Monatsende oder am Wochenende, sondern dann, wenn es ihm grade passt (keine Regeln !); selbstredend rechtzeitig vor Frist.

Er nimmt die eingegangenen Rechnungen und scannt diese ein, versendet sie nach UO und bereitet diese in der "erweiterten Bearbeitungsform" vor; dies macht er ebenso mit seinen Ausgangsrechnungen, die er entweder aus Auftragsbearbeitung online holt oder eben als pdf-Druck aus einem Drittprogramm direkt in den Rechnungsausgangsordner der Belegverwaltung sendet oder eben einen Scan davon macht.

Nun "kontiert" er die Rechnung in der Belegbearbeitung vor, legt ggf. den neuen Geschäftspartner an und prüft bei Eingangsrechnungen ob Lastschrift besteht (vollständig bezahlt markieren) oder ob er die Überweisung ausführen muss (nicht vollständig bezahlt).

Bei den Ausgangsrechnungen verfährt er ebenso sinngemäß und markiert mit nicht vollständig bezahlt.

Die "Vorkontierung" erfolgt nur dann, wenn sich dem Mandant 100% sicher ist, auf welches Konto gebucht werden kann (eine Auswahl kann bereits hinterlegt werden); bei unsicheren Geschäftsvorfällen bleibt das "Konto" leer.

Wenn Erfassung und Vorbereitung fertig ist, geht der Mandant in den Bereich Bank und erstellt seine SEPA-Lastschriften auf Termin oder seine Überweisungen sofort oder ebenfalls auf Termin und sendet diese direkt an die Bank.

Seine physischen Rechnungen legt er in einem alphabetischen Ordner zur Archivierung ab.

Die bearbeiteten Belege werden an den Berater versandt.

Workflow beim Berater:

Der Mandant wird "ergänzt" mit Belegen online und Kontoumsätze, öffnet den Vorlauf und lässt sich die Buchungsvorschläge erstellen.

Programmseitig werden zunächst die Belege zur Verbuchung ausgewählt. Alle Belege, die vollständig vorbereitet sind (grün) werden Deb/Kred verbucht (2 x Enter). Den Belegsätzen denen das Konto fehlt (Rotes Zeichen) öffnet man das Belegbild, beurteilt den Sachverhalt und "kontiert" im Buchungssatz auf das richtige Konto. Daueraufträge oder  Ähnliches werden in die Lerndatei aufgenommen, damit sind die ersten Buchungssätze im Monat eine Sache von Sekunden.

Kontrolle: Durch die Systematik lässt sich sofort erkennen, wann Belege zu Zahlungen fehlen. Die beleglosen Belastungen werden auf 1461 bspw. "geparkt". Der Mandant bekommt eine kurze e-mail mit den fehlenden Belegen, mit der Bitte diese nachzulegen bzw. nachzufordern. 1461 wird damit immer wieder schrittweise aufgelöst und ausgeziffert.

Die Buchführung erhält so einen Anspruch auf Vollständigkeit, ist auf beiden Seiten äußerst schnell, effektiv und besonders rentabel. Wir haben die Rentabilität vereinzelt um teilweise bis zu 100% steigern können und bearbeiten zwischenzeitlich mit denselben Kapazitäten von früher einen deutlich höheren Finanzbuchführungsumfang ab.

Bitte jetzt keine Diskussion starten um Kontierung: Wir halten uns bspw. an das LfSt Bayern, 20.1.2017, S 0316.1.1 - 5/3 St 42. Damit ist unser Vorgehen gedeckt. Wenn genau gesucht wird, findet man immer eine Verfügung, mit der man arbeiten kann; wie so oft.

Ohne herablassend klingen zu wollen: "Reduce to the max !". Machen Sie es Ihrem Mandanten so einfach und zeitschonend wie möglich und alle Beteiligten werden enorme Vorteile erzielen. Wie bereits erwähnt, führen viele Wege nach Rom, man muss aber nicht unbedingt den über Peking wählen.

