@rschoepe schrieb: bzw. bei Kunden die abweichende Kundennummer in eurem Rechnungsprogramm. Nachtrag dazu: sinnvollerweise solltest du aber schauen, dass die Kundennummer auch die Kontonummer ist. Dann braucht man z.B. bei der Kontrolle der OPOS-Liste nicht noch hin und her "übersetzen". 😉
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Moin, derzeit erfolgt dort m.E. kein Abgleich. Ab Oktober 2025 wird aber VoP (Verification of Payee) umgesetzt, so dass dann durch die Bank die IBAN und der Empfängername abgeglichen werden. Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen - DATEV Hilfe-Center Viele Grüße Uwe Lutz
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Ich verstehe Ihre Skepsis. Der Umstieg ist in Absprache mit dem Steuerberater geplant worden. Die Probleme treten erst auf, seitdem es detaillierte Fragen zu bestimmten Themen gibt. Die Situation können wir auch nicht ganz nachvollziehen. @Alle: Vielen Dank für die Antworten, ich werde das klärende Gespräch mit dem Steuerberater suchen.
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Sie können beliebig oft die vorhandenen Buchungsperioden bereitstellen. Es werden halt immer nur die seit der letzten Bereitstellung neu erfassten Belege übergeben.
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