Hallo zusammen,
bei einem Mandaten gibt es nur einen nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer.
Im Fehlerprotokoll erscheinen u.a. folgende Hinweise/Fehlermeldungen
Zwei dieser Fehler beruhen ja auf der nicht vorhandenen Betriebsnummer, die ich nicht bekomme. Darf ich in diesem Fall gar keinen Beschäftigungsbetrieb anlegen? Wer kann mir hier weiterhelfen?
Müsste ich in der Unfallversicherung doch eine Stammdatenabfrage mit PIN machen, damit Gefahrtarifstellen zurückgemeldet werden?
Vielen Dank!
Elke
Hallo,
Ich glaube, hier liegt ein Denkfehler vor. Unternehmen ohne Mitarbeiter benötigen keine Betriebsnummer. Sobald es aber einen Mitarbeiter gibt, egal ob sv-pflichtig oder nicht, wird eine Betriebsnummer benötigt. Erst dann kann die Anmeldung zur Betriebsdatenpflege erfolgen, nicht zu vergessen ist das Beantragen des Arbeitgebersignals beim Finanzamt. Bei der BG würde ich nachfragen, ob eine Anmeldung, solange es nur den sv-freien Geschäftsinhaber gibt, notwendig ist.
Viel Erfolg
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Das ist ja genau der Kern des Problems, ich bekomme keine Betriebsnummer, da es ja nur einen nicht sozialversicherungspflichtigen GGF gibt. An den o.g. Stellen wird diese aber verlangt, dadurch entstehen die Fehlermeldungen, dies kann aber doch so nicht richtig sein.
VG
Elke
Hallo Elke,
Früher konntest Du temporär im Feld Betriebsnummer eine Leerzeile eingeben und konntest erstmal weiterarbeiten. Sollte das nicht mehr funktionieren, wird es sich nicht mehr vermeiden lassen, eine Betriebsnummer zu beantragen. Welchen Nachteil sollte es auch haben? Sieh es mal positiv: falls doch mal noch die Ehefrau oder jemand anderes beschäftigt werden, so bist Du bereits auf alles vorbereitet.
Entschuldige bitte, mehr fällt mir hierzu leider auch nicht mehr ein. Drücke Dir die Daumen.
Hallo Constanze,
lieben Dank für Deine Unterstützung. Ich habe es mit der Leerzeile probiert, funktioniert leider nicht.
Das Problem ist, dass ich bei der Onlinebeantragung an folgender Stelle scheitere:
Viele Grüße
Elke
So lange du für den GGF eine Abrechnung raus bekommst, kannst du die Meldungen ignorieren. LODAS ist halt nicht darauf ausgelegt, dass man so einen Fall darüber abrechnet, und hat keine Einstellung um die Fehler zu unterdrücken. Aber du musst ja ohnehin keine Meldungen an die BG oder Krankenkasse machen, daher ist das egal.
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Okay, dann ignorieren wir die Meldungen. Was für mich aber tatsächlich nicht wirklich die Lösung ist. Aus meiner Sicht müsste dies, ohne Fehlerprotokolle zu erzeugen, möglich sein. Im Vertretungsfall führt dies zu unnötigem Aufwand.
VG
Ich habe mehrere solcher Fälle . Mandaten mit nur einem Sv-freien Gesellschafter Geschäftsführern . Abrechnung teils seit vielen Jahren
- Anlage ohne Betriebsnummer (man bekommt hier auch keine -und benötigt keine)
- Bei lange abgerechneten Mandaten teils ohne Krankenkasse
Das funktioniert bei Neuanlagen nicht mehr .
Das ist so korrekt und die Fehlerhinweise ignorieren wir.
Die Fehlerhinweise sind nicht zu unterdrücken in diesen Fällen
Firmen ohne SV-Pflichtige Mitarbeiter erhalten keine Betriebsnummer.
Braucht man da auch nicht.
Wir haben mehrere solche Fälle die teils über 10 Jahre laufen aber auch relativ neu.
Dort wird auch keine BG angelegt .
Mit der Lohnsteuer und dem Lohnsteuerkennzeichen hat das nichts zu tun