Hallo zusammen, ich habe eine kurze Rückfrage zu einer Liquidation, da es sich hierbei um meine erste Liquidation handelt und ich die Vorgehensweise gerne fachlich absichern möchte. Sachverhalt: GmbH in Liquidation seit 14.07.2022 Stammkapital: 50.000 EUR Zum 31.12.2024 soll die Liquidation abgeschlossen werden In der letzten Bilanz bestanden noch: Verbindlichkeiten aus Steuerberaterhonorar Rückstellungen für Abschlusskosten Diese Verbindlichkeiten und Rückstellungen bestehen ausschließlich mir gegenüber (ich bin die Steuerberaterin der GmbH). Ich habe mich entschieden, auf diese Forderungen endgültig zu verzichten (§ 397 BGB). Ein Schuldnerwechsel oder eine Zahlung durch die Gesellschafterin erfolgt nicht. Die Ausbuchung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen erfolgt daher erfolgswirksam. Ein steuerlicher Verlustvortrag ist vorhanden, sodass sich der Ertrag voraussichtlich ausschließlich verlustverzehrend auswirkt. Nach Durchführung der Abwicklung und Auskehrung des verbleibenden Vermögens ist die GmbH vollständig abgewickelt und vermögenslos. Meine Fragen / Verständnis: Die Liquidationsschlussbilanz zum 31.12.2024 ist sowohl beim Finanzamt als auch beim Bundesanzeiger inhaltlich identisch. Die Schlussbilanz weist folgerichtig Aktiva = 0,00 EUR und Passiva = 0,00 EUR aus (Null-Bilanz). Der Forderungsverzicht führt lediglich zu einem Verbrauch des steuerlichen Verlustvortrags, ohne Steuerzahlung. Ist dieses Vorgehen aus eurer Sicht korrekt und in der Praxis akzeptiert? Vielen Dank vorab für eure Einschätzung und Nachsicht, es ist meine erste Liquidation. Viele Grüße
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