Hallo zusammen,
da die Ergebnisse im Handelsrecht und Steuerrecht immer mehr auseinander laufen, allein schon aufgrund unterschiedlicher Abschreibungen der Peripheriegeräte, Abschreibungen aufgrund von IAB, Pensionsrückstellungen usw. wäre eine monatliche Bereichsvergeichs-BWA meines Erachtens wünschenswert.
Sowohl in derAnlagebuchführung, wie auch in der Jahresabschlussentwicklung lässt sich ein solcher Bereichsvergleich erstellen, warum nicht in der BWA?
Und nach DUo kann eine steuerliche BWA gar nicht übergeben werden, da man nur aus Bereich 1 übermitteln darf.
Lt. DATEV ist dies kein Wunsch, den andere Mitglieder ebenfalls haben.
Kann ich mir gar nicht vorstellen. Interessieren sich eure Mandanten tatsächlich nicht für ihr steuerliches Ergebnis?
Wie handhabt ihr das?
Schickt ihr den Mandanten eine separate Email mit dem steuerlichen Ergebnis?
Die Datev hat meinen Wunsch jetzt zwar aufgenommen, aber mangels Zuspruch anderer Mitglieder ist eine Umsetzung nicht zu erwarten 😒
Ich suche daher immer noch einen schnellen Weg, dem Mandanten beide BWAs zukommen zu lassen, insbesondere den Mandanten die ihre Auswertung nur in DUo erhalten.
Ich wäre offen für Ideen.
Liebe Grüße
Susanne
Hallo,
ich persönlich muss hier der Datev zustimmen. Den meisten Unternehmen ist die handelsrechtliche Auswertung wichtig. Schließlich sagt diese ja auch aus wie das Unternehmen läuft.
Die steuerliche Auswertung würde mich nicht interessieren. Die Abweichungen beruhen doch fast nur aufgrund politisch gewollter spielereien und Gewinnverschiebungen in andere Jahre oder Abschreibungssätze die politisch motiviert sind.
Einem Unternehmer ist normalerweise wichtig wie das Unternehmen läuft und wie viel Steuern er zahlen muss.
Eine Auswertung die besonders niedrig ist nur weil z.B. die neue 75% Prozent Abschreibung für e-Autos hier berücksichtig wurde ist doch innhaltlich nutzlos.
Vieles wird doch eh im Abschluss erst berücksichtigt.
Hallo,
also unsere Mandanten interessiert es hauptsächlich, ob sie Steuern zahlen müssen. Und wenn dann handelsrechtlich in der BWA ein Verlust steht und steuerrechtlich ergibt sich ein Gewinn, ist das schon wichtig. Insbesondere, wenn der Gewinn aus dem letzten Quartal resultiert und keine VZ angepasst werden können.
Da macht sich der ein oder andere schon ins Hemd, wenn auf einmal eine Steuernachzahlung von nur T€2 herauskommt (obwohl das Geld vorhanden ist) und wir sind dann die Bösen, weil wir vermeindlich falsche BWAs geschickt haben.
Daher war nun die Anweisung der Kanzleileitung, es sollen immer steuerrechtliche BWAs bzw. beide rausgeschickt werden.
Ich habe das mal ausprobiert, wenn ich Rechnungswesen auf Steuerrecht umstelle und dann den Auswertungsversand öffne, dann wird die Steuerrecht BWA angezeigt und nach UO hochgeladen
Ja, das ist richtig, aber das ist nur ein pdf.
Die DUo-Mandanten wollen die BWA zum "reinklicken" - also über Bestand - Daten senden-RZ-Auswertung.
Und für die Mandanten, die die Auswertung nicht über DUo erhalten, bedeutet es, wir müssen erst die Auswertungen Handelsrecht erstellen, dann Umstellen auf Steuerrecht und dann noch einmal Auswertungen erstellen. Ich hätte mir gewünscht ich könnte in einem Abwasch beide BWAs bereitstellen oder wie gesagt, noch viel liegen eine BWA mit Vergleichzahlen, dann sehen die Mandanten auch direkt, woher Abweichungen stammen bzw. wir verdeutlichen auch direkt, dass wir tatsächlich in zwei unterschiedlichen Ebenen arbeiten müssen (viele haben ja tatsächlich noch so im Kopf "Einheitsbilanz" 🤪).
Aber dennoch lieben Dank für´s ausprobieren.