Wir bieten auch verschiedene Modelle bei UO an und das wird während der Einrichtung (Fernbetreuung) besprochen. Bei dieser Gelegenheit kann man sehr gut austarieren, was der Mandant abgeben möchte. Von der vollständigen Vorbereitung durch den Mandanten und reinen Verbuchung innerhalb Rechnungswesen (Sparmodell) ist es auch möglich, dass der Mandant einfach alle Rechnungen nur einscannt und versendet und wir übernehmen den restlichen workflow, wie oben beschrieben. Alles eine Frage der Vergütung.

Mit dem "Rund-um-sorglos-Modell" machen Sie Ihren Mandanten eine riesige Freude, da er faktisch annähernd keinen Aufwand mehr mit seiner Buchführung hat.

Wir haben nicht selten die Situation, dass nach einer gewissen Einarbeitungsphase, die Vorbereitungen durch den Mandanten immer umfangreicher und fehlerbefreiter werden. In diesem Fall gibt es Feedback an den Mandanten und Lob und  ggf. ist dann auch den Niederschlag bei den "Zehnteln".

Wir haben lediglich einen Mandanten, der UO wieder aufgekündigt hat, was jedoch andere Gründe hatte.

UO ist zwar immer noch nicht das "Benutzerfreundlichkeitsparadies", ist jedoch gegenüber der Vorgängerversion deutlich verbessert.

Unabhängig des Systems wollen wir doch mit der Digitalisierung ein gewisses Maß an unabhängig erreichen. Digitale Dokumentenablage, digitale Buchführung, digitale Personalakte, Vieles in der Cloud, Einiges auf dem Server . . . Ich höre heute noch Argumente, wie "ja, wenn dann das Internet ausfällt"- ja und, dann surfe ich halt ein wenig 😉 Spaß beiseite.

Die "downtimes" der letzten 7 Jahre lassen sich an zwei Händen abzählen, wobei die Meisten schon länger zurückliegen.

Zwischenzeitlich arbeiten meine Mitarbeiterinnen, vor allem in Stoßzeiten, sehr gerne von zu Hause. Ja was macht man, wenn die beiden Kleinen einen am Sonntag morgen in aller Früher rausholen und dann sitzen lassen - Buchführung, klar !

Ich bin kein DATEV-fanboy, aber ich arbeite doch sehr gerne mit den Systemen. Ob jetzt ein Internet Explorer zeitgemäß oder toll oder nicht ist, spielt doch keine Rolle.

Wir raten unseren Mandanten einfach, Sie sollen sich den IE exklusiv der DATEV reservieren, was an sich auf positive Resonanz stößt.

Ich arbeite ebenso IE für DATEV; Mozilla für alle beruflichen Rechtsdatenbanken von Dritten und Chrom ist für den Allgemeinbetrieb.

Niemand beschwerte sich über den IE i.Z. mit der DATEV, weil er ein schlechter Browser sei (warum überhaupt? Weil es die landläufige Meinung ist? Teile ich übrigens nicht.)

So jetzt zurück an die 2015er, da bin ich und Herr Eberhardt sicher die Einzigen mit diesem "Privileg" . 😉

Wenn jemand bspw. eine Drittlösung wie Lexoffice präferiert oder UO graphisch nicht ansprechend findet, auch gut. Primär "verkaufe" ich das Produkt, was mir am geläufigsten ist, da wir sehr oft auch technischen Support geben und das Kundenbindungssegment für rentable Aufträge beachtenswert ist.

@0815: Der Rat ist Banane, bitte schnell wieder die 2 Cent einstecken und nichts für Ungut.

Ich möchte meinen Lösungsansatz nicht als die einzige und beste Lösung bewerben und sicher habe auch ich noch technische Defizite bezüglich digitaler Buchführung und andere Anwender ebenso geschickte Arbeitsabläufe.

In den letzten Jahren hat sich dieses Modell eben bei uns in der geschilderten Form nach und nach etabliert.

