Hallo Zusammen, dass die Bearbeitung mit GrundsteuerDigital so einige Probleme mit sich bringt, ist ja glaube ich schon bekannt... aber uns war es heute nicht möglich für einen Mandant mit einem bebauten Grundstück Wohnhaus und weitern 5 Ackerflächen, die unabhängig zu dem Wohnhaus (was ja in BW das modifizierte Bodenwertmodell darstellt) stehen, diese 5 Ackerflächen als LuF Betrieb anzulegen. Laut Definition Grundvermögen sind Ackerflächen, die Landwirtschaftliche Flächen darstellen, egal ob eigengenutzt oder verpachtet, egal ob die Nutzung Grünland, Ackerland oder Forstwirtschaftliche Flächen ist, sie sind zum LuF-Vermögen zuzurechnen. Daher haben wir für den Mandant in Grundsteuer Digital zwei Grundstücke angelegt. Einmal das bebaute Grundstück, das zu Wohnzwecken genutzt wird als Bodenwertmodell mit der Fläche und dem Bodenrichtwert laut Abfrage Boris BW Grundsteuer B und einmal die Flächen der LUF als "Betrieb der LUF" mit den Flurstücken der Ackerflächen mit der Abfrage der Grundsteuer A mit der Fläche und der Ertragsmesszahl. Leider kamen hier nur Fehler bei der Steuerberechnung und es war uns weder möglich, die Werte zu berechnen, noch die Feststellungserklärung zu übermitteln. Bei dem "Betrieb der LUF" hat das Programm aber immer das Bodenwertmodell also abweichende Ländermodell zur Anwendung genommen, statt das Ertragswertverfahren also Bundesmodell, was ja eigentlich bei Landwirtschaftlichen Flächen angewendet werden muss. Haben wir hier was nicht richtig verstanden oder liegt das bei GrundsteuerDigital an der Bearbeitung?
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