Ja, das Finanzamt denkt immer nur an die Lohnersatzleistung, welche rausgenommen werden muss. Aber wenn die AN für den Zeitraum kein KUG bekommen, müssen sie ja entsprechend Gehalt bekommen, welches auch das Steuerbrutto für letztes Jahr erhöht. Soll man das dann im aktuellen Jahr nachzahlen? Kann ich mir nicht vorstellen! Wirklich eine verzwickte Situation! Bei mir war es einfacher, da in meinem Fall statt Quarantäne eben kein Gehalt nachgezahlt wurde; es änderte sich also nur der Anteil der Lohnersatzleistung und hat keine weiteren Auswirkungen auf dieses Jahr. Ein Steuerberater sollte da verbindlichere Aussagen treffen können.
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