Hallo Zusammen,
hat jemand bereits Erfahrung mit Lohnabrechnungen, bei denen die Arbeitsagentur fördert?
Unser Mandant stellt zum 01.03. einen langzeit-Arbeitslosen ein, der die ersten zwei Jahre zu 100% gefördert wird. Muss ich hierbei auf der Lohnabrechnung selbst etwas beachten? Oder wird das nur Fibu-technisch bei den Kosten in der Buchhaltung berücksichtigt?
Liebe Grüße
Jana
Gelöst! Gehe zu Lösung.
hat jemand bereits Erfahrung mit Lohnabrechnungen, bei denen die Arbeitsagentur fördert?Unser Mandant stellt zum 01.03. einen langzeit-Arbeitslosen ein, der die ersten zwei Jahre zu 100% gefördert wird. Muss ich hierbei auf der Lohnabrechnung selbst etwas beachten? Oder wird das nur Fibu-technisch bei den Kosten in der Buchhaltung berücksichtigt?
Es wir eine ganz normale Abrechnung erstellt.
Die Förderung durch die Arbeitsagentur wird auf das Bankkonto überweisen.
Die Arbeitsagentur wird vermutlich die Anmeldung sehen wollen sowie einen Vordruck zum Ausfüllen zusenden.
Moin,
je nach Förderung kann es aber sein, dass es sich um eine arbeitslosenversicherungsfreie Beschäftigung handeln kann.
Eine Förderung, die nach 16e SGB II erfolgt ist nach § 27 Abs. 3 Nr. 5 SGB III arbeitslosenversicherungsfrei.
Viele Grüße
Uwe Lutz
EDIT: noch ergänzt, nach welchem SGB die AV-Freiheit eintritt...
Auf welches Konto verbuche ich die Förderung?
@Jana_Bruder92 schrieb:Auf welches Konto verbuche ich die Förderung?
SKR03 --> Kto. 4155
SKR04 --> Kto. 6075
Quelle:
Zuschüsse der Agenturen für Arbeit (Haben) - Kontenerläuterung