Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Mahlzeitenabrechnung bzw. Darstellung. Bis jetzt wurde pro Mahlzeit vom Lieferanten maximal 7,67 € abgerechnet, hier wurden die 4,57 € amtlicher Sachbezugswert pauschal auf der Lohnabrechnung versteuert. Nun wird das Essen des Lieferanten erhöht auf 8 € pro Mahlzeit. Kann ich hier folgendes auf der Lohnabrechnung abrechen: LA 2820 SB-Essensgeld, p. St. 4,57€ LA 9002 Nettoabzug Eigenanteil Essensgeld -0,33 € LA 9003 Essensgeld -4,57 € Oder denke ich hier falsch? Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
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