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theo
Meister
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Alle 4.3-Rechner, die ich selber zu verantworten hatte, wurden umgestellt. Ein paar Altmandate laufen so noch mit, aber das entzog sich dann meiner Verantwortung.

Die Belegführung ist nicht komplett digital, aber so immer noch effizienter. Der Mandant muss nicht sortieren, der Buchhalter nur Rechnungen runterbuchen.

in dubio pro theo
p_w
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Hallo zusammen,

wir empfehlen auch, 4/3er Mandanten mit UO auf OPOS-Mandate umzustellen. Wir haben noch einen 4/3er Mandanten, der tatsächliche seine eingescannten Belege mit dem Kontoumsatz verknüpft.

Dennoch kann es nicht sein, dass wir unseren Mandanten Microsoft und den Internet Explorer aufzwingen müssen. Daher empfehlen wir auch immer mehr (vor allem bei apple Usern) Lexoffice.

Auftragswesen online können wir als Kanzlei leider nicht empfehlen, das Pendant dazu in Lexoffice kenne ich nicht, aber wer eine ordentliche Rechnung schreiben will (gerade Handwerker benötigen spezielle Rechnungsprogramme), der soll sich doch bitte eihn vernünftiges Programm besorgen...alle unsere bisherigen Auftragswesen online-Nutzer haben den Einsatz dieses Tools bereits bereut und es gekündigt. Die Stärke der DATEV liegt eben im Bereich der Buchführung etc.

Viele Grüße, Lars Peters

akinast
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Hallo,

als  IT versierter Anwender kann ich dem Beitrag nur zustimmen. Ich nutze UO mit Auftragswesen. Ich hatte vorher Quickbooks und wollte besser mit dem Steuerberater zusammenarbeiten. Leider vermisse ich beim Einrichten von UO durch meinen Steuerberater den einen oder anderen Tipp. Ausgangsrechnungen erstelle ich mit Auftragswesen. Debitoren lege ich mit von Steuerberater abgestimmten Konten an. Eingangsrechnungen scanne ich und führe die Zahlung über das Bankmodul aus. Was ich vermisse ist eine gute Verwaltung der offen Posten für die Debitoren. Ich lese zwar die Bankbuchungen ein, weise diese den Ausgangsrechnungen zu, habe aber ein Problem der Transparenz bei den Kunden, die mit Raten die Rechnungen bezahlen. Erst wenn meine Steuerberater den Monatsabschluss gebucht habe, habe ich bei OPOS eine Übersicht. Jedoch sehr spät. Gibt es da einen Tipp? Ferner wäre ich daran interessiert wie die Belege am besten archiviert werden. Mein Steuerberater meint, dass ich es mir sparen kann die Bankbuchungen den Belegen im Bankmodul zuzuordnen. Die Zuordnung bringt Ihm nichts. Für mich ist es nur Mehraufwand. Ich habe zwar Regeln hinterlegt, aber die Zuordnung Bankbuchungen zu Eingangsrechnungen kostet trotzdem Zeit. Gibt es nicht einen Leitfaden für die Einstellungen und eine usecaseorientierte Doku? Ich habe die Doku von Datev gekauft, die ist jedoch fern von den Geschäftsprozessen.

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rahagena
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Wir haben ebenfalls mit verschiedenen Varianten experimentiert und hierbei viel Zeit verplempert.

Mit einer Ausnahme stellen wir alle auf OPOS um: Wenn der Mandant selber Lust hat, die Belege in Bank online zuzuordnen, kann er das gerne tun. Dann können wir die Bankdaten gleich mit den passenden Belegen abrufen und entsprechend verbuchen. Wir haben eine Freiberuflerin, die relativ wenig Kostenbelege und (tatsächlich) Spaß bei der Zuordnung hat. Aber auch Ihre Ausgangsrechnungen buchen wir auf Debitoren-Konten, um die Umsätze in dem Monat zu erfassen, in dem die Rechnung geschrieben wurde.

