Hallo,
ein Mandant hat für knapp 1.000,00 € ein E-Bike für einen Mitarbeiter finanziert. Der Betrag wurde als Forderungen ggü. Personal eingebucht. Der Mandant möchte nun mtl. den 50,00 €-Gutschein als "Tilgung" gegenbuchen zur Verrechnung (also 4140 an 1550 buchen).
Ist eine derartige Verrechnung erlaubt? In der Literatur werde ich dazu nicht fündig.
Vielleicht hat jemand mal ein ähnliches Problem gehabt...
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde sagen: nein. Sonst würde das ja jeder machen 😉 Das Jobrad ist ihm ja mit Wert 1000 Euro "zugeflossen". Das jetzt in ein Darlehen umzumünzen und hier einen 50-Euro-Sachbezug anzusetzen geht nicht. Wenn man jetzt argumentiert: ihm wird die monatliche Rate erlassen und nicht der einmalige Sachbezug haben wir ja zudem einen Geld- und nicht mehr einen Sachwert. Wenn er ihm das Jobrad schenken will, kann er das ja tun und pauschal versteuern (mit SV-Pflicht).
Hallo,
also von solch einem Konstrukt habe ich auch noch nichts gehört. Aber die Chefs kommen ja manchmal auf die seltsamsten Ideen. Kenne ich irgendwoher 😁.
Insofern würde ich den Steuerberater fragen - ich befürchte aber, dass die Antwort auch "Nein" sein dürfte.
Gruß, vw
Hallo @JuRu84,
ich bin bei @CVolz die Tilgung eines Darlehens kann nicht als Sachbezug bewertet werden. Aber
@CVolz schrieb:Wenn er ihm das Jobrad schenken will, kann er das ja tun und pauschal versteuern (mit SV-Pflicht).
Die Pauschalsteuer für die Überlassung eines Fahrrades bzw. eines E-Biks bis 25 km/h ist möglich nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG mit 25 % und damit auch beitragsfrei in der SV. E-Bikes mit Kennzeichen können nur nach § 37b EStG mit 30 % pauschal versteuert werden und hier besteht SV-Pflicht.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!