@justkul84 schrieb: Was passiert, wenn unser Mitarbeiter länger als 78 Wochen krank ist und Arbeitslosengeld beantragen muss? Welche Daten muss ich im SV-Meldeportal eintragen, und worauf sollte ich dabei besonders achten? Warum wollen Sie das SV-Meldeportal nutzen? MIt LODAS steht Ihnen ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm zur Verfügung, bei dem im Hintergrund viele Prüfroutinen laufen, um korrekte Meldungen zu erzeugen. Einen Anspruch auf Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld hat ein Mitarbeiter erst dann, wenn er einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeits-/-minderungsrente beim Rentenversicherungsträger gestellt hat und dieser Antrag noch nicht abschließend beschieden wurde. Wer hingegen weiterhin krank ist und keinen Antrag auf diese Rente gestellt hat, fällt aus allen Sicherheitsnetzen: - Anspruch auf Arbeitsentgelt / Entgeltfortzahlung dem Arbeitgeber gegenüber besteht aufgrund der fortdauernden Krankheit nicht - Anspruch auf Krankengeld ist nach 78 Wochen ausgeschöpft. - Anspruch auf ALG I besteht nicht, weil der Mitarbeiter aufgrund seiner Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. VG
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