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Lohn und Gehalt 15.5 Baulohn - Urlaub aus Vorarbeitgeber wird nicht angerechnet

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letzte Antwort am 16.01.2026 08:14:02 von Nina_Schöneweis
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mkolesnyk2025
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem im DATEV Baulohn und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich arbeite mit DATEV Lohn und Gehalt Version 15.5.

Seit dem 01.12.2025 ist bei unserem Mandanten ein neuer gewerblicher Mitarbeiter beschäftigt.
Zuvor war er bis zum 30.11.2025 bei einem anderen Arbeitgeber angestellt.

Die Angaben zum Vorarbeitgeber habe ich unter
Erfassen → Stammdaten → Baulohn → Vorarbeitgeber-Werte
erfasst (Urlaub laufendes Jahr, aufgelaufenes Urlaubsentgelt sowie Vortrag von Urlaubstagen für 2025 - 7,42 Tage)

Zum Sachverhalt:

  • Der Mitarbeiter hat im Dezember 2025 anteilig 2,5 Urlaubstage erworben.

  • Im Dezember hat er insgesamt 6 Urlaubstage genommen.

  • Insgesamt besteht somit ausreichend Urlaubsanspruch inkl. Vorarbeitgeber.

Jetzt zu meinem Problem:
Beim Erfassen der Urlaubstage lässt mich das Programm jedoch nur 2 Tage als Urlaub erfassen.
Für die restlichen Tage erscheint folgende Fehlermeldung:

Fehler LN10952:
Sie haben im Monat 12/2025 als genommenen Urlaub 6,00 Tag(e) erfasst.
Im Monat 12/2025 besteht aber nur ein Urlaubsanspruch von 2,00 Tag(en),
da aufgrund der kaufmännischen Rundung 1,0 Urlaubstag ins Folgejahr übertragen wird (§ 8 Ziffer 2.7. BRTV).
Erfassen Sie nur so viel Urlaub wie Anspruch besteht.
Geben Sie die restlichen Tage als unbezahlten Urlaub ein, falls der Mitarbeiter nicht arbeitet.

Unbezahlten Urlaub kann ich hier eigentlich nicht erfassen, da der Mitarbeiter ja noch ausreichenden Urlaubsanspruch aus der Vorbeschäftigung hat.

Meine Frage ist daher:
Wie kann ich den Urlaub korrekt erfassen, sodass die 6 genommenen Urlaubstage im Dezember auch richtig als Urlaub berücksichtigt werden?
Gibt es hierfür eine spezielle Einstellung oder einen anderen Weg in DATEV?

Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung!

Viele Grüße
Marie

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Hallo Marie,


diesen Sachverhalt müssen wir genauer prüfen. Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.01.2026 08:14:02 von Nina_Schöneweis
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