Hallo zusammen,
ich habe vom Vorberater die Buchführungsdaten für 2021 und 2022 erhalten. Das Gewerbe wurde zum 31.12.2022/01.2023 abgemeldet, sodass ich nur noch den Jahresabschluss 2022 erstellen muss.
Die Buchhaltung wurde bisher mit SKR 04 geführt. Ich selbst arbeite jedoch lieber mit SKR 03 und würde den Jahresabschluss gerne auf dieser Basis erstellen.
Meine Fragen an die Community:
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Grundsätzlich sieht die Datev dem Kontenplan Wechsel für ein neues Buchungsjahr vor. So habe ich das immer gehandhabt. Bei mir gehen alle den umgekehrten Weg. Wer neu kommt und ist noch im SKR 03 wird dann nach der nächsten Jahresübernahme im SKR 04 gebucht.
Wenn man basteln möchte, würde ich folgenden Weg ausprobieren.
Dabei nicht in die Stapelverarbeitung wechseln
Das Datev Standardformat auswählen
Im Menü bis zur letzten Seite klicken
Dort kann man dann in der Überleitung festlegen, welche Konto was wird.
Wie gesagt worum kein Abschluss im SKR 04, grade dies ist doch der Kontenplan aus Abschlusssicht.
Es besteht die Möglichkeit über Vorjahres-/Alternativ-Kontenüberleitung zu arbeiten.
-Buchungen aus 2022 exportieren
-Jahresbestand 2022 Löschen
-Jahresübernahme mit SKR-Wechsel von SK4 nach SK3
-Exportierte Buchungen als ASCII-Import (wichtig!) mit aktivierter Alternativkontenübernahme (SK4 nach SK3)
Ich würde aber den Abschluss in SKR4 erstellen.
Jeder hat doch schon mal so einen Fall gehabt.
Jeglicher Extraaufwand lohnt sich hier vom Zeitverhalten doch gar nicht. Da ist der sogenannte saure Apfel, eben mit dem seitherigen SKR die Sache zu Ende zu bringen doch letztendlich vorteilhafter.
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Rückmeldungen!
Mein ursprünglicher Gedanke war, die Buchführung nachträglich auf SKR 03 umzustellen, da ich mit diesem Kontenrahmen vertraut bin. Durch eure Antworten habe ich aber gesehen, dass eine Umstellung für das bereits abgeschlossene Jahr 2022 keinen wirklichen Mehrwert bringt und eher zusätzlichen Aufwand verursachen würde.
Daher werde ich den Jahresabschluss nun mit SKR 04 erstellen.
Vielen Dank nochmals für die hilfreichen Hinweise und die schnelle Unterstützung!
Der Wechsel des SKR (und hier noch unterjährig) bei einem Jahresabschluss ist handelsrechtlich und nach den Anforderungen der GobD und damit ingesamt auch rechtlich zu würdigen. Stichwort Vorjahresvergleich 265 Abs. 1 HGB. An einen Wechsel sind Mapping-Dokumentationen und weiteres gebunden.
Meines Wissens nach dürfen sich zwei unterschiedliche Kontenrahmen nicht in einem Jahr mischen. Daher meine rechtliche Einschätzung - beim SKR04 bleiben.