Hallo zusammen, da die Ergebnisse im Handelsrecht und Steuerrecht immer mehr auseinander laufen, allein schon aufgrund unterschiedlicher Abschreibungen der Peripheriegeräte, Abschreibungen aufgrund von IAB, Pensionsrückstellungen usw. wäre eine monatliche Bereichsvergeichs-BWA meines Erachtens wünschenswert. Sowohl in derAnlagebuchführung, wie auch in der Jahresabschlussentwicklung lässt sich ein solcher Bereichsvergleich erstellen, warum nicht in der BWA? Und nach DUo kann eine steuerliche BWA gar nicht übergeben werden, da man nur aus Bereich 1 übermitteln darf. Lt. DATEV ist dies kein Wunsch, den andere Mitglieder ebenfalls haben. Kann ich mir gar nicht vorstellen. Interessieren sich eure Mandanten tatsächlich nicht für ihr steuerliches Ergebnis? Wie handhabt ihr das? Schickt ihr den Mandanten eine separate Email mit dem steuerlichen Ergebnis? Die Datev hat meinen Wunsch jetzt zwar aufgenommen, aber mangels Zuspruch anderer Mitglieder ist eine Umsetzung nicht zu erwarten 😒 Ich suche daher immer noch einen schnellen Weg, dem Mandanten beide BWAs zukommen zu lassen, insbesondere den Mandanten die ihre Auswertung nur in DUo erhalten. Ich wäre offen für Ideen. Liebe Grüße Susanne
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