OPOS hat ja nicht nur in der Bearbeitung Vorteile, auch die Auswertungen werden im Allgemeinen deutlich genauer, wenn nicht nur der Zahlungsfluss betrachtet wird.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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rahagena
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Erst wenn meine Steuerberater den Monatsabschluss gebucht habe, habe ich bei OPOS eine Übersicht. Jedoch sehr spät. Gibt es da einen Tipp? Ferner wäre ich daran interessiert wie die Belege am besten archiviert werden. Mein Steuerberater meint, dass ich es mir sparen kann die Bankbuchungen den Belegen im Bankmodul zuzuordnen. Die Zuordnung bringt Ihm nichts.

"Monatsabschluss" ist hier das Problem. Die offenen Posten werden in Kanzlei-Rechnungswesen bearbeitet, wenn Sie diese zeitnäher ausgewertet haben wollen, sollte Ihr Berater nicht erst am 10. des Folgemonats buchen sondern so, wie Sie es brauchen, z.B. ein Mal in der Woche oder an festen Tagen im Monat den laufenden Monat.

Die Archivierung der Belege erfolgt bereits dadurch, dass Sie diese nach UO hochladen oder meinen Sie die physischen Original-Belege?!

Und wenn Sie komplett OPOS buchen, ist die Zuordnung im Bankmodul tatsächlich überflüssig.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
akinast
Beginner
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Danke für den Hinweis Monatsabschluß, dies habe ich schon mit meinen Steuerberater geklärt. Hinsichtlich der Archivierung der Beleg gehe ich wie folgt vor:

1. Scannen der Belege

2. Hochladen in UO (damit ist der Beleg ja archiviert, jedoch nicht nicht bearbeitet)

3. Unbearbeite Belege bearbeiten -> Belgdaten bearbeiten, Geschäftspartner Name, Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag prüfen, ggf Notiz hinzufügen, bei Rechnung Überweisung erstellen

4. Speichern und weiter -> Beleg erhält den Bezahl-Stepel in rot

Wenn ich dann in der Belegübersicht gehe, sehe ich links eine Baumstruktur mit: Alle Belege, Posteingang, Belegablage mit Unterordner Buchführung mit Unterordner Buchführung 2018... . Wie ist die Logik hinter dieser Ordnerstruktur oder kann mir das egal sein? Soll ich hier etwas mit meinem Steuerberater abstimmen?

Übrigens: Gibt es eine Empfehlung welche Belegtypen sinnvoll sind. Ich habe folgende eingerichtet: Rechnungseingang-Überweisung, Rechnungseingang-Lastschrift, Kasse, Kontoauszüge Bank (hier scanne ich meine Kontoauszüge ein) , Kontoauszüge Kreditkarte (hier scanne ich den Kontoauszug der Kreditkarte ein), Kreditkarte, Rechnungsausgang.

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andreashausmann
Erfahrener
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Ich kann mich den Kollegen nur anschließen.

Bei uns werden fast alle Unternehmen online Mandanten mit offenen Posten erfasst. Dies hat den Vorteil, dass die Bearbeitung jedes Unternehmen online Mandanten erst einmal standardisiert ist. Individuelle Abweichungen gibt es ja ohnehin noch genüge.

Mit LEXoffice haben wir auch schon Erfahrungen gesammelt. Das Programm hat derzeit echt viele stärken, wie die Mobile App und die Schnittstellen. Leider ist es an entscheidenden Punkten wie der Bank nicht zuverlässig genug. Hier habe ich die Erfahrung gemacht, bzw. mache Sie noch, dass es regelmäßig zu Differenzen beim Banksaldo kommt, weil LEXoffice die Kontoführungsgebühren merkwürdig verarbeitet und, keine Ahnung warum, manchmal Kontobewegungen "verschlampt".

