Hallo zusammen, bei Zahlungseingängen und -ausgängen mit Skontoabzug werden Sie vom Programm durch eine Skontoprüfung unterstützt. Dabei werden der Skontobetrag, der entsprechende Prozentsatz und der ursprüngliche Steuersatz der Rechnung angezeigt. Zusätzlich prüft das Programm anhand der jeweiligen Zahlungsbedingung, ob der Skontoabzug berechtigt ist. Die Skontoprüfung ist bei Ist- wie auch bei Sollversteuerung möglich. VORAUSSETZUNG - In den Eigenschaften Belege buchen unter Buchungssatz | Buchungserfassung muss bei BU-Schlüssel automatisch vorschlagen das Kontrollkästchen aktiviert sein. - Die OPOS-Nutzung ist aktiviert. - Sie befinden sich im Belege Buchen I Modus "Zahlungen buchen". AUFRUF Sie befinden sich im Belege buchen im Modus Zahlungen buchen. Das Dialogfenster Zahlungen buchen (OPOS-Suche) ist geöffnet. VORGEHEN Erfassen Sie im Fenster Zahlungen buchen (OPOS-Suche) das Buchungsdatum sowie die gesuchte Debitoren- oder Kreditoren-Nummer und bestätigen Sie mit OK. Existiert für den gesuchten Debitoren / Kreditoren nur eine einzige offene Rechnung, wird Ihnen diese unmittelbar in der Buchungszeile angezeigt. Existieren mehrere offene Rechnungen, wird das Dialogfenster Zahlung bearbeiten angezeigt.Markieren Sie die Rechnung, für die Sie einen Zahlungsvorgang erfassen möchten, und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK.Die Ausgleichsbuchung wird Ihnen in der Buchungszeile angezeigt. Überschreiben Sie den ursprünglichen Zahlbetrag mit dem verminderten und aktivieren Sie mit der Taste F2 die Skontoprüfung. Der ermittelte Skontobetrag, der entsprechende %-Satz und der ursprüngliche Steuersatz werden angezeigt.Übernehmen Sie die ermittelten Werte mit Skonto übernehmen. Der Skontobetrag und der Steuerschlüssel werden in die Buchungszeile eingetragen. Schließen Sie den Buchungssatz mit + ab. Der Offene Posten wird ausgeglichen, der Differenzbetrag wird unter Berücksichtigung des Steuersatzes auf das Konto Erhaltene oder Gewährte Skonti gebucht. HINWEIS Keine Skontoprüfung bei manueller Skontoerfassung Wenn Sie die im Programm integrierte Skontoprüfung nicht nutzen und stattdessen in der Buchungszeile im Feld Skonto den Betrag manuell erfassen, findet keine Skontoprüfung statt. In diesem Fall müssen Sie gegebenenfalls einen Steuerschlüssel erfassen. Geben Sie hier keinen Steuerschlüssel ein, wird automatisch das Skonto-Konto mit dem vollen Regelsteuersatz herangezogen und unter Umständen ein falscher umsatzsteuerlicher Sachverhalt erfasst. Eine Übersicht der zulässigen Steuerschlüssel finden Sie in der Hilfe im Programm. Wählen Sie Hilfe | Inhalt, Index und Suchen | Register Index und erfassen Sie den Suchbegriff Steuerschlüssel. Doppelklicken Sie anschließend auf Übersicht. Alle Informationen zum Thema Zahlungen buchen finden Sie im Informations-Dokument http://www.datev.de/info-db/1036102 Mit freundlichem Gruß, DATEV eG Selina Gottwald Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
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