Hallo zusammen,
in welchen Fällen findet eine Umrechnung von dem Vollmonatsbetrag auf den Teilmonatsbetrag im AAG Antrag statt?
Ich finde hierzu keine Erläuterung.
Folgendes Problem:
Der Mitarbeiter war im März 4 Tage krank. Die Teilmonatsberechnung erfolgt nach Kalendertagen (Einstellung in den Mandantendaten). Der Mitarbeiter hat eine Provision von 550,00 € für den gesamten Monat. Im AAG Antrag wird unter "Teilmonatsbetrag" der Betrag von 550,00€ ausgewiesen und für den Vollmonat auf 4262,50 € hochgerechnet. Somit wird als fortgezahltes Arbeitsentgelt der volle Betrag für die Provision von 550,0€ ausgewiesen.
An welcher Stelle wird die Teilmonatsberechnung angestoßen? Ich verstehe die Systematik nicht, da bei m.E. gleichen AAG Anträgen alle Werte unter Vollmonatsbetrag ausgewiesen werden und dann korrekt umgerechnet werden.
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
mal in der Lohnart unter: Steuer/SV/UV bei Erstattungsfähigkeit nach dem AAG schauen, wie die Art der Erstattung geschlüsselt ist. Erstattung gemäß Umrechnungsformel sollte eingestellt sein.
Hallo,
danke für die schnelle Reaktion.
Hatte ich bereits nachgesehen. Ist so hinterlegt.
Viele Grüße
Hallo,
hat der Mitarbeiter ggf. einen Teilmonat (z.B. Eintritt im Monat März oder eine Unterbrechung) und wurde die Provision über die Bewegungsdaten erfasst?
In diesem Fall ist der erfasste Wert in den Bewegungsdaten der Teilmonatsbetrag auf dem AAG Antrag und wird auf den Vollmonatsbetrag hochgerechnet.
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, es liegt ein Teilmonat vor. Der Mitarbeiter ist ab dem 5.3. im Krankengeld und die Provision wurde über die Bewegungsdaten erfasst.
Jetzt stehe ich gerade aber glaube ich auf der Leitung. Was muss ich denn eingeben, damit der AAG Antrag dann korrekt ausgestellt wird? Muss ich die Provision dann über Festbezüge eingeben und mit der Kürzungsvorschrift "Teilmonat nicht kürzen" eingeben?
Viele Grüße
Elke Römer
Hallo Frau Römer,
genau, das ist die richtige Vorgehensweise.
Sie hinterlegen die bereits gekürzte Provision in den Festbezügen und schlüsseln "Teilmonat nicht kürzen".
Soll die Provision nur einmalig berücksichtigt werden, muss diese für den Folgemonat wieder aus den Festbezügen gelöscht werden.