Hallo zusammen, ich bin hier ganz neu. Ich hoffe, ich mache alles "richtig" ;-). Meine Frage: Bei einem Mandanten wechselt ein geringfügig Beschäftigter in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Sowohl innerhalb der hier gefundenen Beiträge, als auch bei uns in der Kanzlei, gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen zur richtigen Vorgehensweise und zwar bezüglich der Anlage unter einer neuen Personalnummer oder Änderung der relevanten Daten mit der bestehenden Personalnummer. Die Begründung, die ich für die Anlage unter einer neuen Personalnummer finde ist, dass man bei einem solchen Wechsel, wenn man diesen unter der alten Personalnummer durchführt ggf. erforderliche Nachberechnungen nicht mehr durchführen kann. Stimmt das? (Ich bin der Meinung, dass es innerhalb einer Personalnummer doch eine Möglichkeit geben muss, diesen "Wechsel" durchzuführen und auch Nachberechnungen durchzuführen.) Bin für alle Tipps dankbar! VG
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