Hallo Beböbibu, ja sehr verzwickt, leider. Und anscheinend ist mein Problem auch kein sehr spannendes Thema, wenn ich mir die unzähligen Antworten so ansehe 😋... Also, die Buchhaltung wurde vorher durch ein kleines Buchhaltungsbüro (Kleinunternehmerin) erledigt. Die Dame sagte, man habe ihr immer versichert, dass alles vorliegt... Ich weiß natürlich nicht, inwieweit sie auch die Konsequenzen bei fehlender Freistellungsbescheinigung erörtert hat oder nur allgemein gefragt hat, ob die Bescheinigungen vorliegen. Das zuständige Finanzamt sagt, die "Erstattung" vom Subunternehmer an unsere Mandanten ist privat zwischen ihnen zu klären, da hat das Finanzamt (zu Recht wohl) nichts mit zu tun. Es fühlt sich einfach nur so wahnsinnig ungerecht an für meine Mandanten... Viele Grüße
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