Deswegen habe ich hier einmal zusammengefasst, wie die Zusammenarbeit via LEXoffice funktionieren kann: https://medium.com/@a.hausmann89/lexoffice-datev-c92226a11989

Es ist grundsätzlich eine gute und auch günstige Lösung, allerdings mit einigen Ecken und Kanten.

Bei einem Mandanten mit 4/3-Rehnung haben wir noch den Buchhaltungsbutler im Einsatz. Das ist meiner Meinung nach die beste Lösung für eine schlanke Buchhaltung und damit für 4/3-Rechner. Der Buchhaltungsbutler kann zwei E-Mail-Adresse für den Belegimport und ordnet diese mit einer recht guten Zuverlässigkeit automatisch den richtigen Kontoumsätzen zu (kontiert sogar recht gut vor). Paypal, Kreditkarten und auch "DATEV Problembanken" wie N26, Fidor, etc lassen sich hier teilweise einbinden oder komfortabel einlesen. So kann zB auch auf Kreditkartenkonten den Bewegungen Belege zugeordnet werden. Auf Wunsch können Rechnungen auch kreditorisch erfasst werden.

Ist alles zugeordnet, können die Daten per DATEV XML Schnittstelle als Buchungsätze mit Belegen in DUO und KaRewe übernommen werden. Anschließend muss nur noch korrigiert werden.

Ich habe den Prozess für Präsentationszwecke, hier auch einmal dargestellt: DIGI-HACK 3 | Vorbereitung der Buchhaltung automatisieren - YouTube

Allerdings lebt bei uns vorrangig der Standard, deswegen wird der Großteil der Mandanten weiterhin auf Unternehmen online und OPOS gebucht.

Gelöschter Nutzer
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Hilft das eventuell für 4/3 ?

Info DB 9211372

mosachse
Fachmann
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Vielen lieben Dank für den Hinweis.

Das Dokument beschreibt genau unseren Lösungsansatz 1, welchen ich in meinem ursprünglichen Post beschrieben habe.

Vor allem aufgrund der beschriebenen Schwächen und fehlenden Weiterentwicklung des DATEV-Portals ist das Problem so derzeit nicht zufriedenstellend lösbar.

Wir hoffen perspektivisch auf den FiBU-Buchungsautomaten, der ja auch auf der grundsätzlichen Lösung hier im Thread (OPOS) basiert.

Danke dennoch und viele Grüße

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Lösungsansatz: Auch Nicht-Opos-Mandate auf OPOS umstellen

    • Hier haben wir keine Erfahrungen
    • Verbuchen andere Kanzleien Mandanten wie Ärzte oder kleinere Unternehmen teilweise mit OPOS?

Unsere zentrale Frage:

Wie arbeiten andere Kanzleien mit Nicht-OPOS-Mandaten über digitale Belege zusammen?

Hallo Herr Mosachse,

digitale Buchhaltung heißt bei uns OPOS-Buchhaltung, OHNE Einschränkung. Durchwegs positive Erfahrungen!

Dieses Thema wurde auch bereits in div. Threads beleuchtet. Die 4/3-Lösung der DATEV ist aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll, Außer der Mandant ordnet zuverlässig die Belege den Kontoumsätzen zu, weil er diesen Vorgang als Prüfung für sein Unternehmen nutzt. Selbst in diesem Fall kann eine OPOS-Buchhaltung zeitlich genauso gut laufen und mit OPOS haben Sie immer eine qualitativ hochwertigere Buchhaltung erstellt!

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
bfit
Meister
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Moin,

nur ganz kurz zwei Anmerkungen meinerseits:

Ich nutze bei meinen NICHT-OPOS- Mandanten den Lösungsvorschlag der DATEV für 4/3-Rechner (also ihren Ansatz 1). Das Zuordnen der Belege durch den Mandanten in Bank online hat den erheblichen Zusatznutzen, dass der Mandant relativ komfortabel feststellen kann, ob er alle Belege hochgeladen hat, und dann noch fehlende Belege direkt hochladen kann. Hierzu wird beim Feld Status der Filter "ungeprüfte" eingestellt und immer wenn der Mandant wieder Belege zugeordnet oder Kontoumsätze auf geprüft geändert hat, kann er zugucken, wie die Arbeit weniger wird . Meine Mandanten pflegen die Belege aber auch nur 1 oder 2 mal pro Monat in UO ein. Den DATEV-Zahlungsverkehr online habe ich meinen Mandanten noch nie empfohlen, da ich hier zu viele Probleme gesehen habe.

