Hallo Herr Heim, ich habe einen Mandanten, der möchte UO durchgehend für die digitale Belegverwaltung nutzen, aber die Buchhaltung in der Kanzlei belassen. Die Erlöse werden über eine Schnittstelle importiert (natürlich noch ohne Belegbild). Die PayPal-Umsätze können zur Zeit in der Buchhaltung nur durch die Zuordnung der Papierbelege den OPOS-Konten zugeordnet werden. Mit einer Mischform (weil dann doch noch Ordner ausgetauscht werden müssten) ist der Mandant nicht zufriedenzustellen.
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