Hallo,
wir haben jetzt die Anforderung der Arbeitsagentur erhalten für einen am 31.12.2016 ausgeschiedenen Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung zu übermitteln. Geht das überhaupt noch?
Alles was ich bisher gelesen habe kann man die spätere Übermittlung noch "anschubsen" indem man unter den Nachberechnungen Wert = 1 und BS = 96 eingibt. Aber ich kann ja gar nicht mehr 12/2016 in den Nachberechnungen eingeben?
Bevor ich weiter irgendwas probiere wäre es schön zu wissen ob sich das probieren überhaupt lohnt.
Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.
Hallo Frau Kowollik,
eine elektronische Übermittlung über LODAS ist -wie Sie selbst schon vermutet haben- nicht mehr möglich.
Viele Grüße
Uwe Lutz
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!