Hallo in die Runde,
wir führen gerade die von Datev erforderliche Umstellung auf Benutzerlizenzen durch. Wie verhält es sich mit dieser DFÜ Sammler Lizenz? Muss diese zwingend einem Benutzer fest zugeordnet werden? In den Hilfsinformationen konnte ich herauslesen das man, wenn man auf der Ampelsymbol der RZ Kommunikation klickt man erkennen kann wem der DFÜ Sammler bisher zugordnet war. Bei uns wird hier leider nichts angezeigt. Das ist nach den Punkt "DFÜ-Profil 2.WTS DFÜ im Netzbetrieb " Schluss.
Daher die Fragestellung ob die DFÜ Sammler Lizenz zwingend zugeordnet werden muss.
Lieben Dank
Aus den Empfehlungen hat der Thread nicht geholfen?: Gelöst: Lizenzumstellung: DFÜ-Sammler Zuordnung zu Benutze... - DATEV-Community - 554230
@DZ1 schrieb:....
Bei uns wird hier leider nichts angezeigt. Das ist nach den Punkt "DFÜ-Profil 2.WTS DFÜ im Netzbetrieb " Schluss.
Daher die Fragestellung ob die DFÜ Sammler Lizenz zwingend zugeordnet werden muss.
wenn der DFÜ Sammler nicht angezeigt wird, dann ist er auch nicht gestartet, dann braucht auch keine Lizenz zugeordnet werden.
Wenn der Sammler dann doch gestartet ist, dann muss die Lizenz dem Benutzer zugewiesen werden, der ihn gestartet hat.
Hallo DZ1,
die DFÜ-Sammler-Lizenz muss nur zugewiesen werden, wenn der DFÜ-Sammler direkt am Komm-Server gestartet wird.
Wenn der DFÜ-Sammler am WTS mit dem angemeldeten Benutzer gestartet wird, dann muss die DFÜ-Sammler-Lizenz nicht zugewiesen werden, da der angemeldete Benutzer den DFÜ-Sammler startet und somit SEINE Benutzerlizenz genutzt wird.
Unterstützend gibt es ein Dokument meiner RZ-Komm-Kollegen: DFÜ-Sammler und automatische Verarbeitung konfigurieren, dort Kapitel 2.1.3.1 DFÜ-Sammler als Benutzer einrichten.
Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg
Christian Tölle
Technische Basis 2
DATEV eG