Hallo DZ1, die DFÜ-Sammler-Lizenz muss nur zugewiesen werden, wenn der DFÜ-Sammler direkt am Komm-Server gestartet wird. Wenn der DFÜ-Sammler am WTS mit dem angemeldeten Benutzer gestartet wird, dann muss die DFÜ-Sammler-Lizenz nicht zugewiesen werden, da der angemeldete Benutzer den DFÜ-Sammler startet und somit SEINE Benutzerlizenz genutzt wird. Unterstützend gibt es ein Dokument meiner RZ-Komm-Kollegen: DFÜ-Sammler und automatische Verarbeitung konfigurieren, dort Kapitel 2.1.3.1 DFÜ-Sammler als Benutzer einrichten. Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg Christian Tölle Technische Basis 2 DATEV eG
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