Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Einige Mitarbeiter sind zum 31.12.2025 ausgetreten, bekommen allerdings noch Prämien für 11/2025 und 12/2025.
Hier wurde mir geraten, das Vorjahr mit dem Entstehungsprinzip (bis zum 21.01.2026) abzurechnen, dies setze ich auch so um.
Bei der Durchsicht der Probeabrechnungen ist mir aufgefallen, dass für andere Mitarbeiter, die nicht austreten, aber ebenso Nachberechnungen für das Vorjahr erhalten, weniger Lohnsteuer anfallen würde, , wenn diese auch mit dem Entstehungsprinzip abgerechnet werden würden. Es wäre hier jedoch nicht zwingend erforderlich.
Spricht etwas dagegen, den gesamten Mandanten mit dem Entstehungsprinzip abzurechnen, oder ist es empfehlenswert, dies nur bei den Mitarbeitern umzusetzen, bei denen es wirklich zwingend erforderlich ist?
Vielen Dank vorab.
Hallo @LeDyb,
das Entstehungsprinzip ist nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.
In LODAS können Sie das Entstehungsprinzip in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit der Finanzbehörde in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar wählen.
Voraussetzung: In den Monaten Januar und Februar wurde noch nicht mit dem Zuflussprinzip auf das Vorjahr nachberechnet.
Halten Sie zur Klärung Rücksprache mit der zuständigen Finanzbehörde.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1034430.