Nachdem ich von der Datev zur VDB, von dort zum FA und von dort zu, BZSt verwiesen wurde, hat uns heute jemand von der Datev angerufen und konnte uns endlich eine abschließende Antwort geben: Die ersten Mitteilungen wurden von der Finanzverwaltung letztes Jahr Nov./Dez. zum Abruf bereitgestellt. Da zu der Zeit der Ablauf aber noch sehr fehlerbehaftet seitens der Finanzverwaltung war, wurde der Abruf nach 2 Tagen gestoppt. Ein weiterer Anlauf erfolgte Angang Feb. 2025. Es wurden aber nur für die Kanzleien die Mitteilungen bereitgestellt, die zu dem Zeitpunkt auch schon die elektronische Bekanntgabe eingerichtet hatten. Fazit: Es werden nachträglich KEINE Mitteilungen bereitgestellt. In schriftlicher Form erfolgt ebenfalls keine Bekanntgabe. Letztlich ist es also so, wer zum 01.02.2025 keine elektronische Bekanntgabe eingerichtet hat, hat Pech gehabt. Das ist aber nicht dramatisch. Die Bekanntgabe der Wirtschafts-ID`s erfolgt dann auf den folgenden Bescheiden. Wer bereits eine USt-IdNr hat, erhält gemäß Öffentlicher Bekanntmachung keine weitere Mitteilung zur Wirtschafts-ID. Bei allen Mandanten, wo die USt-IdNr bereits in den Stammdaten hinterlegt sind, kann man diese in das Feld der Wirtschafts-ID übernehmen (Pfeil)
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