Bei Ihrem Lösungsansatz 4 würde ich Ihnen empfehlen, dass Ihre Mitarbeiter die Belege nicht in Kanzlei-Rewe zuordnen sollten, sondern in UO beim Mandanten - so wie es auch für den Mandanten vorgesehen ist. Ich bin der Ansicht, dass dies komfortabler und schneller geht, habe es aber noch nie verifiziert (also mit der selben Buchhaltung auf beiden Wegen ausprobiert und die Zeit gestoppt).

Viele Grüße und ein ebenfalls ein schönes Wochenende!

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Bei Ihrem Lösungsansatz 4 würde ich Ihnen empfehlen, dass Ihre Mitarbeiter die Belege nicht in Kanzlei-Rewe zuordnen sollten, sondern in UO beim Mandanten - so wie es auch für den Mandanten vorgesehen ist. Ich bin der Ansicht, dass dies komfortabler und schneller geht, habe es aber noch nie verifiziert (also mit der selben Buchhaltung auf beiden Wegen ausprobiert und die Zeit gestoppt).

Das Gefühl teile ich. Ich würde es auch so umsetzen, wenn explizit 4/3-Buchungsverhalten genutzt werden soll! Welcher Weg schneller ist? Wenn alle Mechaniken vernünftig greifen, dann kann nur der Weg von Frau Fitschen schneller sein!

Wichtig zu wissen. Die Zuordnung der Belege muss getroffen werden, bevor die Bankbuchungsvorschläge ins Rechnungswesen importiert werden. Erst bei Übergabe der Bankbuchungsvorschläge wird geprüft ob für die Kontoumsatzposition auch ein verknüpfter Beleg vorhanden ist, d.h. vor Verbuchung zwingend prüfen ob allen Kontoumsätzen ein Beleg zugeordnet ist, falls ein Beleg notwendig ist. Über die Einstellungen beim Belege buchen kann dann entschieden werden, wie die verknüpften Belege und die elektronischen Bankbuchungssätze beim Digitalen Belegbuchen zusammenwirken sollen. Ich empfehle Ihnen hier folgende Einstellungen zu setzen:

416757_pastedImage_6.png

416756_pastedImage_5.png

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
mosachse
Fachmann
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Danke nochmals an alle für die Beiträge.

Den Thread habe ich ja vor ca. 2,5 Jahren eröffnet. Mittlerweile haben wir die Bearbeitung von Mandanten, die ursprünglich ohne OPOS gebucht wurden, größtenteils auf OPOS-Buchhaltungen umgestellt.

Es ist die beste Lösung, jedoch ist der Aufwand nicht ohne.Dafür ist natürlich die betriebswirtschaftliche Aussagekraft viel höher als ohne OPOS.

Mit OPOS gibt es regelmäßig Abstimmarbeiten und der Ausgleich der offenen Posten funktioniert oftmals nicht automatisch ("grüne Lampen teilweise eher selten beim Auflösen der Banken"). Es gibt unzählige Probleme, die einen wirklich automatischen Ausgleich verhindern:

  • Rechnungsnummer nicht oder nicht exakt in Verwendungszweck
    • z.B. bei EC-Zahlung, PayPal, Amazon, etc.
    • Rechnungsnummer unvollständig, oder mit Leerzeichen
    • mehrere Rechnungen werden überwiesen
  • Skonto
    • meines Wissens nie grüne Lampe
    • Auch nicht wenn in Geschäftspartner-Stammdaten 2% od. Ähnliches hinterlegt werden
  • Unklarer Geschäftspartner
  • usw.

