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Frage an erfahrene Anwender: Digitale Belege bei Nicht-OPOS-Mandanten

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letzte Antwort am 09.09.2020 09:26:32 von Marcus_Reichl
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Marcus_Reichl
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Nachricht 31 von 33
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Hallo @bernhard_holleitner,

 

ich finde den Threat nach wie vor hoch aktuell, denn so wirklich ist das Problem ja noch immer nicht behoben (meiner Meinung nach).

Gerade die Mandanten finden ja den Vorgang - so wie im ursprünglichen Beitrag beschrieben - mit Belegen an den Buchungssatz anheften nicht wirklich "smart" - und ich kann dies voll und ganz verstehen.

 

Anfangs hatte ich probiert, diese Variante bei den Mandanten umzusetzen, bin dabei aber auf, gelinde gesagt, wenig Gegenliebe gestoßen. Sodass ich meine 4-3er mehr oder weniger alle auf OPOS umgestellt habe bzw. gerade dabei bin.

 

Ich sehe dabei jedoch auch ein Problem für den Mandanten, bei dem ich gern wissen würde, wie Sie oder auch die anderen Mitleser hier umgehen:

 

Sofern die 4-3-FiBu über OPOS gebucht wird und - wie im Regelfall üblich - zum Monats- bzw. Jahresende noch offene Posten vorhanden sind, wird dies in Summe über EINEN Sammelposten korrigiert (in der BWA und auch in der Anlage EÜR). Im Fall der BWA macht dies einen Vorjahresvergleich oder einen Vergleich, in welchem Bereich bspw. Kosten gestiegen sind, vollkommen zunichte. In der Anlage EÜR in der EStE wird dies über den Wareneinsatz korrigiert, was bei 4-3ern (v. a. Ärzten) regelmäßig zu Rückfragen durch das FA führt.

Die Belege jedoch in den Vorlauf zu verbuchen, in dem sie gezahlt wurden, halte ich wiederum für nicht praktikabel, da u. U. für jeden 2. Beleg der Stapel gewechselt werden muss...

 

Die DATEV hat hier m. W. n. noch immer keine Lösung gefunden.

 

Wie gehen Sie mit diesem Problem um?

sheyer
Beginner
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Nachricht 32 von 33
299 Mal angesehen

Um wenigstens noch "Pro-Argumente" in den Raum zu stellen warum sich die Belegerfassung auch bei 4/3-Rechner lohnen:

>Schnittstelle zum Bankenprogramm und damit verbunden die Abwicklung des Zahlungsverkehr

>Übersicht der noch offenen Rechnungen

 

Das Problem mit dem Sammelposten ist leider noch immer akut und wird seitens der Datev wohl auch nicht behoben, da ab der neuen Abschlussversion mit Zuordnungstabellen gearbeitet wird und sich das Problem damit (wie auch immer) beheben lassen soll. Gerade bei Freiberuflern ohne Wareneinsatz ist dieser Sammelposten ungeschickt gewählt, aber lt. telefonischer Aussage der Datev musste man sich halt entscheiden. 

Marcus_Reichl
Beginner
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Nachricht 33 von 33
295 Mal angesehen

Na da können wir ja gespannt bleiben, wie die DATEV das umsetzen wird...

 

Meiner Meinung nach ist das Problem doch eigentlich für einen großen Mandantenkreis zutreffend, warum wird sich diesem dann nicht angenommen?

Rein programmiertechnisch sollte es doch hinzubekommen sein, Aufwandsbuchungen erst dann in die BWA einfließen zu lassen, wenn sie bezahlt worden sind...

 

Die Vorteile von @sheyer sind tatsächlich gut, gerade mit der Bankenschnittstelle über HBCI können bei kostenempfindlichen Mandanten die Gebühren im Rahmen gehalten werden.

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letzte Antwort am 09.09.2020 09:26:32 von Marcus_Reichl
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