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Wie lege ich einen Mandanten ohne Betriebsnummer an?

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letzte Antwort am 28.07.2025 22:36:20 von Lohnnutzer
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Elke3
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Hallo zusammen,

 

bei einem Mandaten gibt es nur einen nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer.

 

  1. Unternehmensnummer ist vorhanden;  die BG ist ohne PIN und Gefahrtarifstellen angelegt; Stammdaten automatisch abrufen ist nicht angehakt (bin mir nicht sicher, ob das so in Ordnung ist)
  2. eine Beantragung einer Betriebsnummer ist nicht möglich, da es ja keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gibt
  3. eine Krankenkasse ist angelegt -> laut Dokument 1043202 Punkt  3.1. grauer Kasten erforderlich
  4. ein Beschäftigungsbetrieb ist angelegt, da keine Betriebsnummer vorhanden-> ohne Betriebsnummer

 

Im Fehlerprotokoll erscheinen u.a. folgende Hinweise/Fehlermeldungen

 

  • "Die Beitragskontonummern für folgende Krankenkassen fehlen..."
  • "Beschäftigungsbetrieb: die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes unter Mandantendaten/Sozialversicherung/Beschäftigungsbetriebe ist fehlerhaft..." 
  • "Mandantendaten/Sozialversicherung/Unfallversicherung, Register Gefahrtarifstellen: für die Unternehmensnummer....... sind keine gültigen Gefahrtarifstellen hinterlegt: aus diesem Grund erfolgt keine Datenübermittlung......"

 

Zwei dieser Fehler beruhen ja auf der nicht vorhandenen Betriebsnummer, die ich nicht bekomme. Darf ich in diesem Fall gar keinen Beschäftigungsbetrieb anlegen? Wer kann mir hier weiterhelfen?

 

Müsste ich in der Unfallversicherung doch eine Stammdatenabfrage mit PIN machen, damit Gefahrtarifstellen zurückgemeldet werden?

 

Vielen Dank!

 

Elke

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 9
307 Mal angesehen

Hallo,

Ich glaube, hier liegt ein Denkfehler vor. Unternehmen ohne Mitarbeiter benötigen keine Betriebsnummer. Sobald es aber einen Mitarbeiter gibt, egal ob sv-pflichtig oder nicht, wird eine Betriebsnummer benötigt. Erst dann kann die Anmeldung zur Betriebsdatenpflege erfolgen, nicht zu vergessen ist das Beantragen des Arbeitgebersignals beim Finanzamt. Bei der BG würde ich nachfragen, ob eine Anmeldung, solange es nur den sv-freien Geschäftsinhaber gibt, notwendig ist.

Viel Erfolg

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Elke3
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Nachricht 3 von 9
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Hallo,

 

vielen Dank für die Antwort. 

 

Das ist ja genau der Kern des Problems, ich bekomme keine Betriebsnummer, da es ja nur einen nicht sozialversicherungspflichtigen GGF gibt. An den o.g. Stellen wird diese aber verlangt, dadurch entstehen die  Fehlermeldungen, dies kann aber doch so nicht richtig sein.

 

VG

Elke

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 9
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Hallo Elke,

Früher konntest Du temporär im Feld Betriebsnummer eine Leerzeile eingeben und konntest erstmal weiterarbeiten. Sollte das nicht mehr funktionieren, wird es sich nicht mehr vermeiden lassen, eine Betriebsnummer zu beantragen. Welchen Nachteil sollte es auch haben? Sieh es mal positiv: falls doch mal noch die Ehefrau oder jemand anderes beschäftigt werden, so bist Du bereits auf alles vorbereitet.

Entschuldige bitte, mehr fällt mir hierzu leider auch nicht mehr ein. Drücke Dir die Daumen.

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Elke3
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Nachricht 5 von 9
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Hallo Constanze,

 

lieben Dank für Deine Unterstützung. Ich habe es mit der Leerzeile probiert, funktioniert leider nicht.

 

Das Problem ist, dass ich bei der Onlinebeantragung an folgender Stelle scheitere: 

...."Noch keine Betriebsnummer nötig

Erst mit der Einstellung des ersten Beschäftigten (Minijobber, sozialversicherungspflichtig Beschäftige, Auszubildende) unterliegt Ihr Beschäftigungsbetrieb der Meldepflicht und erst dann benötigen Sie eine Betriebsnummer. Da Sie keine Meldung zur Sozialversicherung abgeben, benötigen Sie aktuell keine Betriebsnummer. Für Stellenausschreibungen oder Fördermittelanträge ist keine Betriebsnummer erforderlich. " ....

 

Viele Grüße

Elke

 

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 9
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So lange du für den GGF eine Abrechnung raus bekommst, kannst du die Meldungen ignorieren. LODAS ist halt nicht darauf ausgelegt, dass man so einen Fall darüber abrechnet, und hat keine Einstellung um die Fehler zu unterdrücken. Aber du musst ja ohnehin keine Meldungen an die BG oder Krankenkasse machen, daher ist das egal.

Elke3
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Hallo,

 

vielen Dank für Deine Antwort.

 

Okay, dann ignorieren wir die Meldungen. Was für mich aber tatsächlich nicht wirklich die Lösung ist. Aus meiner Sicht müsste dies, ohne Fehlerprotokolle zu erzeugen, möglich sein. Im Vertretungsfall führt dies zu unnötigem Aufwand.

 

VG

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Ich habe mehrere solcher Fälle . Mandaten mit nur einem Sv-freien Gesellschafter Geschäftsführern . Abrechnung teils seit vielen Jahren 

 

-  Anlage ohne Betriebsnummer (man bekommt hier auch keine -und benötigt keine)

-  Bei lange abgerechneten Mandaten teils ohne Krankenkasse 

Das funktioniert bei Neuanlagen nicht mehr .

 

Das ist so korrekt und die Fehlerhinweise ignorieren wir.

Die Fehlerhinweise sind nicht zu unterdrücken in diesen Fällen 

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 9
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Firmen ohne SV-Pflichtige Mitarbeiter erhalten keine Betriebsnummer.

Braucht man da auch nicht.

 

Wir haben mehrere solche Fälle die teils über 10 Jahre laufen aber auch relativ neu.

 

Dort wird auch keine BG angelegt .

 

Mit der Lohnsteuer und dem Lohnsteuerkennzeichen hat das nichts zu tun 

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letzte Antwort am 28.07.2025 22:36:20 von Lohnnutzer
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