Zuerst würde ich mich fragen, mit welchem Stundenlohn der Urlaub bezahlt werden muss. Spielen nach der Krankheit Zuschläge von früher noch eine Rolle oder kann einfach der normale Stundenlohn genutzt werden. Im letzten Fall einfach den Stundenlohn als abweichenden Lohnfaktor in der Erfassungstabelle eintragen. Eventuell muss dazu vor die Spalte über Extras->Einstellungen Mandant und dann bei Tabellenaufbau hinzugefügt werden. Ansonsten würde ich gucken, wie hoch die Lohnfortzahlung vor dem Krankengeldbezug war und diesen Stundenlohn als abweichender Lohnfaktor nutzen. Der ist wahrscheinlich identisch mit dem Urlaubslohn. Als letzte Möglichkeit kannst du unter Personaldaten->Durchschnittspeicher->Durchschnitte1-10/Sonstige die Durchschnittsspeicherwerte für die Oktober, September, August, Juli, .... eintragen, je nachdem wie viele letzte Monate bei der LA 140 benötigt werden. Die Auswertung 530 mit den Durchschnittsspeicherwerten kannst du temporär anfordern oder in den Auswertungen Personalwirtschaft in Unternehmen online sehen.
... Mehr anzeigen