Hallo alle zusammen,
da ich so einen Fall noch nicht hatte und ich auch hier im Internet nicht fündig wurde hoffe ich auf eure Hilfe.
Unser Mandant hat ab 01.09. einen Azubi der die Berufsschule in einem andern Ort besucht. Hier wird er übernachten müssen. Kann der Arbeitgeber direkt die Kosten übernehmen oder muss der Azubi die Kosten tragen um sie dann erstattet zu bekommen? Wie wird das ganze dann auf der Lohnabrechnung abgebildet?
Die Fahrtkosten (Zug) sowie die Verpflegungsmehraufwendungen können vom AG ausbezahlt werden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
M. Reiger
Hallo,
geht beides, besser wäre es wenn der AG die anfallenden Kosten direkt übernehmen würde.
Beste Grüße
Sollte der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt sein, würde es naheliegen, dass er die Übernachtung bucht und bezahlt, auf dass es eine ordnungsgemäße Rechnung gibt!
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