@Elke3 schrieb: Hallo, ich habe nochmal eine Frage: wie verhält sich das im umgekehrten Fall. Beim Wechsel von Vollzeit auf geringfügige Beschäftigung. Vor allem beschäftigt mich hier die Frage der "Abmeldung" beim Finanzamt und damit die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung zum Wechseltermin. Können Sie mir hier auch weiterhelfen? VG Letztlich gilt hier das gleiche: Wenn der Wechsel zum Monatswechsel erfolgt, können Sie die PNr beibehalten und die Daten im neuen Monat entsprechend umschlüsseln. Mit der ersten Abrechnung der geringf. Beschäftigung erfolgt dann auch die ELStAM-Abmeldung.
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