Noch dazu kommt es natürlich zu Problemen, wenn der ursprüngliche Beleg schon fehlerhaft in der debitorischen / kreditorischen Buchung erfasst wurde.

Außerdem können schwerwiegende Fehler in der Datenübermittlung gemacht werden. z.B. Lieferscheine statt Rechnungen übermittelt und evtl. auch gebucht, Keine Seitentrennung beim Scannen und damit Übersehen der Buchung, doppeltes Scannen  und evtl. doppelte Buchung (gibt Prüfung in ReWe aber es kann dennoch Probleme geben), etc.

Von automatischem Auflösen der Banken kann nicht ansatzweise gesprochen werden. Dies ist natürlich auch mandatsabhängig.

Bei einer primitiven EÜR-Buchhaltung stellten sich diese Punkte natürlich nicht ("Beleg anhängen an Bankbuchung soweit verfügbar und fertig). Die Aussagekraft der Buchhaltung ist dafür natürlich sehr gering.

Daher haben wir wie gesagt auch auf OPOS umgestellt.

Der zukünftige FiBu-Buchungsautomat basiert übrigens auch auf OPOS. Wie die angesprochenen Probleme wie EC und Co. da in den Griff bekommen werden können, muss man abwarten. Eine nennenswerte Weiterentwicklung der DATEV in diesen Punkten hat in den letzten Jahren nicht stattgefunden. Grundüberlegung ist: "TischlerMUSTER" überweist die Lieferantenrechnunng "12345" an "HäcknerLIEFERANT" und das wars. EC, PayPal- oder Amazon- Transaktions-IDs usw. müssen mit Zusatzlösungen bearbeitet werden.

EDIT: inhaltliche Ergänzung im letzen Absatz

Schönes WE

bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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Ich hol den Beitrag von @mosachse mal wieder nach oben,

 

Wir haben uns entschieden auch die EÜR Mandanten auf OPOS zu "heben". 

 

Bisher (analog) haben uns diese Mandanten die Kto-auszüge sortiert und die Belege dazu geheftet. 

 

Aktuell werden die Belege nach DUO (Standard) hochgeladen und vom Mandanten erfasst und ggf. auch bezalt. 

Außerdem haben wir die Mandanten gebeten / genötigt auch in Bank Online jeden Kontoumsatz zu prüfen. Entweder per Regel oder ggf. manuell den Beleg suchen und zuordnen. 

Wir haben mit dem Mandanten vereinbart, dass bis zum 15. des Folgemonats alle Haken grün sein müssen.

Das klappt mittlerweile ganz gut. Ohne das hatten wir oft fehlende Belege... 

 

In Rewe haben wir dann RE / RA über OPOS gebucht und dann die Bank eingespielt. 

 

Gerade bei den EÜR - Mandanten zeigt sicher aber kein (Zeit-)Vorteil. Vielmehr ist durch die aufwendigere Abstimmarbeit nun der Fibu-Aufwand eher gestiegen. Klar wird die Fibu "genauer". Aber unter Kosten-/Nutzenaspekten sind wir doch wieder am zweifeln ob wir nicht wieder zurückstellen sollen auf das alte "Format" und dann nur in Rewe die Bankkontoumsätze holen - dann halt mit dem zugeordneten Beleg. 

 

Gibts da (aktuelle) Erfahrungen oder Entwicklungen? Der Thread hier ist ja doch schon etwas älter...  

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Den einzigen Aufwand den ich mir sparen würde, einzelne Kreditoren und Debitorenkonten anzulegen. Dies kann meiner Erfahrung nach ein echter Zeitfresser sein. Dadurch wird die Aussagekraft nicht wirklich reduziert, aber die Fehleranfälligkeit beim Buchen und die Abstimmarbeit wird erheblich vereinfacht. 

#sendepause MfG Tobias Ettl
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letzte Antwort am 09.09.2020 09:26:32 von Marcus_Reichl
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