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Auszubildender besucht Berufsschule mit Übernachtung

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letzte Antwort am 16.12.2025 09:39:47 von MSCH1108
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MR_Hartlich
Beginner
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Nachricht 1 von 4
300 Mal angesehen

Hallo alle zusammen,

da ich so einen Fall noch nicht hatte und ich auch hier im Internet nicht fündig wurde hoffe ich auf eure Hilfe.

Unser Mandant hat ab 01.09. einen Azubi der die Berufsschule in einem andern Ort besucht. Hier wird er übernachten müssen. Kann der Arbeitgeber direkt die Kosten übernehmen oder muss der Azubi die Kosten tragen um sie dann erstattet zu bekommen? Wie wird das ganze dann auf der Lohnabrechnung abgebildet?

Die Fahrtkosten (Zug) sowie die Verpflegungsmehraufwendungen können vom AG ausbezahlt werden.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

M. Reiger

GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
289 Mal angesehen

Hallo,

 

geht beides, besser wäre es wenn der AG die anfallenden Kosten direkt übernehmen würde. 

 

Beste Grüße

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
230 Mal angesehen

Sollte der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt sein, würde es naheliegen, dass er die Übernachtung bucht und bezahlt, auf dass es eine ordnungsgemäße Rechnung gibt! 

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MSCH1108
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
70 Mal angesehen

Guten Morgen:-)

 

Habe auch so einen Fall, wo der Auszubildende während der überbetrieblichen Ausbildung übernachtet hat. Wir haben die Rechnung auf unsere Firma ausgestellt vorliegen, wir sind vorsteuerabzugsberechtigt. Können also die 7% Vorsteuer abziehen.

Welchen Konto SKR03 verwendet ihr da? 4660 Reisekosten Arbeitnehmer?

 

Vielen Dank für die Rückmeldung.

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letzte Antwort am 16.12.2025 09:39:47 von MSCH1108
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