Hallo, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt im Unternehmen aufgrund Krankheit ausfällt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet das Entgelt des Arbeitnehmers weiterzuzahlen. Wenn keine abweichende Regelung im Tarifvertrag vereinbart wurde, erhält der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums Krankengeld von der Krankenkasse. Bei Stundenlohnempfängern kann für Anwesenheitstage z. B. der Ausfallschlüssel 1 - Zeitlohn mit der Lohnart 1000 und für die Krankheitstage ab dem 15.10.2025 bis zum Austritt der Ausfallschlüssel K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch hinterlegt werden. Als Austrittsdatum ist der Tag zu schlüsseln an dem das Arbeitsverhältnis endet. In Ihrem Fall der 23.10.2025. Weitere Informationen zum Thema können Sie unserem Dokument 1028719 EEL-Bescheinigung bei Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt für Stundenlohnempfänger erstellen entnehmen.
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